Neue Rechnungslegungs­vorschriften

Im Geschäftsjahr 2014 erstmals angewandte Rechnungslegungsvorschriften

 

Standard / Interpretation

 

 

 

Anwendungs­pflicht

 

Über­nahme durch die EU

 

Voraussichtliche Auswirkungen auf WACKER

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IFRS 10

 

Konzern­abschlüsse

 

01.01.14

 

11.12.12

 

IFRS 10 ändert die Definition von „Beherrschung“ dahingehend, dass zur Ermittlung des Beherrschungsverhältnisses auf alle Unternehmen die gleichen Kriterien angewandt werden. Der Standard ersetzt die Konsolidierungsleitlinien im bisherigen IAS 27 und SIC 12. Die Neuregelungen können zu deutlichen Änderungen im Konsolidierungskreis im Vergleich zur bisherigen Konzernabgrenzung nach IAS 27 führen. Die Anwendung des geänderten Standards hat für WACKER keinen Einfluss auf die aktuelle Abgrenzung des Konsolidierungskreises.

IFRS 11

 

Gemeinsame Vereinbarungen

 

01.01.14

 

11.12.12

 

IFRS 11 regelt die Bilanzierung von Sachverhalten, in denen ein Unternehmen gemeinschaftliche Führung über ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) oder eine gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) ausübt. Der Standard ersetzt IAS 31. Zukünftig werden Gemeinschaftsunternehmen ausschließlich nach der Equity-Methode bilanziert. Das Wahlrecht der Quotenkonsolidierung wurde abgeschafft. Der Wegfall der Quotenkonsolidierung hat keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WACKER, da WACKER die Gemeinschaftsunternehmen auch in der Vergangenheit stets nach der Equity-Methode bilanzierte. Die weiteren Auswirkungen des IFRS 11, auch in Bezug auf gemeinschaftliche Tätigkeiten, wurden von WACKER untersucht. Eine Neueinschätzung der bis jetzt at-Equity bilanzierten Gemeinschaftsunternehmen ergab sich aus der Analyse nicht.

IFRS 12

 

Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen

 

01.01.14

 

11.12.12

 

IFRS 12 regelt die Angaben im Konzernanhang, die es dem Abschlussadressaten ermöglichen, die Art, Risiken und finanziellen Auswirkungen zu beurteilen, die mit dem Engagement des Unternehmens bei Tochtergesellschaften, assoziierten Unternehmen, gemeinschaftlichen Vereinbarungen und nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen verbunden sind. Die Anwendung des geänderten Standards führt zu einer Erweiterung der Anhangangaben im Konzernabschluss von WACKER.

Amendments to IAS 27

 

Einzel­abschlüsse

 

01.01.14

 

11.12.12

 

IAS 27 behandelt nur noch Regelungen zu Einzelabschlüssen. Die bestehenden Leitlinien für Einzelabschlüsse bleiben unverändert. Die Anwendung des geänderten Standards hat keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WACKER und die Darstellung des Abschlusses.

Amendments to IAS 28

 

Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschafts­unternehmen

 

01.01.14

 

11.12.12

 

IAS 28 regelt nun auch die Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode. Die Anwendung des geänderten Standards hat keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Darstellung des Abschlusses von WACKER.

Amendments to IFRS 10, IFRS 11 and IFRS 12

 

Übergangs­vorschriften

 

01.01.14

 

04.04.13

 

Ziel der Änderungen ist eine Klarstellung der Übergangsvorschriften in IFRS 10. Sie beinhalten daneben zusätzliche Erleichterungen beim Übergang auf IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12. Durch die Änderungen hat sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Darstellung des Abschlusses von WACKER nicht verändert.

Amendments to IAS 32

 

Saldierung von finanziellen Vermögens­werten und finanziellen Verbindlichkeiten

 

01.01.14

 

13.12.12

 

Die Ergänzung zum IAS 32 ist eine Klarstellung der Voraussetzungen der Saldierung von Finanzinstrumenten. Die Anwendung des geänderten Standards hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WACKER.

Amendments to IFRS 10, IFRS 12, and IAS 27

 

Investmentgesellschaften

 

01.01.14

 

20.11.13

 

Die Neudefinition des Begriffes der Investmentgesellschaft steht im Vordergrund der Änderungen. Ebenfalls werden Investmentgesellschaften von der Verpflichtung befreit, die von ihnen beherrschten Tochterunternehmen in den Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung einzubeziehen. Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Darstellung des Abschlusses von WACKER.

Amendments to IAS 36

 

Wertminderung von Vermögenswerten – Angaben zum erzielbaren Betrag für nicht-finanzielle Vermögenswerte

 

01.01.14

 

19.12.13

 

Mit IFRS 13 „Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“ wurde in IAS 36 „Wertminderungen von Vermögenswerten“ die neue Vorschrift eingeführt, den erzielbaren Betrag jeder zahlungsmittelgenerierenden Einheit (oder Gruppe von Einheiten) anzugeben, der ein bedeutender Geschäfts- oder Firmenwert oder bedeutende immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer zugeordnet sind. Die Änderung schränkt diese Angabepflicht ein. Die Regelung gilt nur, wenn in der laufenden Periode eine Wertminderung oder Wertaufholung vorgenommen wurde. Die Änderungen im Zusammenhang mit IAS 36 haben keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder die Darstellung des Abschlusses von WACKER.

Amendments to IAS 39

 

Novation von Derivaten und Fortsetzung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

 

01.01.14

 

19.12.13

 

Auf Grund der EU-Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister, auch unter dem Schlagwort EMIR bekannt, ist künftig für standardisierte OTC-Derivate ein Clearing über eine zentrale Gegenpartei vorgesehen. Die Clearingpflicht und die damit verbundene Zwischenschaltung einer zentralen Gegenpartei führte nach altem IAS 39 zur Beendigung der Sicherungsbeziehung des Hedge Accounting und damit zu Ineffektivitäten im Vergleich zur zuvor bestehenden Sicherungsbeziehung. Das Amendment regelt vor diesem Hintergrund, dass ein Clearing über eine zentrale Gegenpartei unter bestimmten Bedingungen nicht zur Beendigung der Sicherungsbeziehung und damit des Hedge Accounting nach IAS 39 führt. Die Änderungen im Zusammenhang mit IAS 39 haben keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Darstellung des Abschlusses von WACKER, da WACKER keine OTC-Derivate besitzt, die einer Clearingpflicht unterliegen.

Nicht vorzeitig angewandte Standards/Interpretationen

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat nachfolgende Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards herausgegeben, deren Anwendung noch nicht verpflichtend ist und die von der Wacker Chemie AG auch nicht vorzeitig angewendet werden. Soweit von neuen Standards bzw. Interpretationen keine offizielle Übersetzung vorliegt, verwenden wir den englischen Titel der neuen Verlautbarung. Die Auswirkungen der neuen Standards auf den Konzernabschluss werden laufend von WACKER geprüft.

Bereits von der Europäischen Union anerkannte Standards/Interpretationen und Änderungen bestehender Standards

 

Standard / Interpretation

 

 

 

Ver­öffent­lichung durch IASB

 

Anwen­dungs­pflicht

 

Über­nahme durch die EU

 

Voraussichtliche Auswirkungen auf WACKER

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IFRIC 21

 

Abgaben

 

20.05.13

 

01.01.15

 

13.06.14

 

IFRIC 21 „Abgaben“ enthält Regelungen zur Bilanzierung von Verpflichtungen zur Zahlung öffentlicher Abgaben, die keine Abgaben im Sinne des IAS 12 „Ertragsteuern“ darstellen. Die Anwendung der Interpretation kann dazu führen, dass eine Verpflichtung zur Zahlung von Abgaben zu einem anderen Zeitpunkt als bisher in der Bilanz erfasst wird, insbesondere dann, wenn die Verpflichtung zur Zahlung nur dann entsteht, wenn bestimmte Umstände an einem bestimmten Zeitpunkt vorliegen. Die Änderungen im Zusammenhang mit IFRIC 21 haben keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Darstellung des Abschlusses von WACKER.

Amendments to IAS 19

 

Leistungs­orientierte Pläne: Arbeitnehmer­beiträge

 

21.11.13

 

01.07.14

 

17.12.14

 

Mit den Änderungen werden die Vorschriften klargestellt, die sich mit der Zuordnung von Arbeitnehmerbeiträgen bzw. Beiträgen von dritten Parteien zu den Dienstleistungsperioden beschäftigen, wenn die Beiträge mit der Dienstzeit verknüpft sind. Darüber hinaus werden Erleichterungen geschaffen, wenn die Beiträge von der Anzahl der geleisteten Dienstjahre unabhängig sind. Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Darstellung des Abschlusses von WACKER.

Improvements to IFRS (2010–2012)

 

 

 

12.12.13

 

01.07.14

 

17.12.14

 

Die Änderungen betreffen die Standards IFRS 2, IFRS 3, IFRS 8, IFRS 13, IAS 16, IAS 24 und IAS 38. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WACKER.

Improvements to IFRS (2011–2013)

 

 

 

12.12.13

 

01.07.14

 

18.12.14

 

Die Änderungen betreffen die Standards IFRS 1, IFRS 3, IFRS 13 und IAS 40. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WACKER.

Von der Europäischen Union noch nicht anerkannte Standards/Interpretationen sowie Änderungen bestehender Standards

 

Standard / Interpretation

 

 

 

Ver­öffent­lichung durch IASB

 

An­wendungs­zeit­punkt

 

Übern­ahme durch die EU

 

Voraussichtliche Auswirkungen auf WACKER

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IFRS 9

 

Finanz­instrumente

 

24.07.14

 

01.01.18

 

Erwartet im zweiten Halbjahr 2015

 

Die aktualisierte Version des IFRS 9 umfasst neben dem Ansatz und der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten neue Vorschriften zur Bilanzierung von Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte und überarbeitete Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten im Rahmen des Hedge Accounting. Finanzielle Vermögenswerte werden künftig entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Zuordnung hängt vom Geschäftsmodell des Unternehmens ab. Das Klassifizierungsmodell für finanzielle Verbindlichkeiten wird grundsätzlich beibehalten. Die Erfassung von Wertminderungen ändert sich grundlegend, da nicht mehr nur eingetretene Verluste, sondern bereits erwartete Verluste zu erfassen sind. Zielsetzung des neuen Hedge Accounting Modells unter IFRS 9 ist es, eine engere Verknüpfung zwischen dem Risikomanagementsystem und der bilanziellen Abbildung zu erreichen. Die weiterhin zulässigen Arten von Sicherungsbeziehungen sind das „Cash Flow Hedge Accounting“, „Fair Value Hedge Accounting“ und der „Hedge of a net investment in a foreign operation“. Der Kreis für qualifizierende Grund- und Sicherungsgeschäfte wurde jeweils erweitert. WACKER kann im Moment noch nicht abschließend beurteilen, welche Auswirkungen die Erstanwendung des Standards auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage und die Darstellung des Abschlusses von WACKER haben wird, sofern der Standard von der EU in dieser Form übernommen wird.

IFRS 14

 

Regulatorische Abgrenzungs­posten

 

30.01.14

 

01.01.16

 

Noch festzulegen

 

Durch die Regelungen des Standards wird es Unternehmen, die erstmals einen IFRS-Abschluss gemäß IFRS 1, „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards“, aufstellen, ermöglicht, so genannte regulatorische Abgrenzungsposten, die sie unter Geltung ihrer bisherigen nationalen Rechnungslegungsvorschriften im Zusammenhang mit preisregulierten Tätigkeiten angesetzt haben, im IFRS-Abschluss beizubehalten und weiterhin nach den bisherigen Rechnungslegungsmethoden zu bilanzieren. Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Darstellung des Abschlusses von WACKER, da WACKER kein erstmaliger Anwender gemäß IFRS 1 ist.

IFRS 15

 

Umsatzerlöse aus Kundenverträgen

 

28.05.14

 

01.01.17

 

Q2 2015

 

Nach IFRS 15 sind Umsatzerlöse dann zu realisieren, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus diesen ziehen kann. Entscheidend ist nicht mehr die Übertragung wesentlicher Chancen und Risiken, wie noch nach den alten Regelungen des IAS 18, „Umsatzerlöse“. Die Umsatzerlöse sind mit dem Betrag der Gegenleistung zu bewerten, die das Unternehmen erwartet zu erhalten. Das neue Modell sieht zur Ermittlung der Umsatzrealisierung ein fünfstufiges Schema vor, wonach zunächst der Kundenvertrag und die darin enthaltenen Leistungsverpflichtungen zu identifizieren sind. Anschließend ist der Transaktionspreis zu ermitteln und zuzuordnen. Der Umsatz ist für jede einzelne Leistungsverpflichtung zu realisieren, wenn der Kunde die Verfügungsmacht daran erlangt. WACKER analysiert aktuell die Auswirkungen des neuen Standards für die Umsatzrealisierung. Wir gehen aktuell davon aus, dass die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WACKER nicht wesentlich sein werden. Durch den neuen Standard wird es zu einer Ausweitung der Anhangangaben im Abschluss von WACKER kommen.

Amendments to IFRS 11

 

Erwerb von Anteilen an einer gemeinschaft­lichen Tätigkeit

 

06.05.14

 

01.01.16

 

Erwartet in Q1 2015

 

Mit der Änderung wird klargestellt, dass Erwerbe und Hinzuerwerbe von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten, die einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3, „Unternehmenszusammenschlüsse“, darstellen, nach den Prinzipien für die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen des IFRS 3 und anderer anwendbarer IFRS zu bilanzieren sind, soweit diese nicht im Konflikt mit Regelungen des IFRS 11 stehen. Die Klarstellung hat aktuell keinen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Darstellung des Abschlusses von WACKER.

Amendments to IAS 16 and IAS 38

 

Klarstellung akzeptabler Abschreibungs­methoden

 

12.05.14

 

01.01.16

 

Erwartet in Q1 2015

 

Die Änderung stellt klar, dass die Abschreibung von Sachanlagen auf der Basis von Umsatzerlösen der durch sie hergestellten Güter nicht einem erwarteten Verbrauch des ihnen zugeordneten zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens entspricht. Dies gilt grundsätzlich auch für immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer. Für diese gilt jedoch die Regelung einer widerlegbaren Vermutung. Weiterhin wird klargestellt, dass der Rückgang von Absatzpreisen produzierter Güter ein Indiz für die wirtschaftliche Veralterung von Sachanlagen sein kann. WACKER nutzt ausschließlich die lineare Abschreibung über die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Somit hat die Klarstellung keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie Darstellung des Abschlusses von WACKER.

Amendments to IAS 16 and IAS 41

 

Bilanzierung fruchttragender Gewächse

 

30.06.14

 

01.01.16

 

Erwartet in Q1 2015

 

Nach IAS 41 wurden bis jetzt alle biologischen Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert abzüglich geschätzter Veräußerungskosten bewertet. Nach den Änderungen sind fruchttragende Gewächse künftig wie Sachanlagen nach IAS 16 zu bilanzieren, da ihre Nutzung vergleichbar ist. Ihre Früchte sind jedoch weiter nach IAS 41 zu bewerten. Die Änderung hat auf Grund fehlender Sachverhalte keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Darstellung des Abschlusses von WACKER.

Amendments to IAS 27

 

Einzelabschlüsse (Equity-Methode)

 

12.08.14

 

01.01.16

 

Erwartet in Q3 2015

 

Durch die Änderung des IAS 27 können Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierten Unternehmen im IFRS-Einzelabschluss künftig nach der Equity-Methode bilanziert werden. Da WACKER keine IFRS-Einzelabschlüsse erstellt, hat diese Änderung keine Auswirkungen auf WACKER.

Amendments to IFRS 10 and IAS 28

 

Veräußerung von Vermögens­werten eines Investors an bzw. Einbringung in sein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschafts­unternehmen

 

11.09.14

 

01.01.16

 

Erwartet in Q4 2015

 

Nach der Änderung beider Standards ist eine Gewinn- bzw. Verlustrealisierung beim Investor in voller Höhe immer dann vorzunehmen, wenn die Transaktion einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 betrifft. Ist dies nicht der Fall, sondern betrifft die Transaktion Vermögenswerte, die keinen Geschäftsbetrieb darstellen, ist lediglich der anteilige Erfolg (in Höhe des Anteils der anderen Investoren) zu erfassen. Die Änderung hat aktuell keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WACKER.

Improvements to IFRS (2012–2014)

 

 

 

25.09.14

 

01.01.16

 

Erwartet in Q3 2015

 

Die Änderungen betreffen die Standards IFRS 5, IFRS 7, IAS 19 und IAS 34. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WACKER.

Amendments to IFRS 10, IFRS 12 and IAS 28

 

Investment­gesellschaften – Anwendung der Konsolidierungs­ausnahme

 

18.12.14

 

01.01.16

 

Erwartet in Q4 2015

 

„Die Änderungen dienen zur Klärung von verschiedenen Fragestellungen in Bezug auf die Anwendung der Ausnahme von der Konsolidierungspflicht nach IFRS 10, wenn das Mutterunternehmen die Definition einer „Investmentgesellschaft“ erfüllt. Die Änderungen haben auf Grund fehlender Sachverhalte keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WACKER.

Amendments to IAS 1

 

Anhangangaben

 

18.12.14

 

01.01.16

 

Erwartet in Q4 2015

 

Die Änderungen betreffen verschiedene Ausweisfragen. Es wird klargestellt, dass Anhangangaben nur dann notwendig sind, wenn ihr Inhalt wesentlich ist. Dies gilt explizit auch dann, wenn ein IFRS eine Liste von Minimum-Angaben fordert. Zudem werden Erläuterungen zur Aggregation und Disaggregation von Posten in der Bilanz und der Gesamtergebnisrechnung aufgenommen. Des Weiteren wird klargestellt, wie Anteile am Sonstigen Ergebnis at equity bewerteter Unternehmen in der Gesamtergebnisrechnung darzustellen sind. Schließlich erfolgt die Streichung einer Musterstruktur des Anhangs hin zur Berücksichtigung unternehmensindividueller Relevanz. Die Klarstellung hat keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung des Abschlusses von WACKER.