Produktsicherheit

WACKER informiert über die sichere Verwendung seiner Produkte und arbeitet kontinuierlich daran, für Mensch und Umwelt schädliche Substanzen in Produkten zu vermeiden oder zu verringern. Dieses Ziel verfolgen wir auf unterschiedlichen Wegen:

  • Schädliche Inhaltsstoffe versuchen wir durch Alternativstoffe zu ersetzen.
  • Wo keine Alternativstoffe bereitstehen, begrenzen wir soweit möglich das Vermarkten von Produkten mit gefährlichen Inhaltsstoffen auf gewerbliche und industrielle Kunden.
  • Wir entwickeln innovative Alternativen zu marktüblichen Produkten mit schädlichen Inhaltsstoffen.

Zur Orientierung für unsere Produktentwickler pflegen wir eine Liste mit rund 550 Stoffen, die bei WACKER nicht mehr in Produkten enthalten sein sollen. Das sind nicht nur verbotene oder beschränkte Chemikalien (z.B. Stoffe der Anhänge XIV und XVII von REACH), sondern auch Stoffe, die in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert oder von einzelnen Unternehmen nicht gewünscht werden. Wir vermeiden Stoffe, die von der Europäischen Chemikalienagentur in der Liste der „besonders bedenklichen Stoffe“ (SVHC, substances of very high concern) geführt sind.

Produktinformationen

WACKER stellt sicher, dass seine Produkte bei sachgerechter Anwendung keine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Wir halten die Informationen zu unseren Produkten stets auf einem aktuellen Stand und nehmen neue Erkenntnisse zeitnah in die Risikobewertungen auf, die sich unter anderem auf Sicherheitsaspekte und Umweltauswirkungen beziehen. Bei neuen Erkenntnissen, die gemäß REACH im Stoffsicherheitsbericht berücksichtigt werden müssen, passen wir unsere Risikobewertungen entsprechend an.

Bei Werbemaßnahmen für unsere Produkte und Dienstleistungen, zum Beispiel in unseren Broschüren, achten wir auf belegbare Daten sowie gesetzeskonforme, exakte Begriffe und Formulierungen nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Hier einige Beispiele unserer Werbung mit Aussagen zur Nachhaltigkeit von Produkten:

  • Mit einem Informationsblatt für Dispersionen stellen wir unsere Haltung zur Biostabilität und Produktsicherheit im Zusammenhang mit der EU-Richtlinie 286/2011 dar, die zum 1. Juni 2015 in Kraft trat.
  • Unsere Maßnahmen für Plant Hygiene (Betriebshygiene) über den gesamten Produktlebenszyklus von Dispersionen hinweg beschreiben wir auf einem weiteren Informationsblatt.
  • In einer Broschüre über LED-Technologien stellen wir unsere Siliconlösungen für Hochleistungs-LEDs vor.
  • Wie SILPURAN® Film, eine hauchdünne Präzisionsfolie aus Silicon, für medizinische Anwendungen eingesetzt wird, erklären wir in einer weiteren Broschüre.
  • In unserem Unternehmensmagazin WWW berichten wir, wie die Siliconfolie ELASTOSIL® Film dazu beträgt, Meereswellenkraft in elektrischen Strom umzuwandeln.

Sicherheitsdatenblätter

Sicherheitsdatenblätter sind für rund 40 Prozent unserer Produkte gesetzlich gefordert. Wir gehen über diese Anforderung hinaus, denn wir erstellen Sicherheitsdatenblätter zu all unseren Verkaufsprodukten – nicht nur für Produkte mit Gefahrstoffeinstufung. WACKER gibt mehr als 75.000 Sicherheitsdatenblätter in bis zu 35 Sprachen heraus.

Für den richtigen Umgang mit Stoffen und Gemischen veröffentlichen wir in unseren Sicherheitsdatenblättern eine Vielzahl von Informationen:

  • Bezeichnung des Stoffs oder Gemischs
  • Mögliche Gefahren
  • Zusammensetzung und Angaben zu Bestandteilen
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Maßnahmen zur Brandbekämpfung
  • Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
  • Handhabung und Lagerung
  • Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstung
  • Physikalische und chemische Eigenschaften
  • Stabilität und Reaktivität
  • Toxikologische Angaben
  • Umweltbezogene Angaben
  • Hinweise zur Entsorgung
  • Angaben zum Transport
  • Rechtsvorschriften und sonstige Angaben

Nanomaterialien

Für den Begriff Nanomaterial gibt es bisher keine einheitliche Definition unter regulatorischen Aspekten und keine normierten Vorgaben der Analysenmethoden, die für eine Zuordnung anzuwenden sind. WACKER bezieht sich bei der Identifikation von Nanomaterialien auf die EU-Empfehlung zur Definition dieser Stoffe (2011/696/EU), die sich an der ISO TC 229 Nanotechnologies orientiert.

Nanomaterialien können innovative Eigenschaften besitzen, die Produkte und Verfahren enorm verbessern. Wie bei allen chemischen Stoffen ist auch bei Nanomaterialien zu beachten, ob Einatmen, Hautkontakt oder Verschlucken den Menschen bei Herstellung oder Anwendung gefährden kann. Für Nanomaterialien werden zusätzlich Gesundheitseffekte diskutiert, die aus der Aufnahme partikulärer, faser- oder plättchenförmiger Nanomaterialien resultieren können. (Quelle: „Empfehlung für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz“ der BAuA, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, und des VCI, Verband der Chemischen Industrie.)

Alle Nanomaterialien, die wir herstellen oder verwenden, haben wir erfasst und deren Risiken bewertet. Der überwiegende Teil der bei WACKER identifizierten Nanomaterialien ist nanostrukturiert. Dies sind Stoffe, deren äußere Maße über dem Nanobereich liegen, deren innere Struktur jedoch nanoskalig ist (zwischen 1 und 100 Nanometer). Zu diesen nanostrukturierten Produkten zählt die pyrogene Kieselsäure HDK® – ein Pulver, das wir seit über 40 Jahren als Verdickungsmittel, Füllstoff oder Rieselhilfsmittel vertreiben. Die HDK®-Produktgruppe wurde in ihren physikalisch-chemischen Eigenschaften fundiert untersucht. Dabei haben wir mit externen wissenschaftlichen Instituten kooperiert. Es liegen umfassende Daten zur Toxikologie, Ökotoxikologie und Epidemiologie vor.

In Kooperation mit der Technischen Universität Dresden haben wir Methoden zum Messen von Nanopartikeln validiert. Wir haben im Labor und im Jahr 2010 auch in der HDK®-Produktion die potenzielle Freisetzung von Nanopartikeln untersucht. Dabei wurde keine relevante Freisetzung von HDK®-Nanopartikeln nachgewiesen. Wir haben die Thematik „Nanomaterialien“ im Berichtszeitraum weiter verfolgt und in nationalen und internationalen Gremien und Arbeitsgruppen bearbeitet. Dabei achten wir besonders auf nanospezifische regulatorische Anforderungen (z.B. nationale Nanoproduktregister und spezifische Anforderungen unter REACH), die wir entsprechend umsetzen. Wir kommunizieren die Einordnung unsere Produkte sowie Compliance-Aspekte mit der Regulation an unsere Kunden.

REACH

Die Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) regelt seit 2007 das Registrieren, Bewerten, Zulassen und Beschränken von Chemikalien in der Europäischen Union (EU). Mit REACH werden umfassende Daten ermittelt. REACH stellt hohe Anforderungen an Hersteller, Importeure und Anwender von chemischen Produkten: Alle Stoffe, die sich auf dem europäischen Markt befinden, müssen ab einer Jahresmenge von einer Tonne registriert und bewertet werden. Der Prüfaufwand richtet sich hauptsächlich nach der hergestellten oder importierten Menge und den zu erwartenden Risiken. Besonders risikobehaftete Stoffe unterliegen einem behördlichen Zulassungsverfahren. Die Kosten von REACH betragen für WACKER insgesamt 30 Mio. €.

171 Registrierungsdossiers im Rahmen von REACH eingereicht

Bis Ende 2014 reichte WACKER 171 Registrierungsdossiers bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ein. Für einen Teil der Dossiers der ersten und zweiten Phase, die in den Jahren 2010 bzw. 2013 eingereicht wurden, stellt die ECHA Nachforderungen. Diese haben wir auch im Jahr 2014 bearbeitet. Die ECHA hat bis Ende 2014 zusammen mit den Behörden der EU-Mitgliedsstaaten 161 Stoffe benannt, die für den Menschen oder die Umwelt besonders bedenklich sein könnten. 31 dieser Stoffe sind bereits zulassungspflichtig. WACKER ist bislang nicht mit eigenen, sondern nur mit wenigen Zukaufstoffen in geringem Maße betroffen. Im Rahmen des Einstufungs- und Kennzeichnungssystems GHS (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) der EU-Kommission werden bis Mitte 2015 alle Gemische gemäß EU-GHS neu eingestuft (etwa 7.000 Gemische). Für Gefahrstoffe wurde bei der ECHA ein zentrales Register eingerichtet. Alle relevanten Stoffe haben wir bereits ab dem Jahr 2011 gemeldet.

WACKER steht seit dem Jahr 2007 in intensivem Kontakt mit seinen Lieferanten zu den für REACH erfolgten Vorregistrierungen, den bereits durchgeführten sowie den in den nächsten Jahren geplanten Registrierungen. Mit systematischen Abfragen bei unseren Lieferanten holen wir verbindliche Aussagen zum aktuellen Stand ein. Solche Abfragen werden uns über den letzten REACH-Registrierungstermin im Jahr 2018 hinaus begleiten.

REACH verlangt in großem Umfang Informationen über die Eigenschaften chemischer Produkte. Das zieht zwangsläufig einen Anstieg gesetzlich vorgeschriebener Tierversuche nach sich. WACKER bemüht sich intensiv, Tierversuche so weit wie möglich zu vermeiden und nur solche durchzuführen, die von der ECHA gefordert sind. Wann immer dies möglich ist, setzen wir anerkannte Alternativmethoden wie In-vitro-Tests ein. Wir fassen Stoffe mit vergleichbaren Eigenschaften für Untersuchungen in Gruppen zusammen und tauschen wissenschaftliche Daten mit anderen Unternehmen im Rahmen der REACH-Konsortien aus.

REACH-Zeitplan der europäischen Chemikalienagentur: Fristen für die Dossier-Einreichung

REACH-Zeitplan der europäischen Chemikalienagentur: Fristen für die Dossier-Einreichung (Grafik)REACH-Zeitplan der europäischen Chemikalienagentur: Fristen für die Dossier-Einreichung (Grafik)

1 Neustoffe >1 Tonne/Jahr
2 Phase-in-Stoffe >1 Tonne/Jahr
3 R50/53-Stoffe: „sehr giftig für Wasserorganismen“ und „kann in Gewässern langfristig schädliche Wirkungen haben“
4 CMR-Stoffe: cancerogen, mutagen, reproduktionstoxisch
5 Phase-in-Stoffe: überwiegend Altstoffe des EINECS-Inventars (European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances; Verzeichnis der Stoffe, die vor 1981 auf dem Markt waren)

GPS

Der Welt-Chemieverband ICCA (International Council of Chemical Associations) hat die Global Product Strategy (GPS) entwickelt. Sie regelt, wie Eigenschaften von Chemikalien bewertet werden und wie über ihre sichere Verwendung zu informieren ist. In Europa werden die meisten GPS-Anforderungen über REACH und CLP, die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, erfüllt. Hersteller sind aufgefordert, allgemeinverständliche Beschreibungen zur sicheren und umweltgerechten Verwendung von Chemikalien (Safety Summaries) zu veröffentlichen. Für unsere unter REACH registrierten Stoffe haben wir bis Ende 2014 im ICCA-Chemikalienportal 75 Sicherheitsbeschreibungen veröffentlicht.

GHS

GHS (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) ist eine Initiative der Vereinten Nationen. Sie dient dazu, Gefahrstoffe einheitlich einzustufen und zu kennzeichnen. Die Länder entscheiden selbst, ob und wann sie GHS einführen und welche Module sie übernehmen. In Europa wurde GHS im Januar 2009 mit der europäischen „Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen“ eingeführt. Darüber informiert z.B. die Europäische Kommission im Internet.

Übersicht der Gefahrstoffsymbole in der Europäischen Union

Übersicht der Gefahrstoffsymbole in der Europäischen Union (Grafik)Übersicht der Gefahrstoffsymbole in der Europäischen Union (Grafik)

Die GHS-Verordnung zum Einstufen und Kennzeichnen chemischer Stoffe hat die bisherigen orangefarbenen Gefahrstoffsymbole für Reinstoffe in Europa bereits abgelöst. Die neuen Symbole sind auf der Spitze stehende, weiße Quadrate mit rotem Rahmen.

Gemäß EU-GHS werden bis zum Jahr 2015 auch alle unsere Gemische neu eingestuft (7.000 Gemische). Für Gefahrstoffe hat die ECHA ein zentrales Einstufungs- und Kennzeichnungsregister eingerichtet. Bereits seit 2011 melden wir alle relevanten Stoffe in dieses Register.

Die Umstellung auf GHS kostet WACKER rund vier Mio. €. Für uns bedeutet der Systemwechsel, alle Produkte zu überprüfen, neu einzustufen und neu zu kennzeichnen. Innerhalb weniger Jahre sind mehrere zehntausend Stoffe und Gemische neu zu klassifizieren. Wir müssen sämtliche Sicherheitsdatenblätter ändern und die Gefahrstoffetiketten auf Grund neuer Symbole und Gefahrenhinweise überarbeiten.

GHS-Kennzeichnung (Foto)

Jeder Mitarbeiter, der mit Gefahrstoffen zu tun hat, ist von GHS betroffen. Neben Produktions- und Labormitarbeitern, die täglich mit GHS-gekenn­zeichneten Chemikalien umgehen, sind das beispielsweise Sicherheitsbeauftragte, die Betriebs­anweisungen erstellen. Auch Mitarbeiter, die Behälter, Rohrleitungen oder Anlagen kenn­zeichnen, müssen die Symbole kennen und verinnerlichen.

WACKER bietet seinen Mitarbeitern Online-Schulungen und vielfältiges Informationsmaterial zu GHS an. Die GHS-Online-Schulung ist derzeit Pflicht für alle Mitarbeiter in Deutschland, die mit chemischen Stoffen umgehen. Im Jahr 2013 haben wir für unsere Mitarbeiter eine englischsprachige, nicht EU-spezifische Version der GHS-Online-Schulung etabliert, die wir insbesondere an unseren Standorten in den USA einsetzen.