Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Abschlüsse der Wacker Chemie AG sowie der in- und ausländischen Tochterunternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen denen des letzten Konzernabschlusses zum Ende des vorherigen Geschäftsjahrs. Zusätzlich werden sie um neue Rechnungslegungsvorschriften des aktuellen Geschäftsjahres ergänzt, die erstmals anzuwenden sind. Einschränkungen der Vergleichbarkeit können sich bei wesentlichen Erwerben vollkonsolidierter Unternehmen ergeben. Sofern dies der Fall ist, wird hierauf bei der Erläuterung des Konsolidierungskreises eingegangen. Soweit Anpassungen von Vorjahresbeträgen erfolgen, werden diese bei den betroffenen Anhangsangaben erläutert oder im Abschnitt „Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ übergeleitet.

Der Konzernabschluss basiert auf den Grundlagen historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten, mit Ausnahme der Positionen, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, wie zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, Derivate und Planvermögen im Rahmen von Pensionsverpflichtungen.

Bestimmte Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, andere Vermögenswerte und Verbindlichkeiten meist mit diesem Wert im Anhang veröffentlicht. Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit ist der Preis, der am Bewertungsstichtag in einer regulären Transaktion zwischen Marktteilnehmern beim Verkauf eines Vermögenswertes zu erzielen bzw. für den Abgang einer Verbindlichkeit zu zahlen wäre.

Bei der Ermittlung des Fair Values von Finanzinstrumenten können, je nachdem, wie hoch der Anteil der nicht-beobachtbaren Inputfaktoren ist, mehr oder weniger umfangreiche Schätzungen erforderlich sein. WACKER ist bestrebt, sich bei der Ermittlung des Fair Values auf möglichst viele beobachtbare Inputfaktoren zu stützen und die Verwendung nicht-beobachtbarer Inputfaktoren auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Ob der Wert eines Inputparameters beobachtbar ist oder nicht, wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst: unter anderem von der Art des Finanzinstruments, der Existenz eines Marktes für das betreffende Instrument, spezifischen Transaktionseigenschaften, der Liquidität und den allgemeinen Marktbedingungen. Wenn der Fair Value nicht verlässlich ermittelt werden kann, wird der Buchwert als Näherungswert zur Bestimmung des Fair Values herangezogen.

Finanzaktiva und -passiva, die im Konzernabschluss zum Fair Value bewertet oder angegeben werden, werden gemäß der Fair-Value-Hierarchie nach IFRS 13 bemessen und klassifiziert. Die Hierarchie besteht aus drei Leveln, denen die Inputfaktoren je nach ihrer Beobachtbarkeit im Rahmen der entsprechenden Bewertungsverfahren zugeordnet werden.

Die Umsatzerlöse umfassen den beizulegenden Zeitwert der für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erhaltenen Gegenleistung oder Forderung. Der Ausweis erfolgt ohne Umsatzsteuer und andere im Zusammenhang mit Umsätzen anfallende Steuern sowie Rabatte und Preisnachlässe. Die Umsatzerlöse gelten als realisiert, wenn die geschuldeten Lieferungen und Leistungen erbracht wurden und die wesentlichen Chancen und Risiken des Eigentums auf den Erwerber übergegangen sind. Umsätze aus Dienstleistungen werden erfasst, sobald die Leistung erbracht wurde. Umsätze werden nicht ausgewiesen, wenn Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt der Gegenleistung bestehen. Risiken aus der Rücknahme von Erzeugnissen und Waren, Gewährleistungen oder sonstigen Reklamationen werden nach dem Grundsatz der Einzelbewertung zurückgestellt. Die Umsatzerlöse und ihre Entwicklung nach Bereichen und Regionen werden in der Segmentberichterstattung dargestellt.

WACKER tätigt keine Geschäfte, die eine Umsatzrealisierung als langfristige Fertigungsaufträge nach der Percentage of Completion Methode erfordern.

In den Herstellungskosten werden die Kosten der umgesetzten Erzeugnisse, Handelswaren und Leistungen ausgewiesen. Sie beinhalten neben den direkt zurechenbaren Kosten wie den Material-, Personal- und Energiekosten auch die Gemeinkosten einschließlich der Abschreibungen sowie die Abwertungen auf Vorräte. Ausgangsfrachten werden ebenfalls in diesem Posten ausgewiesen.

Die Vertriebskosten enthalten die Kosten der Vertriebsorganisation, der Werbung und der Marktforschung sowie die anwendungstechnische Beratung bei Kunden. Provisionsaufwendungen werden ebenfalls unter diesem Posten ausgewiesen.

Zu den Forschungskosten gehören auch Kosten der Produkt- und Verfahrensentwicklung. Für die Forschungskosten im engeren Sinne besteht ein Aktivierungsverbot. Entwicklungskosten sind dann zu aktivieren, wenn kumulativ alle vorgeschriebenen Ansatzkriterien erfüllt sind, die Forschungsphase eindeutig von der Entwicklungsphase getrennt werden kann und die entstehenden Kosten den einzelnen Projektphasen überschneidungsfrei zugeordnet werden können. Ferner müssen mit hinreichender Sicherheit zukünftige Finanzmittelzuflüsse erfolgen.

Zu den Allgemeinen Verwaltungskosten gehören die anteiligen Personal- und Sachkosten der Konzernsteuerung, des Personalbereichs, des Rechnungswesens und der Informationstechnologie, soweit sie nicht als interne Dienstleistung auf andere Kostenstellen und damit unter Umständen auf andere Funktionsbereiche verrechnet worden sind.

Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung als Aufwand erfasst. Zinserträge werden zeitanteilig unter Berücksichtigung der ausstehenden Darlehenssumme und des anzuwendenden Effektivzinssatzes bewertet. Dividendenerträge aus Finanzinvestitionen werden mit Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und, soweit ihre Nutzungsdauer bestimmbar ist, planmäßig linear abgeschrieben. Als Nutzungsdauer werden drei bis 15 Jahre zugrunde gelegt, wenn sich nicht ein abweichender Zeitraum z. B. auf Grund der Laufzeit eines Patents ergibt. Die Nutzungsdauer wird jährlich überprüft und gegebenenfalls entsprechend den neuen Erwartungen angepasst. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte (außer Geschäftswerte) sind den nutzenden Funktionsbereichen zugeordnet. Immaterielle Vermögenswerte, deren Nutzungsdauern nicht bestimmbar sind, unterliegen einem jährlichen Impairment-Test. Derzeit sind keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer aktiviert.

Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass mit der Nutzung des Vermögenswerts ein zukünftiger wirtschaftlicher Vorteil verbunden ist und die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig bestimmt werden können. Sie werden zu Herstellungskosten angesetzt und planmäßig linear abgeschrieben. Die angesetzten Nutzungsdauern entsprechen denen der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswerte. Sofern Entwicklungskosten aktiviert werden, umfassen diese die direkt dem Entwicklungsprozess zurechenbaren Kosten. Aktivierte Entwicklungskosten werden ab dem Produktionsstart planmäßig über die Nutzungsdauer der korrespondierenden Produktionsanlagen abgeschrieben.

Geschäftswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Für bestehende Geschäftswerte wird jährlich ein Impairment-Test durchgeführt. Sofern der Impairment-Test zu einem Wert führt, der unter dem Buchwert liegt, erfolgen Wertminderungen auf den Geschäftswert. Eine Überprüfung der Werthaltigkeit erfolgt daneben, wenn Ereignisse oder Umstände eingetreten sind, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten. Die Wertminderungen des Geschäftswerts werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer wird jährlich überprüft und gegebenenfalls entsprechend den Erwartungen angepasst. Anschaffungskosten umfassen neben dem Kaufpreis Anschaffungsnebenkosten sowie gegebenenfalls Kosten für Abbruch, Abbau und Beseitigung der Sachanlage von ihrem Standort und für die Wiederherstellung des Standorts. Anschaffungspreisminderungen reduzieren die Anschaffungskosten. Eine Neubewertung von Sachanlagen auf Basis der Regelungen in IAS 16 wird nicht vorgenommen. Laufende Instandhaltungs- und Reparaturaufwendungen werden sofort als Aufwand erfasst. Kosten für den Ersatz von Komponenten oder für Generalüberholungen von Sachanlagen werden aktiviert, sofern es wahrscheinlich ist, dass der künftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließt und die Kosten verlässlich ermittelt werden können.

Zuwendungen Dritter mindern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten; sofern nicht anders vermerkt, werden diese Zuwendungen (Investitionsförderung) von staatlichen Stellen gewährt. Ertragszuschüsse, denen keine zukünftigen Aufwendungen gegenüberstehen, werden erfolgswirksam erfasst. Solange die Zuwendungen aus der Investitionsförderung noch nicht zugeflossen sind, werden sie als separater Vermögenswert aktiviert. Bei Zuwendungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, erfolgt die Aktivierung des Anspruchs auf die Zuwendung, wenn das Unternehmen am Bilanzstichtag die sachlichen Voraussetzungen für die Gewährung erfüllt hat und zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung der erforderliche Antrag gestellt ist oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gestellt wird.

Finanzierungskosten, die im Zusammenhang mit bestimmten, qualifizierten Vermögenswerten angefallen sind und diesen direkt oder indirekt zugeordnet werden können, werden bis zur erstmaligen Nutzung der Vermögenswerte als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Darüber hinaus werden Finanzierungskosten nicht als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. WACKER bilanziert Finanzierungskosten gemäß IAS 23 (Borrowing Costs) für wesentliche langfristige Investitionsmaßnahmen in Produktionsanlagen.

Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen enthalten alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten.

Wenn Sachanlagen endgültig stillgelegt, verkauft oder aufgegeben werden, werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemeinsam mit den entsprechenden kumulierten Abschreibungen aus der Bilanz ausgebucht. Ein gegebenenfalls entstehender Gewinn oder Verlust aus der Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem Restbuchwert wird unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.

In den Sachanlagen werden auch Vermögenswerte aus Leasingtransaktionen ausgewiesen. Im Wege des Finance Lease finanzierte Sachanlagen werden im Zugangszeitpunkt zum beizulegenden Wert bilanziert, soweit die Barwerte der Mindestleasingzahlungen nicht niedriger sind. Die Abschreibungen erfolgen planmäßig linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer bzw. über die kürzere Vertragslaufzeit. Die aus den künftigen Leasingraten resultierenden Zahlungsverpflichtungen werden unter den Finanzverbindlichkeiten passiviert. Die zu zahlenden Leasingraten werden nach der Effektivzinsmethode in einen Tilgungsanteil und in einen Zinsanteil aufgeteilt.

Den planmäßigen Abschreibungen der Sachanlagen liegen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zugrunde:

 

In Jahren

 

Nutzungsdauer

 

 

 

Produktionsgebäude

 

10 bis 40

Sonstige Bauten

 

10 bis 30

Maschinen und Apparate

 

6 bis 12

Fahrzeuge

 

4 bis 10

Betriebs- und Geschäftsausstattung

 

4 bis 12

Soweit der nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von immateriellen Vermögenswerten oder Sachanlagen, die planmäßig abgeschrieben werden, über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird einem solchen Umstand durch Wertminderungen Rechnung getragen.

Eine Prüfung auf Wertminderungen findet statt, wenn entsprechende Ereignisse beziehungsweise Änderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert gegebenenfalls nicht mehr erzielbar ist. WACKER prüft zu jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte für Wertminderungen oder den Wegfall von Wertminderungen gegeben sind. Ein Wertminderungsverlust wird dann in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwerts erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert. Der Nutzungswert ergibt sich dabei aus dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows aus der Nutzung des Vermögenswerts. Hierbei werden segmentspezifisch risikoadjustierte Vorsteuerzinssätze verwendet. Für die Ermittlung der Cashflows werden Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene zusammengefasst, für die Cashflows separat identifiziert werden können (sog. zahlungsmittelgenerierende Einheiten). Soweit die Gründe für die Wertminderungen nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen vorgenommen. Die Zuschreibung ist begrenzt auf den fortgeführten Buchwert, der sich ohne Wertminderung ergeben hätte. Wertminderungen werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen, Zuschreibungen in den sonstigen betrieblichen Erträgen.

Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien werden nach dem Anschaffungskostenmodell wie Sachanlagen bewertet. Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien umfassen Grundstücke und Gebäude, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden und nicht für die eigene Produktion, für die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Leistungen, für Verwaltungszwecke oder für den Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit genutzt werden. Beizulegende Zeitwerte dieser Immobilien werden regelmäßig durch externe Immobiliengutachten ermittelt.

Leasingtransaktionen sind entweder als Finance Lease oder als Operating Lease zu klassifizieren. Im Rahmen des Operating Lease genutzte Vermögenswerte werden nicht aktiviert. Die zu leistenden Leasingzahlungen werden in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der sie anfallen. Ein Finance Lease ist ein Leasingverhältnis, bei dem im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Ertragschancen eines Vermögenswertes auf den Leasingnehmer übertragen werden. Vermögenswerte, die im Rahmen des Finance Lease genutzt werden, werden mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen angesetzt. Leasingverträge können in andere Kontrakte eingebettet sein. Besteht gemäß IFRS-Regelungen eine Trennungspflicht für ein eingebettetes Leasing, so werden die Vertragsbestandteile separiert und nach den entsprechenden Regelungen bilanziert und bewertet.

Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten angesetzt, wenn nicht ein davon abweichender Marktwert verfügbar ist. Bei Realisierung durch Abgang oder bei Absinken des Marktwerts unter die Anschaffungskosten werden Marktwertänderungen erfolgswirksam erfasst. Ausleihungen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet; dabei werden unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen mit dem Barwert angesetzt.

Zusätzlich wird bei Vorliegen entsprechender Indikatoren ein Impairment-Test durchgeführt und bei Bedarf eine Wertminderung vorgenommen. Die Bestimmung des erzielbaren Betrags folgt den Regelungen des IAS 36. Wertminderungen werden im Beteiligungsergebnis ausgewiesen.

Anteile an assoziierten Unternehmen sowie an Gemeinschaftsunternehmen werden gemäß der Equity-Methode grundsätzlich mit ihrem anteiligen Eigenkapital bilanziert. Anteilige Ergebnisse werden hierbei erfolgswirksam berücksichtigt und dem Buchwert zu- oder von ihm abgeschrieben. Erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderungen werden spiegelbildlich auch im Konzernabschluss erfolgsneutral behandelt. Ausschüttungen von Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierten Unternehmen vermindern deren Eigenkapital und werden daher erfolgsneutral vom Buchwert abgesetzt. Soweit Verluste eines assoziierten Unternehmens oder eines Gemeinschaftsunternehmens deren Eigenkapital aufgezehrt haben, wird der Wert in der Konzernbilanz vollständig abgeschrieben. Weitergehende Verluste werden nur dann berücksichtigt, wenn langfristige unbesicherte Forderungen gegenüber dem Unternehmen bestehen bzw. der Konzern zusätzliche Verpflichtungen eingegangen ist oder für das Unternehmen Zahlungen geleistet hat. Eine Erhöhung des Buchwerts erfolgt erst, nachdem der Verlustvortrag ausgeglichen wurde und wieder ein positives Eigenkapital vorliegt.

Zusätzlich wird bei Vorliegen entsprechender Indikatoren ein Impairment-Test durchgeführt und bei Bedarf eine Wertminderung vorgenommen. Die Bestimmung des erzielbaren Betrags folgt den Regelungen des IAS 36. Wertminderungen werden im Beteiligungsergebnis ausgewiesen.

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswertes und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Finanzinstrumente werden zu dem Zeitpunkt im Konzernabschluss berücksichtigt, zu dem WACKER Vertragspartei des Finanzinstruments wird.

Bei marktüblichen Käufen oder Verkäufen (Käufe oder Verkäufe im Rahmen eines Vertrags, dessen Bedingungen die Lieferung des Vermögenswertes innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der üblicherweise durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Markts festgelegt wird) ist für die erstmalige bilanzielle Erfassung sowie den bilanziellen Abgang allerdings der Erfüllungstag relevant, d. h. der Tag, an dem der Vermögenswert an oder durch WACKER geliefert wird. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Regel unsaldiert ausgewiesen; sie werden nur dann saldiert, wenn bezüglich der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Aufrechnungsrecht besteht und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen. Bei zusammengesetzten Finanzinstrumenten werden Fremd- und Eigenkapitalkomponenten getrennt und beim Emittenten gesondert ausgewiesen.

Finanzinstrumente werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Dabei sind bei allen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten zu berücksichtigen. Die in der Bilanz angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen in der Regel den Marktpreisen der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Sofern diese nicht unmittelbar verfügbar sind, werden sie unter Anwendung anerkannter Bewertungsmodelle und unter Rückgriff auf aktuelle Marktparameter berechnet.

Für Finanzinstrumente entspricht der beizulegende Zeitwert grundsätzlich dem Betrag, den der Konzern erhalten bzw. zahlen würde, wenn er die Finanzinstrumente am Bilanzstichtag tauschen bzw. begleichen wollte. Sofern Marktwerte an Märkten für Finanzinstrumente zur Verfügung stehen, werden diese verwendet. Ansonsten werden die beizulegenden Zeitwerte auf Basis der am Bilanzstichtag bestehenden Marktkonditionen – Zinssätze, Devisenkurse, Warenpreise – unter Verwendung der Mittelkurse berechnet. Dabei wird der Zeitwert mittels finanzmathematischer Methoden, zum Beispiel durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit dem Marktzinssatz oder die Anwendung anerkannter Optionspreismodelle, ermittelt. Bei einigen Derivaten basiert der beizulegende Zeitwert auf externen Bewertungen unserer Finanzpartner.

Finanzielle Vermögenswerte bei WACKER umfassen insbesondere Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie ausgereichte Kredite und Forderungen, bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen und zu Handelszwecken gehaltene originäre und derivative finanzielle Vermögenswerte. WACKER macht von dem Wahlrecht, finanzielle Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, keinen Gebrauch.

Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert. Darunter fallen insbesondere eigene Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen, Schuldscheindarlehen und derivative Finanzverbindlichkeiten. WACKER macht von dem Wahlrecht, finanzielle Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, keinen Gebrauch.

Die Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten richtet sich danach, ob ein Finanzinstrument zu Handelszwecken oder bis zur Endfälligkeit gehalten wird, ob das Finanzinstrument zur Veräußerung verfügbar ist, oder ob es sich um vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen handelt.

Zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Ebenfalls unter die Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet fallen alle derivativen Finanzinstrumente, die nicht einer bilanziellen Sicherungsbeziehung zugerechnet werden.

Ist sowohl beabsichtigt als auch wirtschaftlich mit hinreichender Verlässlichkeit zu erwarten, dass ein Finanzinstrument bis zur Endfälligkeit gehalten wird, wird dieses unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen beinhalten kurz- und langfristige Wertpapiere sowie Teile der in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten enthaltenen Posten.

Kredite und Forderungen sind nicht derivative Finanzinstrumente, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Sie werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Dieser Bewertungskategorie werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten enthaltenen finanziellen Forderungen und Ausleihungen, die in den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesenen weiteren finanziellen Forderungen und Darlehen sowie die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zugeordnet.

Die übrigen originären finanziellen Vermögenswerte sind, wenn es sich nicht um Kredite und Forderungen handelt, als zur Veräußerung verfügbar zu klassifizieren und werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, sofern dieser verlässlich ermittelbar ist. Dies sind im Wesentlichen Eigenkapitaltitel und nicht bis zur Endfälligkeit zu haltende Schuldtitel. Unrealisierte Gewinne und Verluste werden nach Berücksichtigung von latenten Steuern erfolgsneutral im übrigen Eigenkapital ausgewiesen. Eigenkapitalinstrumente, für die kein auf einem aktiven Markt notierter Preis vorliegt und deren beizulegender Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann, werden zu Anschaffungskosten bilanziert.

Wenn die beizulegenden Zeitwerte von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten unter die Anschaffungskosten fallen oder objektive Hinweise vorliegen, dass der Vermögenswert wertgemindert ist, wird der direkt im Eigenkapital erfasste kumulierte Verlust aufgelöst und in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Das Unternehmen legt seiner Einschätzung möglicher Wertminderungen alle verfügbaren Informationen zugrunde, wie z. B. Marktbedingungen und -preise, anlagespezifische Faktoren sowie Dauer und Ausmaß des Wertrückgangs unter die Anschaffungskosten. Wertminderungen eines Schuldinstruments werden in Folgeperioden rückgängig gemacht, sofern die Gründe für die Wertminderung entfallen sind. Mit dem Abgang der Finanzinstrumente werden die im Eigenkapital erfassten kumulierten Gewinne und Verluste erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Derivative Finanzinstrumente werden nur zu Sicherungszwecken eingesetzt, um Währungs-, Zins- und Rohstoffpreisrisiken aus dem operativen Geschäft bzw. den daraus resultierenden Finanzierungserfordernissen zu reduzieren.

Sofern derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Risiken aus zukünftigen Zahlungsströmen sowie zur Sicherung von Bilanzposten eingesetzt werden, können gemäß IAS 39 bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Spezialvorschriften des Hedge Accountings angewendet werden. Dadurch besteht die Möglichkeit, die Volatilität in der Gewinn- und Verlustrechnung zu reduzieren. Je nach Art des abgesicherten Grundgeschäftes wird zwischen einem „Fair Value Hedge“, einem „Cashflow Hedge“ und einem „Hedge of a Net Investment in a Foreign Operation“ unterschieden.

Die bilanzielle Erfassung von derivativen Finanzinstrumenten erfolgt am Handelstag. Sie werden grundsätzlich zum Marktwert bilanziert, und zwar unabhängig davon, zu welchem Zweck oder in welcher Absicht sie abgeschlossen wurden. Positive Marktwerte führen zum Ansatz einer Forderung, negative Marktwerte zum Ansatz einer Schuld.

Marktwertänderungen von Finanzinstrumenten zur Begrenzung des Risikos zukünftig geringerer Zahlungszu- bzw. höherer -abflüsse aus in der Bilanz angesetzten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten („Cashflow Hedge“) werden unter Berücksichtigung von Steuereffekten, bei Vorliegen und Dokumentation ausreichender Effizienz, im übrigen Eigenkapital erfasst. Erst zum Zeitpunkt der Realisierung des Grundgeschäfts wird der Erfolgsbeitrag des Sicherungsgeschäfts in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Wird ein entsprechendes Derivat veräußert oder sind die Voraussetzungen für eine bilanzielle Sicherungsbeziehung nicht mehr erfüllt, verbleibt dessen Wertänderung bis zum Eintreten der geplanten Transaktion im übrigen Eigenkapital. Absicherungen von Marktwertänderungen bilanzierter Vermögenswerte oder Schulden oder nicht bilanzierten festen vertraglichen Verpflichtungen führen zu „Fair Value Hedges“. Marktwertänderungen werden sowohl bei den abgesicherten Grundgeschäften als auch bei den Finanzderivaten, die als Sicherungsinstrument eingesetzt werden, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Sicherung einer Nettoinvestition in eine ausländische Einheit durch einen „Hedge of a Net Investment in a Foreign Operation“ wird derzeit von WACKER nicht angewendet.

Verträge, die für Zwecke des Empfangs oder der Lieferung nicht finanzieller Güter entsprechend dem eigenen Bedarf abgeschlossen werden, werden nicht als Derivate bilanziert, sondern als schwebende Geschäfte behandelt.

Wertänderungen von Devisentermingeschäften und -optionen werden im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen, während Wertänderungen von Zinsswaps und Zinsoptionen Bestandteil des Zinsergebnisses sind. Im übrigen Finanzergebnis werden auch Wertänderungen von Währungsderivaten zur Sicherung von in Fremdwährung eingegangenen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Veränderungen beizulegender Zeitwerte von Warentermingeschäften und -optionen werden in den Herstellungskosten erfasst. Die Sicherung von geplanten Umsätzen in Fremdwährung wird im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst. Es erfolgt keine Verrechnung entsprechender Aufwendungen und Erträge.

Vorräte sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach der Durchschnittsmethode bewertet. Niedrigere Nettoveräußerungswerte oder realisierbare Preise am Bilanzstichtag werden durch Wertminderungen auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Vertriebsaufwendungen berücksichtigt. Die Herstellungskosten enthalten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie lineare Abschreibungen. Finanzierungskosten werden auf Grund der relativ kurzfristigen Fertigungsprozesse nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Die Gemeinkostenzuschläge werden auf Basis durchschnittlicher Auslastungen ermittelt. Abwertungen werden für Bestandsrisiken, die sich aus erhöhter Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, sowie im Rahmen der verlustfreien Bewertung vorgenommen. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden in den Herstellungskosten darüber hinaus Kosten der nicht genutzten Produktionskapazitäten ausgewiesen. Auf Grund der Produktionsgegebenheiten werden unfertige und fertige Erzeugnisse im Posten Erzeugnisse zusammengefasst ausgewiesen.

Unentgeltlich zugeteilte Emissionszertifikate werden zum Nominalwert von null bilanziert. Entgeltlich erworbene Emissionszertifikate werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt zu Marktpreisen, maximal bis zur Höhe der Anschaffungskosten. Im Falle eines niedrigeren beizulegenden Zeitwertes am Bilanzstichtag erfolgt eine Abwertung auf diesen Wert. Erlöse aus dem Verkauf von Emissionszertifikaten werden erfolgswirksam vereinnahmt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögenswerte inkl. Steuerforderungen, mit Ausnahme von Finanzderivaten, werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Risiken sind durch angemessene Abschreibungen berücksichtigt, die als Wertberichtigungen gebucht werden. Die Bildung von Wertberichtigungen auf nicht versicherte Forderungen bzw. auf den Selbstbehalt bei versicherten Forderungen erfolgt in der Regel, wenn der Rechtsweg beschritten wird. Soweit auch durch Einlegung von Rechtsmitteln mit dem Forderungseingang nicht mehr gerechnet wird, erfolgt die Ausbuchung der Bruttoforderung sowie die Auflösung der gebildeten Wertberichtigung. Sofern langfristige Forderungen unverzinslich oder niedrig verzinslich sind, werden sie abgezinst. WACKER ist nicht Auftragnehmer von langfristigen Fertigungen.

Forderungen aus Finance-Lease-Verträgen, bei denen WACKER als Leasinggeber agiert, werden unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen. Hierbei wird der um die noch nicht realisierten Finanzierungserträge reduzierte Bruttowert der ausstehenden Leasingzahlungen als Forderung aktiviert. Die eingehenden Leasingraten werden in den jeweiligen Zinsertrag und die Tilgung der ausstehenden Forderung so aufgeteilt, dass der Zinsertrag die konstante Verzinsung der noch offenen Forderung widerspiegelt. Der Zinsertrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung im übrigen Finanzergebnis ausgewiesen.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel, Sichteinlagen sowie finanzielle Vermögenswerte, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und einer geringen Wertschwankung unterliegen. Sie haben bei Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten und sind mit den fortgeführten Anschaffungskosten, welche dem Nennbetrag entsprechen, bewertet.

Aktive und passive latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und den bilanziellen Wertansätzen sowie auf ergebniswirksame Konsolidierungsmaßnahmen gebildet. Die aktiven latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben und deren Realisierung mit ausreichender Wahrscheinlichkeit gewährleistet ist. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. Eine Saldierung von aktiven und passiven Steuerabgrenzungen wird nur vorgenommen, soweit sie im Verhältnis zu einer Steuerbehörde aufrechenbar sind. Aktive und passive latente Steuern werden erfolgswirksam erfasst. Bei Sachverhalten, deren Gewinne und Verluste direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden die darauf abzugrenzenden aktiven oder passiven latenten Steuern ebenfalls im übrigen Eigenkapital erfasst.

Pensionsrückstellungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren („Projected Unit Credit Method“) gebildet. Bei diesem Verfahren werden nicht nur die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch erwartete Steigerungen von Renten und Gehältern berücksichtigt. Des Weiteren beruht die Berechnung auf versicherungsmathematischen Berechnungen unter Berücksichtigung biometrischer und finanzieller Rechnungsgrundlagen. Vom Barwert der Pensionsverpflichtungen wird der Zeitwert des zugehörigen Planvermögens abgezogen, sodass sich die Nettopensionsverpflichtung bzw. der Vermögenswert aus den leistungsorientierten Plänen ergibt. Übersteigt das Fondsvermögen die Verpflichtung aus der Pensionszusage, wird grundsätzlich ein Aktivposten ausgewiesen. Die Aktivierung steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass das bilanzierende Unternehmen auch einen wirtschaftlichen Nutzen aus diesen Vermögenswerten ziehen kann, z. B. in Form von Rückflüssen oder künftigen Beitragsermäßigungen. Der Nettozinsaufwand des Geschäftsjahres wird ermittelt, indem der zu Beginn des Geschäftsjahres festgelegte Diskontierungssatz auf die zu diesem Zeitpunkt ermittelte Nettopensionsverpflichtung angewandt wird. Als Abzinsungsfaktor wird dabei der Zinssatz verwendet, der zur Bewertung des Anwartschaftsbarwerts der leistungsorientierten Verpflichtung herangezogen wird. Die Nettozinsen aus der Netto-Pensionsverpflichtung umfassen den mit dem Rechnungszins kalkulierten Zinsertrag aus Planvermögen und den Zinsaufwand auf den Anwartschaftsbarwert.

Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste, die sich aus der Abweichung von der Einschätzung zum Periodenbeginn und dem tatsächlichen Verlauf während der Periode bzw. der neueren Schätzung zum Bilanzstichtag hinsichtlich der Sterblichkeitswahrscheinlichkeiten, Rententrends, Gehaltsentwicklungen und Diskontierungszinssätze ergeben, werden erfolgsneutral unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst. Eine erfolgswirksame Erfassung der im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste in nachfolgenden Perioden ist nicht gestattet. Ebenfalls erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis auszuweisen sind Differenzen zwischen dem am Periodenanfang ermittelten Zinsertrag aus Planvermögen und den am Ende der Periode tatsächlich festgestellten Erträgen aus Planvermögen. Beide Effekte werden als „Neubewertungen von leistungsorientierten Pensionsplänen“ in den übrigen Eigenkapitalposten ausgewiesen.

Ändert sich der Barwert einer leistungsorientierten Verpflichtung infolge einer Planänderung oder Plankürzung, erfasst WACKER den hieraus resultierenden Effekt als nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand. Dieser wird bei Entstehung sofort erfolgswirksam erfasst. Auch die aus einer Abgeltung resultierenden Gewinne und Verluste werden unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn die Abgeltung eintritt. Verwaltungskosten, die nicht Bestandteil der Verwaltung des Planvermögens sind, werden bei Leistungserbringung ebenfalls erfolgswirksam erfasst.

Der Aufwand aus der Dotierung der Pensionsrückstellungen wird den Kosten der betroffenen Funktionsbereiche zugeordnet. Der Zinsanteil wird im übrigen Finanzergebnis ausgewiesen.

Die Rückstellungen für Altersteilzeit und Jubiläen sind gemäß versicherungsmathematischer Gutachten gebildet und bewertet. Altersteilzeitrückstellungen stellen auf Grund ihrer Ausgestaltung ebenfalls andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer gem. IAS 19 (revised 2011) dar, da diese noch an die Erbringung von Arbeitsleistungen in der Zukunft geknüpft sind. WACKER hat Altersteilzeitvereinbarungen ausschließlich als Blockmodell ausgestaltet. Die bilanzielle Erfassung der Rückstellung erfolgt ratierlich über den Zeitraum des Erdienens des Anspruches in der Beschäftigungsphase. Der so genannte Erfüllungsrückstand, der den Gehaltsanteil darstellt, auf den der Mitarbeiter während der Beschäftigungsphase verzichtet, wird als Planvermögen verwaltet. Die Altersteilzeitrückstellung stellt die Nettoverpflichtung von WACKER dar, in der das Planvermögen gegen die Gesamtverpflichtung aufgerechnet wird. Die Aufstockungsleistungen werden erst bei vollständiger Erbringung der notwendigen Arbeitsleistung vollständig erdient. Bereits ausgezahlte, aber noch nicht erdiente Aufstockungsleistungen werden aktiviert.

Für gegenüber Dritten bestehende rechtliche oder faktische Verpflichtungen werden Rückstellungen in der Bilanz angesetzt, wenn der Abfluss von Ressourcen zur Begleichung der Verpflichtungen wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar ist. Der Wertansatz der Rückstellungen basiert auf den Beträgen, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen des Konzerns abzudecken. Bei der Bewertung der übrigen Rückstellungen fließen grundsätzlich alle Kostenbestandteile ein, die auch im Vorratsvermögen aktiviert werden. Es werden auch künftige Preissteigerungen bei der Bewertung berücksichtigt. Langfristige Rückstellungen werden mit ihrem auf den Stichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Zinssatz entspricht dem gegenwärtigen Marktzins für risikofreie Anlagen, die in ihrer Laufzeit der Restlaufzeit der zu erfüllenden Verpflichtung entsprechen. Erwartete Erstattungen, soweit sie hinlänglich sicher oder rechtlich einklagbar sind, werden nicht mit Rückstellungen saldiert, sondern als separater Vermögenswert aktiviert, sofern die Realisierung so gut wie sicher ist.

Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden gebildet, soweit ein detaillierter, formaler Restrukturierungsplan erstellt und dieser den betroffenen Parteien mitgeteilt worden ist. Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Verträgen werden gebildet, wenn der aus dem Vertrag resultierende erwartete Nutzen geringer ist als die zur Vertragserfüllung unvermeidlichen Kosten. Rückstellungen für Umweltschutz werden gebildet, wenn zukünftige Mittelabflüsse zur Erfüllung von Umweltauflagen oder für Sanierungsmaßnahmen wahrscheinlich sind, die Kosten hinreichend zuverlässig geschätzt werden können und die Maßnahmen keinen künftigen Nutzenzufluss erwarten lassen. Sofern der vorhandene Bestand an Emissionszertifikaten die voraussichtliche Verpflichtung nicht deckt, werden Rückstellungen gebildet.

Resultiert aus einer geänderten Einschätzung eine Reduzierung des Verpflichtungsumfangs, wird die Rückstellung anteilig aufgelöst und der Ertrag in den Funktionsbereichen erfasst, die ursprünglich bei der Bildung der Rückstellung mit dem Aufwand belastet waren.

Zur Ermittlung der Ertragsteuerrückstellungen sind Ermessensspielräume auszuüben. Wacker ermittelt für erwartete Risiken aus steuerlichen Außenprüfungen entsprechende Rückstellungen. Sofern die finalen Ergebnisse dieser Außenprüfungen von den Schätzungen abweichen, werden diese in der Periode erfasst, in der sie bekannt geworden sind.

Finanzverbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten werden bei allen Finanzverbindlichkeiten, die in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ebenfalls angesetzt. Verbindlichkeiten aus Finance-Lease-Verträgen werden in Höhe des Barwertes der künftigen Leasingraten als Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Übrige Verbindlichkeiten inkl. Steuerverbindlichkeiten werden grundsätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen, die aus vergangenen Ereignissen resultieren und deren Bestehen von künftigen Ereignissen abhängt, die nicht unter der Kontrolle des Unternehmens stehen, sowie bestehende Verpflichtungen, die nicht passiviert werden können, weil entweder ein Ressourcenabfluss nicht wahrscheinlich ist oder die Höhe der Verpflichtung nicht hinreichend zuverlässig geschätzt werden kann. Eventualverbindlichkeiten werden mit ihrem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang angegeben.

Die Segmentberichterstattung von WACKER ist gemäß dem sog. „Management Approach“ an der internen Organisations- und Berichtsstruktur ausgerichtet. Die der Ermittlung der internen Steuerungsgrößen zugrunde liegenden Daten werden aus dem nach IFRS aufgestellten Konzernabschluss abgeleitet.

Beabsichtigte Veräußerungen (disposal group) und nicht fortgeführte Aktivitäten (discontinued operation) werden nach den in IFRS 5 definierten Kriterien abgebildet. Bei beabsichtigten Veräußerungen werden Vermögenswerte und zugehörige Verbindlichkeiten in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Die Aufwendungen und Umsätze einer disposal group sind bis zur Veräußerung im Ergebnis aus fortgeführter Aktivität enthalten, außer es handelt sich um eine nicht fortgeführte Aktivität. Bei erstmaliger Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten werden langfristige Vermögenswerte zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt, eine planmäßige Abschreibung wird nicht mehr vorgenommen.