Compliance

WACKER arbeitet nach ethischen Grundsätzen der Unternehmensführung, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Sie sind in unserem Code of Conduct zusammengefasst. Alle WACKER-Mitarbeiter sind verpflichtet, diese einzuhalten. Es bestehen gesonderte oder ergänzende Verhaltensrichtlinien für einzelne Standorte (z.B. das Mitarbeiterhandbuch von WACKER Greater China). Die US-Gesellschaften des Konzerns haben eigene Compliance-Programme. Sie sind auf die Besonderheiten des US-Rechts zugeschnitten.

WACKER duldet keine Verstöße gegen die Verhaltensgrundsätze oder gegen gesetzliche Vorschriften. Jeder Mitarbeiter, der Fragen zum korrekten Verhalten in seinem Arbeitsumfeld hat, kann Rat bei Vorgesetzten, den Arbeitnehmervertretern und bei den weltweit 22 Compliance-Beauftragten einholen. Der Chief-Compliance-Officer berichtet an den Vorstandsvorsitzenden von WACKER.

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Compliance-Beauftragte bei WACKER

 

 

 

Standort

 

Unternehmen

 

 

 

Deutschland und Europa

 

 

München (Deutschland und nicht explizit genannte Länder): Koordination und Leitung Compliance Management Konzern

 

Wacker Chemie AG

Stetten, Deutschland

 

Wacker Chemie AG

Holla, Norwegen

 

Wacker Chemicals Norway AS

Moskau, Russland

 

Wacker Chemie RUS

 

 

 

Amerika

 

 

Adrian/Michigan, USA

 

Wacker Chemical Corp.

Portland/Oregon, USA

 

Siltronic Corp.

São Paulo, Brasilien

 

Wacker Química do Brasil Ltda.

Mexico City, Mexiko

 

Wacker Mexicana S.A. de C.V.

 

 

 

Asien

 

 

Dubai, Vereinte Arabische Emirate

 

Wacker Chemicals Middle East FZE

Hsinchu, Taiwan

 

Siltronic Taiwan Branch Office

Kalkutta, Indien

 

Wacker Metroark Chemicals Pvt. Ltd.

Mumbai, Indien

 

Wacker Chemie India Ltd.

Shanghai, China

 

Wacker Chemicals China Company Ltd. (Holding)

Shunde, China

 

Wacker Dymatic (Shunde) Company Ltd.

Nanjing, China

 

Wacker Polymer Systems (Nanjing) Company Ltd.

Wuxi, China

 

Wacker Polymer Systems (Wuxi) Company Ltd.

Zhangjiagang, China

 

Wacker Chemicals (Zhangjiagang) Company Ltd.

Tokio, Japan

 

Wacker Asahi Kasei Silicone

Tokio, Japan

 

Siltronic Japan Corporation

Seoul, Südkorea

 

Wacker Chemicals Korea Inc.

Singapur, Singapur

 

Siltronic Asia Pte. Ltd./Siltronic Silicon Wafer Pte. Ltd.

Singapur, Singapur

 

Wacker Chemicals South Asia Ltd.

Bei beobachteten Verstößen sind die Mitarbeiter angehalten, ihre Vorgesetzten, die Compliance-Beauftragten, den Betriebsrat oder die Verantwortlichen der Personalabteilung zu informieren. Jedem begründeten Verdacht geht WACKER nach. Die Region WACKER Greater China verfügt über eine Compliance-Telefonhotline. Mitarbeiter und Geschäftspartner können über sie mögliche Verstöße anonym melden. Die Mitarbeiter der Region sind zudem aufgefordert, jedes Jahr ein Bekenntnis zu regelgerechtem Verhalten zu unterschreiben.

Mitarbeiter mit Kontakt zu Geschäftspartnern sind verpflichtet, eine E-Learning-Fortbildung zu Compliance zu absolvieren. Sie gilt konzernweit und behandelt auch kartellrechtliche Fragen. Alle Mitarbeiter in Vertrieb und Marketing von WACKER müssen zudem eine Online-Schulung zum europäischen Kartellrecht (WACKER Antitrust Programm) durchlaufen und werden durch Präsenzschulungen vertieft im Kartellrecht unterwiesen. Neben onlinegestützten Fortbildungen finden im Rahmen von Bereichstagungen, regionalen Treffen und globalen Vertriebskonferenzen Schulungen zu dem Thema statt. In den USA existiert eine auf das amerikanische Recht zugeschnittene Kartellrechtsschulung. In Deutschland ergänzt eine Onlineschulung zum Datenschutz die Compliance-Fortbildungen.

Mit seinen Compliance-Programmen will WACKER Fehlverhalten verhindern, Risiken aus Fehlverhalten minimieren und – in Übereinstimmung mit dem Global Compact – Fälle von Korruption oder sonstigen Rechtsverstößen aufdecken. Dabei bedienen wir uns organisatorischer Regelungen wie der Funktionstrennung und des Vier-Augen-Prinzips. Durch die Funktionstrennung ist es einzelnen Mitarbeitern nicht möglich, etwa zahlungsauslösende Geschäftsprozesse alleine durchzuführen. Ein Beispiel ist die grundsätzliche Trennung zwischen anfordernden Stellen und dem Einkauf. Das Vier-Augen-Prinzip stellt sicher, dass jeder kritische Vorgang von einer zweiten Person begleitet wird.

In der Berichtsperiode stimmte das Compliance-Management Maßnahmen mit weltweiter Geltung im Dialog mit den ausländischen Standorten auf die lokalen Anforderungen ab. Ein weiterer Fokus lag in der Abwehr von Cyberkriminalität. So wurden Mitarbeiter gefährdeter Bereiche, wie Rechnungs- und Finanzwesen, über wirksame Strategien gegen Cyberattacken unterrichtet.

Seit 2014 müssen Mitarbeiter, die in Import- und Exportprozessen eingebunden sind, alle zwei Jahre eine Online-Schulung zur Exportkontrolle absolvieren. Mitarbeiter in besonders sensiblen Funktionen, wie Geschäftsführer der Landesgesellschaften und Exportkontrollbeauftragte, müssen ihre Kenntnisse jährlich auffrischen. Exportkontrolle basiert auf nationalen und internationalen Gesetzen und hat das Ziel, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu verhindern, den internationalen Terrorismus zu bekämpfen und die Menschenrechte zu wahren. Hierfür ist es wichtig, nicht nur das auszuführende Gut zu prüfen, sondern auch das Empfangsland, den Kunden und die Endverwendung der Produkte.

Teil des Risikomanagements ist unsere interne Konzernrevision. Sie überprüft im Auftrag des Vorstands prozessbezogen und mit Fokus auf interne Kontrollsysteme regelmäßig alle Unternehmensteile. Die Auswahl der Prüfthemen wird vom Vorstand in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss nach einem risikoorientierten Ansatz festgelegt und, wenn notwendig, an geänderte Rahmenbedingungen unterjährig flexibel angepasst. Grundsätzlich werden jene Prozesse und Bereiche häufiger geprüft, die ein höheres Risiko für Korruption oder Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben aufweisen. Kriterien für die Risikobewertung sind unter anderem:

  • Land mit hoher Korruptionseinstufung
  • hohes mögliches Schadensrisiko (finanziell, Reputation)
  • Compliance-Thema (Verdachtsfälle)
  • erheblicher Handlungsbedarf bei vorangegangener Prüfung
  • gesetzliche Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung

Für kapitalintensive technische Aufgaben wie Anlagenbau und Instandhaltung setzen wir speziell geschulte Industriemeister als Revisoren ein.

In den Jahren 2013 und 2014 lag der Schwerpunkt der Prüfungen auf Vertriebsthemen, der Abrechnung von Investitionsprojekten und externen Instandhaltungsleistungen sowie auf der Aufklärung von Cyberkriminalität. Außerdem wurden mit funktionsübergreifenden Audits die Geschäftsprozesse von acht Tochtergesellschaften untersucht. Insgesamt führte die Konzernrevision 29 Audits im Geschäftsjahr 2014 und 30 im Jahr 2013 durch. Es ergaben sich keine wesentlichen Beanstandungen. Hinweise aus den Prüfungen, die Prozesse zu optimieren, werden umgesetzt und systematisch verfolgt.

Die Unternehmenskultur von WACKER ist von gegenseitigem Respekt und Vertrauen geprägt. Dennoch ist ein Fehlverhalten Einzelner nie auszuschließen. Hier setzen wir auf unsere internen Risikoprüfungen.

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Compliance-Vorfälle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2014

 

2013

 

2012

1

Höhe wesentlicher Bußgelder: ab 10.000 €

2

Mitarbeiter mit Kontakten zu externen Geschäftspartnern werden alle zwei Jahre geschult.
Dies sind ca. 50 Prozent aller Konzernmitarbeiter.

3

Nur WACKER Deutschland

 

 

 

 

 

 

 

Höhe wesentlicher Bußgelder1 und Zahl nicht-monetärer Strafen wegen Nichteinhaltung von Rechtsvorschriften im Umweltbereich

 

 

 

Anzahl der auf Korruptionsrisiken untersuchten Organisationseinheiten

 

29

 

30

 

32

Anteil der auf Korruptionsrisiken untersuchten Rechtseinheiten (%)

 

20

 

17

 

27

Zur Korruptionsprävention geschulte Mitarbeiter2 (%)

 

50

 

50

 

50

Als Reaktion auf Verstöße gegen Gesetze, Codes und Standards ergriffene Maßnahmen3

 

 

 

 

 

 

Abmahnungen

 

18

 

24

 

18

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

 

8

 

8

 

7

Zahl der Klagen auf Grund wettbewerbswidrigen Verhaltens, Kartell- oder Monopolbildung

 

 

 

1

Höhe wesentlicher Bußgelder1 und Zahl nicht monetärer Strafen wegen Verstoßes gegen Rechtsvorschriften

 

 

 

Höhe wesentlicher Bußgelder1 auf Grund von Verstößen gegen Gesetzesvorschriften in Bezug auf das Angebot und die Verwendung von Produkten und Dienstleistungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemäß dem Korruptionswahrnehmungsindex (CPI) von Transparency International ist WACKER überwiegend in Ländern geschäftlich aktiv, die ein geringes oder sehr geringes Korruptionsrisiko haben.

Umsatzanteile nach Korruptionsrisiko gemäß Transparency International1

Umsatzanteile nach Korruptionsrisiko gemäß Transperency International (Balkendiagramm)Umsatzanteile nach Korruptionsrisiko gemäß Transperency International (Balkendiagramm)

1 Der Korruptionswahrnehmungsindex (CPI) von Transparency International listet Länder nach dem Grad der im öffentlichen Sektor wahrgenommenen Korruption auf. Die Kategorien dieser Grafik wurden selbstständig gebildet.