Vergütungsbericht

Der nachfolgende Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und des testierten Konzernabschlusses.

Vergütungssystem für den Vorstand

Für die Festlegung der individuellen Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Wacker Chemie AG ist das Aufsichtsratsplenum nach Vorbereitung durch den Präsidialausschuss zuständig.

Nach dem seit dem 01. Januar 2010 geltenden Vergütungssystem für den Vorstand setzt sich die Vorstandsvergütung aus folgenden wesentlichen Komponenten zusammen:

(I) Einem festen Jahresgehalt:
Das feste Jahresgehalt wird monatlich in gleichen Raten ausbezahlt.

(II) Einem variablen, erfolgs- und leistungsbezogenen Bonus:
Die Höhe des variablen, jährlich im Nachhinein zahlbaren Bonus (Long-Term-Bonus) ist abhängig davon, dass vom Aufsichtsrat für alle Mitglieder des Vorstands einheitlich festgesetzte Ziele für den WACKER-Konzern erreicht werden. Für die Bemessung des Bonus wird die Zielerreichung des abgelaufenen Geschäftsjahres sowie die Gesamtzielerreichung der zwei dem abgelaufenen Geschäftsjahr vorangegangenen Jahre im Wege einer Durchschnittsbildung einbezogen. Basis der Ziele sind die Kennzahlen Ergebnis nach Kapitaleinsatz, Cashflow, Zielrendite sowie Return on Capital Employed (ROCE). Je nach Vorstandsmitglied liegt der rechnerische Zielbonus bei 100 Prozent Zielerreichung im Bemessungszeitraum bei 180 Prozent bzw. 140 Prozent des durchschnittlichen Jahresgrundgehaltes im letzten Jahr des Bemessungszeitraums; der Maximalbonus für die Vorstandsmitglieder beträgt 220 Prozent bzw. 180 Prozent des durchschnittlichen Jahresgrundgehaltes im letzten Jahr des Bemessungszeitraums. Der Aufsichtsrat hat die Möglichkeit, den rechnerisch ermittelten Bonus auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung aller Umstände unter Einbeziehung der individuellen Leistung nach billigem Ermessen um bis zu 30 Prozent zu erhöhen oder zu reduzieren. Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, in einem Wert von 15 Prozent ihres Bruttojahresbonus Aktien der Wacker Chemie AG zu erwerben. Für diese Aktien gilt eine Haltefrist von zwei Jahren.

(III) Einem Beitrag zur Altersversorgung:
Die Mitglieder des Vorstands erwerben einen Anspruch auf Zahlung eines jährlichen Ruhegehaltes im Versorgungsfall, d. h. bei Erreichen des vereinbarten Ruhealters bzw. bei dauerhafter Berufsunfähigkeit. Vor Eintritt des Versorgungsfalles hat Herr Dr. Rudolf Staudigl grundsätzlich Anspruch auf ein jährliches vorzeitiges Ruhegehalt, wenn er gegen seinen Willen aus dem Vorstand ausscheidet, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt oder wenn er von sich aus seine Tätigkeit auf Grund eines von der Gesellschaft zu vertretenden wichtigen Grundes beendet. Die Höhe des Ruhegehaltes bemisst sich nach der Höhe des zuletzt bezogenen ruhegehaltsfähigen festen Jahresgehaltes sowie nach der Dauer der Vorstandstätigkeit. Ein Prozentwert des ruhegehaltsfähigen Jahresgrundgehaltes wird als Sockelbetrag definiert und mit einem jährlichen, prozentualen Steigerungsbetrag pro Dienstjahr angepasst. Voraussetzung für den Anspruch auf Ruhegehalt ist eine mindestens fünfjährige Vorstandstätigkeit.

Die Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Vorstands angemessenen Versicherungsschutz, insbesondere eine D & O-Versicherung mit einem Selbstbehalt entsprechend den Vorgaben des deutschen Aktiengesetzes.

Schließlich unterliegen die Mitglieder des Vorstands im Falle des Ausscheidens aus dem Unternehmen jeweils einer zwölfmonatigen Karenzverpflichtung, die mit einer Karenzentschädigung verbunden ist. Die Karenzentschädigung errechnet sich auf Basis von 50 Prozent der zuletzt bezogenen Jahresgesamtbezüge (Durchschnitt der letzten drei Jahre). Ein etwaiges Ruhegehalt wird auf die Karenzentschädigung angerechnet.

Für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund sehen die Vorstandsverträge vor, dass etwaige Ausgleichszahlungen bei den Herren Dr. Rudolf Staudigl, Auguste Willems und Dr. Tobias Ohler auf den Wert von maximal zwei Jahresgesamtvergütungen, bei Herrn Dr. Christian Hartel auf den Wert von maximal einer Jahresgesamtvergütung begrenzt sind (Abfindungs-Cap).

Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder