Konsolidierungsmethoden

Der Konzernabschluss basiert auf den Einzelabschlüssen der Wacker Chemie AG und der einbezogenen Tochterunternehmen, gemeinsamen Vereinbarungen und strukturierten Einheiten. Alle Gesellschaften haben den 31. Dezember als Bilanzstichtag.

Alle wesentlichen Meldedaten der Gesellschaften sind für Zwecke der Einbeziehung in den Konzernabschluss von unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft.

Unternehmenszusammenschlüsse werden mithilfe der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3 bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs werden gezeigt als Summe aus den zum Erwerbszeitpunkt ermittelten beizulegenden Zeitwerten der übertragenen Vermögenswerte und der eingegangenen oder übernommenen Schulden und der gegebenenfalls im Austausch gegen die Beherrschung des erworbenen Unternehmens ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente. Außerdem beinhalten sie die beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten und Schulden, die aus bedingten Gegenleistungsvereinbarungen resultieren. Die im Rahmen des Unternehmenserwerbs identifizierten Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt angesetzt.

Für jeden Unternehmenserwerb besteht das individuelle Wahlrecht, gegebenenfalls nicht erworbene Anteile entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil am beizulegenden Zeitwert des Nettovermögens des erworbenen Unternehmens zu erfassen. Diese nicht beherrschenden Anteile werden in der Bilanz als Anteile anderer Gesellschafter ausgewiesen.

Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten werden, sofern es sich nicht um Kosten für die Emission von Schuldtiteln oder Aktienpapieren handelt, aufwandswirksam erfasst.

Als Geschäfts- und Firmenwert wird der Wert angesetzt, der sich zum Erwerbszeitpunkt aus dem Überhang der Anschaffungskosten, möglicherweise bestehenden Anteilen anderer Gesellschafter sowie des beizulegenden Zeitwerts gegebenenfalls vorher gehaltener Eigenkapitalanteile über das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Unternehmens ergibt. Negative Unterschiedsbeträge werden nach einer nochmaligen Überprüfung der vorgenommenen Kaufpreisallokation sofort erfolgswirksam erfasst.

Die nach der Equity-Methode bewerteten Beteiligungen werden beim Erwerb mit den Anschaffungskosten bewertet. Soweit diese höher als das anteilige Eigenkapital sind, verbleibt ein Unterschiedsbetrag (Geschäftswert- oder Firmenwert) im Beteiligungsansatz. Dieser ist zum Bilanzstichtag auf das Vorliegen von Anzeichen einer Wertminderung zu untersuchen. Soweit die Anschaffungskosten geringer als das anteilige Eigenkapital im Erwerbszeitpunkt sind, wird dieser Unterschiedsbetrag dem Bilanzansatz zugeschrieben und in der Gewinn- und Verlustrechnung im Equity-Ergebnis erfasst. Die Buchwerte dieser Gesellschaften werden jährlich um die anteiligen Ergebnisse, ausgeschütteten Dividenden oder sonstigen Eigenkapitalveränderungen erhöht beziehungsweise vermindert. Bei Hinweisen auf einen dauerhaft niedrigeren Wert einer Beteiligung wird eine ergebniswirksame Wertminderung vorgenommen. Langfristige Finanzierungen, die dem wirtschaftlichen Gehalt nach der Nettoinvestition des Eigentümers in das Unternehmen zuzuordnen sind, werden bei der Berücksichtigung der Eigenkapitalveränderung einbezogen.

Zwischenergebnisse, Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Schulden zwischen den einbezogenen Gesellschaften sowie anteilige Zwischenergebnisse aus Lieferungen und Leistungen mit assoziierten Unternehmen werden eliminiert. Bei den ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden die ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht.

Schätzungen und Annahmen im Rahmen von Unternehmenserwerben und der Konsolidierung

Die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Schulden erfordert bestimmte Schätzungen und Beurteilungen, vor allem der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen, der übernommenen Verbindlichkeiten sowie der Nutzungsdauer der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen.

Die Bewertung basiert in großem Umfang auf antizipativen Zahlungsmittelzu- und -abflüssen. Abweichungen zwischen den tatsächlichen und den bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte zugrunde gelegten Zahlungsmittelzu- und -abflüssen können die zukünftigen Konzernergebnisse beeinflussen.

Die Kaufpreisaufteilung wesentlicher Unternehmenszusammenschlüsse erfolgt unter der Mithilfe externer unabhängiger Gutachter. Die damit zusammenhängenden Bewertungen basieren auf Informationen, die zum Erwerbszeitpunkt verfügbar sind.

Bei der Beurteilung, ob bei Gesellschaften, an denen WACKER weniger als 100 Prozent der Stimmrechte hält, Beherrschung, gemeinsame Beherrschung oder maßgeblicher Einfluss vorliegt, kann es zu Ermessensausübungen kommen. Vor allem in Fällen, in denen WACKER 50 Prozent der Stimmrechte hält, muss beurteilt werden, ob es weitere vertragliche Rechte oder insbesondere faktische Umstände gibt, die dazu führen können, dass WACKER die Entscheidungsgewalt über das potenzielle Tochterunternehmen hat, oder ob gemeinsame Beherrschung vorliegt.

Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen oder der faktischen Umstände werden überwacht und im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf die Einschätzung, ob Beherrschung oder gemeinsame Beherrschung vorliegt, beurteilt.