11 Pensionsrückstellungen

Für die Mitarbeiter des WACKER-Konzerns bestehen je nach den rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes unterschiedliche Systeme der Alterssicherung, die in der Regel auf Beschäftigungsdauer und Entgelt der Mitarbeiter basieren.

Bei der betrieblichen Altersversorgung wird zwischen beitrags- und leistungsorientierten Plänen unterschieden. Aus beitragsorientierten Plänen resultieren über die Entrichtung von Beiträgen an zweckgebundene Fonds hinaus keine weiteren Verpflichtungen für das Unternehmen. Bei WACKER existieren sowohl beitragsorientierte als auch leistungsorientierte Pläne, die teilweise über die Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG oder Fonds finanziert sind. Pensionsverpflichtungen ergeben sich aus leistungsorientierten Plänen in Form von Anwartschaften und laufenden Leistungen an berechtigte aktive und ehemalige Mitarbeiter des WACKER-Konzerns sowie deren Hinterbliebene. Im Wesentlichen garantieren die unterschiedlichen Pensionspläne den Mitarbeitern lebenslange Renten auf Basis des während der Beschäftigung bei WACKER durchschnittlich bezogenen Gehalts (Karrieredurchschnittsplan) oder Kapitalzahlungen.

Im Konzern bestehen folgende Altersversorgungspläne:

Versorgungspläne über die Pensionskasse

Für Mitarbeiter in Deutschland wird eine Grundversorgung über die rechtlich selbstständige Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG gewährt. Diese wird aus Mitglieds- und Firmenbeiträgen finanziert. Die zugesagten Leistungen umfassen Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen.

Die Pensionskasse ist ein kleiner Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Sinne des § 210 des Versicherungsaufsichtsgesetzes und ist reguliert nach § 233 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Sie unterliegt damit den Regelungen für deutsche Versicherer und wird von der BaFin beaufsichtigt. Es bestehen gesetzliche Mindestfinanzierungsverpflichtungen.

Für Mitarbeiter, die der Pensionskasse bis 2004 beigetreten sind, gilt in der Grundversorgung eine feste Leistungszusage, die bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen zu berücksichtigen ist. Die Rentenhöhe ist dabei unabhängig vom Alter bei Beitragszahlung und auch unabhängig von der erzielten Vermögensverzinsung. Für Mitarbeiter, die nach 2004 in die Unternehmen eingetreten sind, gelten neue Tarife für die Grundversorgung. Den Leistungen liegen dort Garantiezinssätze zugrunde und die Leistungshöhe hängt vom Alter bei Beitragszahlung ab. Jährliche Überschussbeteiligungen können die zukünftige Leistung erhöhen. Zusätzlich können Mitarbeiter in Deutschland Beiträge zur freiwilligen Höherversicherung PK+ an die Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG leisten. Vor allem werden die Beiträge aus der tarifvertraglich geregelten Altersversorgung auf Grund der Tarifverträge über Einmalzahlungen und Altersvorsorge und über Lebensarbeitszeit und Demografie in die freiwillige Höherversicherung eingezahlt.