Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Abschlüsse der Wacker Chemie AG sowie der in- und ausländischen Tochterunternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen denen des letzten Konzernabschlusses zum Ende des vorherigen Geschäftsjahres. Zusätzlich werden sie um neue Rechnungslegungsvorschriften des aktuellen Geschäftsjahres ergänzt, die erstmals anzuwenden sind. Der Konzernabschluss basiert auf den Grundlagen historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten, mit Ausnahme der Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, wie zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte finanzielle Vermögenswerte, Derivate und das Planvermögen im Rahmen von Pensionsverpflichtungen.
Umsatzerlöse
Die Umsätze enthalten Erlöse aus Verträgen mit Kunden und andere Umsatzerlöse. Als Erlöse aus Verträgen mit Kunden sind diejenigen Beträge aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zu erfassen, die als Gegenleistung für die Übertragung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen an einen Kunden erwartet werden. Erlöse werden erfasst, wenn eine Leistungsverpflichtung erfüllt wurde und der Kunde Verfügungsmacht über Waren oder Dienstleistungen erlangt. Dies kann über einen Zeitraum oder zu einem Zeitpunkt erfolgen. Dabei wird ein fünfstufiges Schema angewandt. Zunächst ist ein Kundenvertrag und die darin enthaltenen Leistungsverpflichtungen zu identifizieren. Anschließend ist der Transaktionspreis zu ermitteln und zuzuordnen. Der Umsatz ist für jede einzelne Leistungsverpflichtung zu realisieren, wenn der Kunde die Verfügungsmacht (Kontrolle) über die Ware oder die Dienstleistung erlangt. Transportkosten stellen bei bestimmten Transportklauseln eine eigene Leistungsverpflichtung dar, da die Fracht- und Transportleistung erst nach dem Kontrollübergang auf den Kunden abgeschlossen wird. Üblicherweise erfolgt die Umsatzrealisierung mit Übergabe der Güter an den Kunden oder anhand von vereinbarten Transportbedingungen. Umsätze aus Dienstleistungen werden zum Teil über einen Zeitraum hinweg erfüllt. Diese werden anhand von vertraglichen Meilensteinen abgearbeitet und dokumentiert. Die Umsatzlegung erfolgt bei Realisierung des Meilensteins, zeitgleich entsteht der Zahlungsanspruch.
Andere Umsatzerlöse betreffen Erlöse, die nicht aus Verträgen mit Kunden stammen und mit dem beizulegenden Zeitwert der für den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen erhaltenen Gegenleistung oder Forderung erfasst werden.
Der Ausweis der Umsatzerlöse erfolgt ohne Umsatzsteuer und andere im Zusammenhang mit Umsätzen anfallende Steuern sowie nach Berücksichtigung von Rabatten und Preisnachlässen. Umsätze werden nicht ausgewiesen, wenn Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt der Gegenleistung bestehen. Risiken aus der Rücknahme von Erzeugnissen und Waren, Gewährleistungen oder sonstigen Reklamationen werden nach dem Grundsatz der Einzelbewertung zurückgestellt.
Hat eine Vertragspartei (Kunde oder Lieferant) ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, so hat das Unternehmen den Vertrag als Verkaufsvertragsvermögenswert oder als Verkaufsvertragsverbindlichkeit auszuweisen, je nachdem, ob das Unternehmen seine Leistung erbracht hat oder der Kunde die Zahlung geleistet hat. Jeder unbedingte Anspruch auf Erhalt einer Gegenleistung ist von einem Unternehmen gesondert als Forderung auszuweisen. WACKER weist aktuell ausschließlich Verkaufsvertragsverbindlichkeiten in der Bilanz aus. Diese enthalten die von Kunden geleisteten Vorauszahlungen auf Polysiliciumlieferungen und Vorauszahlungen von Kunden des Segments Biosolutions. Auch kundenspezifische Rabattabgrenzungen werden als Verkaufsvertragsverbindlichkeiten ausgewiesen. Bei den Rabattabgrenzungen handelt es sich um vertraglich fixierte Rabatte, die bei Erreichen bestimmter Schwellengrößen gewährt werden und den Umsatz der laufenden Periode kürzen. Diese werden auf Grund der Erfahrungen der Vergangenheit geschätzt und in der Regel spätestens in der Folgeperiode beglichen. In unwesentlichem Umfang bestehen zum Stichtag Verkaufsvertragsvermögenswerte im Sinne von nicht abgerechneten Leistungen im Geschäftsbereich BIOSOLUTIONS. WACKER weist diese weiterhin unter den Vorräten aus und erläutert diese im Anhang. Es handelt sich um kurzfristig fällige Leistungen.
Die Umsatzerlöse und ihre Entwicklung nach Bereichen und Regionen werden in der Segmentberichterstattung und im Anhang dargestellt. Eine Aufteilung nach Segment, Region und unterteilt nach zeitraum- und zeitpunktbezogenen Umsätzen erfolgt im Anhang.
In der Vergleichsperiode wurden Umsatzerlöse mit dem beizulegenden Zeitwert der für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhaltenen Gegenleistung oder Forderung erfasst. Die Umsatzerlöse galten als realisiert, wenn die geschuldeten Lieferungen und Leistungen erbracht wurden und die wesentlichen Chancen und Risiken des Eigentums auf den Erwerber übergegangen waren. WACKER tätigte keine Geschäfte, die eine Umsatzrealisierung als langfristige Fertigungsaufträge erforderte.