Schätzungen und Annahmen im Rahmen der Rechnungslegung

Die Aufstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen auswirken. Diese richten sich nach den Verhältnissen und Einschätzungen am Bilanzstichtag und beeinflussen insoweit auch die Höhe der ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen der dargestellten Geschäftsjahre. Die Annahmen der Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung von Nutzungsdauern, die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten, die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen, die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen sowie die Bestimmung abgezinster Zahlungsströme im Zusammenhang mit Werthaltigkeitstests und Kaufpreisallokationen.

Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis berücksichtigt und wirken sich auf das Ergebnis der Periode der Änderung bzw. gegebenenfalls zukünftiger Perioden aus.

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen / at equity bewertete Beteiligungen

Die voraussichtlichen Nutzungsdauern und Abschreibungsverläufe von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen beruhen auf Erfahrungswerten, Planungen und Schätzungen. Hierbei werden auch der Zeitraum und die Verteilung der zukünftigen Mittelzuflüsse aus den getätigten Investitionen geschätzt. Der künftige technische Fortschritt und laufende Ersatz- und Entwicklungszyklen werden in die Ermittlung einbezogen.

Werthaltigkeitstests werden für Vermögenswerte durchgeführt, wenn bestimmte Indikatoren auf eine mögliche Wertminderung oder Wertaufholung hinweisen. Hierbei ist der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswertes zu schätzen, der dem höheren Wert von beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert entspricht. Die Bestimmung des erzielbaren Betrags im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung erfordert Schätzungen auf Basis von Börsenkursen, Preisen vergleichbarer Geschäfte, Barwert- oder sonstiger Bewertungsverfahren oder einer Kombination hieraus, die Einschätzungen und Beurteilungen vonseiten des Managements erforderlich machen. Zur Ermittlung des Nutzungswertes sind die diskontierten zukünftigen Cashflows des betreffenden Vermögenswertes zu bestimmen. Die Schätzung der diskontierten künftigen Cashflows beinhaltet wesentliche Annahmen wie insbesondere solche bezüglich der künftigen Verkaufspreise und Verkaufsvolumina, der Kosten und der Diskontierungssätze. Obwohl WACKER davon ausgeht, dass die Schätzungen der relevanten erwarteten Nutzungsdauern, die Annahmen bezüglich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Entwicklung der Branchen, sowie die Einschätzungen der diskontierten künftigen Cashflows angemessen sind, könnte durch eine Veränderung der Annahmen oder Umstände eine Veränderung der Analyse erforderlich werden. Den größten Einfluss auf die zukünftigen haben die künftigen Verkaufspreise von WACKER-Produkten sowie die Entwicklung der Rohstoffpreise. Hieraus könnten in der Zukunft deutliche Unterschiede zu den bilanzierten Werten auftreten, die zu zusätzlichen Wertminderungen oder Wertaufholungen führen können.

Siehe Ziffer 05

IFRS
Die International Financial Reporting Standards (bis 2001 International Accounting Standards, IAS) sind internationale Rechnungslegungsvorschriften, die vom in London / Großbritannien ansässigen „International Accounting Standards Board“ (IASB) erarbeitet und veröffentlicht werden. Seit 2005 sind die IFRS nach der so genannten IAS-Verordnung von börsennotierten Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden.
Cashflow
Der Cashflow ist die wirtschaftliche Messgröße, die den aus der Geschäftstätigkeit erzielten Nettozufluss bzw. -abfluss liquider Mittel während einer Periode darstellt. Der Netto-Cashflow ist die Summe aus dem Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit ohne die Veränderung der erhaltenen Anzahlungen und dem Cashflow aus laufender Investitionstätigkeit ohne Wertpapiere, inklusive Zugänge aus Finanzierungsleasing.

Vorjahresvergleich