19 Finanzinstrumente
In der folgenden Tabelle sind die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Bewertungskategorien und Klassen dargestellt. Dabei werden auch Verbindlichkeiten aus Finance Lease sowie Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung berücksichtigt, obwohl sie keiner Bewertungskategorie des IFRS 9 angehören. WACKER hat keine finanziellen Vermögenswerte als Sicherheiten verpfändet.
Der beizulegende Zeitwert von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten wird durch Abzinsung unter Berücksichtigung eines risikoadäquaten und laufzeitkongruenten Marktzinses ermittelt. Aus Wesentlichkeitsgründen wird der beizulegende Zeitwert für kurzfristige Bilanzposten dem Bilanzwert gleichgesetzt.
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Mio. € |
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Bewertung |
Bewertung |
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Buchwert lt. Bilanz 31.12.2018 |
(Fortgeführte) Anschaffungskosten |
Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam |
Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral |
(Fortgeführte) Anschaffungskosten |
Beizulegender Zeitwert 31.12.2018 |
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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
681,9 |
681,9 |
– |
– |
– |
681,9 |
||||||
Sonstige finanzielle Vermögenswerte |
139,4 |
117,4 |
15,3 |
6,7 |
– |
139,4 |
||||||
Ausleihungen und übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte (bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten) |
– |
117,4 |
– |
– |
– |
117,4 |
||||||
Beteiligungen (FVPL) |
– |
– |
11,3 |
– |
– |
11,3 |
||||||
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung (FVPL) |
– |
– |
4,0 |
– |
– |
4,0 |
||||||
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) |
– |
– |
– |
6,7 |
– |
6,7 |
||||||
Wertpapiere und Festgelder |
46,4 |
20,6 |
20,2 |
5,6 |
– |
46,4 |
||||||
Wertpapiere und Festgelder (bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten) |
– |
20,6 |
– |
– |
– |
20,6 |
||||||
Wertpapiere (FVOCI) |
– |
– |
– |
5,6 |
– |
5,6 |
||||||
Wertpapiere (FVPL) |
– |
– |
20,2 |
– |
– |
20,2 |
||||||
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten) |
341,1 |
341,1 |
– |
– |
– |
341,1 |
||||||
Summe finanzielle Vermögenswerte |
1.208,8 |
– |
– |
– |
– |
1.208,8 |
||||||
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||||||
Finanzierungsverbindlichkeiten ohne Finance Lease (bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten) |
970,9 |
970,9 |
– |
– |
– |
965,5 |
||||||
Verbindlichkeiten aus Finance Lease |
26,3 |
– |
– |
– |
26,3 |
26,3 |
||||||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten) |
470,6 |
470,6 |
– |
– |
– |
470,6 |
||||||
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
23,7 |
12,5 |
4,8 |
6,4 |
– |
23,7 |
||||||
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten |
– |
12,5 |
– |
– |
– |
12,5 |
||||||
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung (FVPL) |
– |
– |
4,8 |
– |
– |
4,8 |
||||||
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) |
– |
– |
– |
6,4 |
– |
6,4 |
||||||
Summe finanzielle Verbindlichkeiten |
1.491,5 |
– |
– |
– |
– |
1.486,1 |
Download XLS |
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Mio. € |
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Bewertung |
Bewertung |
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Buchwert lt. Bilanz 31.12.2017 |
(Fortgeführte) Anschaffungskosten |
Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam |
Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral |
(Fortgeführte) Anschaffungskosten |
Beizulegender Zeitwert 31.12.2017 |
||||||
|
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|
|
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||||||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
655,7 |
655,7 |
– |
– |
– |
655,7 |
||||||
Sonstige finanzielle Vermögenswerte |
185,1 |
171,7 |
8,4 |
5,0 |
– |
185,1 |
||||||
Ausleihungen und übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte (bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten) |
– |
160,6 |
– |
– |
– |
160,6 |
||||||
Beteiligungen |
– |
11,1 |
– |
– |
– |
11,1 |
||||||
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung (FVPL) |
– |
– |
3,0 |
– |
– |
3,0 |
||||||
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) |
– |
– |
5,4 |
5,0 |
– |
10,4 |
||||||
Wertpapiere und Festgelder |
260,3 |
156,8 |
– |
103,5 |
– |
260,3 |
||||||
Wertpapiere und Festgelder (bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten) |
– |
156,8 |
– |
– |
– |
156,8 |
||||||
Wertpapiere (FVOCI) |
– |
– |
– |
103,5 |
– |
103,5 |
||||||
Wertpapiere (FVPL) |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
||||||
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten) |
286,9 |
286,9 |
– |
– |
– |
286,9 |
||||||
Summe finanzielle Vermögenswerte |
1.388,0 |
– |
– |
– |
– |
1.388,0 |
||||||
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|
|
||||||
Finanzierungsverbindlichkeiten ohne Finance Lease (bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten) |
971,8 |
971,8 |
– |
– |
– |
964,8 |
||||||
Verbindlichkeiten aus Finance Lease |
29,8 |
– |
– |
– |
29,8 |
29,8 |
||||||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten) |
268,5 |
268,5 |
– |
– |
– |
268,5 |
||||||
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
15,5 |
14,8 |
0,7 |
– |
– |
15,5 |
||||||
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten |
– |
14,8 |
– |
– |
– |
14,8 |
||||||
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung (FVPL) |
– |
– |
0,7 |
– |
– |
0,7 |
||||||
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
||||||
Summe finanzielle Verbindlichkeiten |
1.285,6 |
– |
– |
– |
– |
1.278,6 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Darlehen und Ausleihungen, Festgelder sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden als bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Fremdwährung werden zum aktuellen Umrechnungskurs zum Stichtag bewertet. Der Buchwert entspricht dem beizulegenden Zeitwert. Der Zeitwert der Ausleihungen entspricht dem Barwert der Darlehen und Ausleihungen und ergibt sich als Barwert der zukünftig erwarteten Cashflows. Die Abzinsung erfolgt auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen Zinssätze.
Anlagen in börsennotierten festverzinslichen Wertpapieren werden in der Kategorie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im übrigen Eigenkapital (FVOCI) geführt. Bestimmte Wertpapiere (Fonds) und Beteiligungen werden zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung (FVPL) klassifiziert. Die Beteiligungen werden ebenfalls zum Fair Value bewertet, wobei die Anschaffungskosten die beste Näherung an den Fair Value darstellen, da keine an aktiven Märkten beobachtbaren Preise vorliegen.
Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert von Finanzierungsverbindlichkeiten ergibt sich als Barwert der zukünftig zu erwartenden Cashflows. Die Abzinsung erfolgt auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen Zinssätze. Alle anderen finanziellen Verbindlichkeiten werden zu Anschaffungskosten bewertet, da keine beobachtbaren Preise vorliegen.
Die folgende Tabelle stellt die Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten dar.
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Mio. € |
2018 |
2017 |
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Nettogewinne / -verluste aus Finanzinstrumenten |
|
|
||
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten |
16,6 |
-20,3 |
||
Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI) |
0,1 |
1,9 |
||
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte / Verbindlichkeiten (FVPL) |
-33,9 |
46,4 |
||
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten |
-9,8 |
-86,6 |
||
Gesamt |
-27,0 |
-58,6 |
Das Nettoergebnis aus der Kategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“ beinhaltet im Wesentlichen Nettoverluste /-gewinne aus der Währungsumrechnung, Zinserträge aus Finanzanlagen, Festgeldern und Bankguthaben sowie Wertberichtigungen.
Die Kategorie „Finanzielle Vermögenswerte (FVOCI)“ beinhaltet Zinserträge und sonstige Veränderungen aus festverzinslichen Wertpapieren.
Die Gewinne und Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwertes von Währungs-, Zins- und Warenderivaten, die nicht die Anforderungen des IAS 39 für Hedge Accounting erfüllen, sind in der Kategorie „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte /Verbindlichkeiten“ enthalten. Zusätzlich sind hier die Wertänderungen des Sicherungsgeschäfts im Rahmen des Fair Value Hedge Accounting ausgewiesen. Ebenfalls enthalten sind Ausschüttungen aus Beteiligungen und Fonds.
Die Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, belaufen sich auf 8,0 Mio. € (Vorjahr 7,5 Mio. €). Es handelt sich im Wesentlichen um Zinserträge aus Bankguthaben, Festgeldern und Ausleihungen.
Die Zinsaufwendungen aus finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, belaufen sich auf 21,2 Mio. € (Vorjahr 38,3 Mio. €). Es handelt sich im Wesentlichen um Zinsaufwendungen aus Finanzierungsverbindlichkeiten.
Die Nettoverluste in der Kategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“ bestehen im Wesentlichen aus Zinsen für Bankverbindlichkeiten und sonstige Finanzierungsverbindlichkeiten sowie Nettoverlusten und -gewinnen aus der Währungsumrechnung.
Die Wertberichtigungen von finanziellen Vermögenswerten bewertet zum FVOCI belaufen sich auf 0,02 Mio. €.
Es fanden weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr Umgliederungen bei finanziellen Vermögenswerten zwischen einer Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten und einer Bewertung zu Marktwerten oder umgekehrt statt.
Aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten zu Anschaffungskosten ergaben sich keine wesentlichen Gewinne und Verluste.
Die in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte und Schulden wurden gemäß IFRS 13-Bewertungshierarchie den drei Kategorien des beizulegenden Zeitwerts (Fair-Value-Hierarchie) zugeordnet. Die Zuordnung gibt Auskunft darüber, welche der ausgewiesenen Zeitwerte über Transaktionen am Markt zustande gekommen sind und in welchem Umfang die Bewertung wegen fehlender Markttransaktionen anhand von Modellen erfolgt.
Die einzelnen Hierarchiestufen sind wie folgt gegliedert:
Stufe 1
Mittels notierter Preise in aktiven Märkten bewertete Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert direkt von Preisen an aktiven liquiden Märkten abgeleitet werden kann und bei denen das im Markt beobachtbare Finanzinstrument repräsentativ für das zu bewertende Finanzinstrument ist. Hierzu zählen festverzinsliche Wertpapiere sowie ein Publikumsfond, die an liquiden Märkten gehandelt werden.
Stufe 2
Mittels Bewertungsverfahren auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertete Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert aus gleichartigen, an aktiven Märkten gehandelten Finanzinstrumenten oder mittels Bewertungsverfahren, deren sämtliche Parameter beobachtbar sind, ermittelt werden kann. Hierzu zählen derivative Finanzinstrumente, innerhalb oder außerhalb von Sicherungsbeziehungen, Ausleihungen und Finanzierungsverbindlichkeiten.
Stufe 3
Mittels Bewertungsverfahren auf Basis nicht beobachtbarer Parameter bewertete Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert nicht aus am Markt beobachtbaren Daten ermittelt werden kann und die ein anderes Bewertungsverfahren benötigen. Die Finanzinstrumente dieser Kategorie weisen eine Wertkomponente auf, die nicht beobachtbar ist und einen wesentlichen Einfluss auf den beizulegenden Zeitwert hat. Hierzu zählen außerbörsliche Derivate sowie nicht notierte Eigenkapitalinstrumente.
Die folgende Tabelle zeigt die Einordnung in die Fair-Value-Hierarchie für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert in der Bilanz bewertet werden oder zu Anschaffungskosten in der Bilanz bewertet werden und deren beizulegender Zeitwert im Anhang genannt wird.
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Mio. € |
Fair-Value-Hierarchie |
Gesamt |
||||||
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|
Stufe 1 |
Stufe 2 |
Stufe 3 |
|
||||
|
|
|
|
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||||
Zum 31. Dezember 2018 |
|
|
|
|
||||
Finanzielle Vermögenswerte bewertet zum beizulegenden Zeitwert |
|
|
|
|
||||
Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam |
|
|
|
|
||||
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung (FVPL) |
– |
4,0 |
– |
4,0 |
||||
Beteiligungen – Handel (FVPL) |
– |
– |
11,3 |
11,3 |
||||
Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral/erfolgswirksam |
|
|
|
|
||||
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) |
– |
6,7 |
– |
6,7 |
||||
Wertpapiere – Halten und Verkaufen (FVOCI) |
5,6 |
– |
– |
5,6 |
||||
Wertpapiere – Handel (FVPL) |
20,2 |
– |
– |
20,2 |
||||
Gesamt |
25,8 |
10,7 |
11,3 |
47,8 |
||||
|
|
|
|
|
||||
Finanzielle Vermögenswerte bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten |
|
|
|
|
||||
Ausleihungen – Halten |
– |
89,6 |
– |
89,6 |
||||
Gesamt |
– |
89,6 |
– |
89,6 |
||||
|
|
|
|
|
||||
Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zum beizulegenden Zeitwert |
|
|
|
|
||||
Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam |
|
|
|
|
||||
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung (FVPL) |
– |
4,8 |
– |
4,8 |
||||
Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral/erfolgswirksam |
|
|
|
|
||||
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) |
– |
6,4 |
– |
6,4 |
||||
Gesamt |
– |
11,2 |
– |
11,2 |
||||
|
|
|
|
|
||||
Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten |
|
|
|
|
||||
Finanzschulden |
– |
965,5 |
– |
965,5 |
||||
Gesamt |
– |
965,5 |
– |
965,5 |
Download XLS |
|
|
|||||||
Mio. € |
Fair-Value-Hierarchie |
Gesamt |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Stufe 1 |
Stufe 2 |
Stufe 3 |
|
||||
|
|
|
|
|
||||
Zum 31. Dezember 2017 |
|
|
|
|
||||
Finanzielle Vermögenswerte bewertet zum beizulegenden Zeitwert |
|
|
|
|
||||
Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam |
|
|
|
|
||||
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung (FVPL) |
– |
3,0 |
– |
3,0 |
||||
Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral/erfolgswirksam |
– |
10,4 |
– |
10,4 |
||||
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) |
|
|
|
|
||||
Wertpapiere – Halten und Verkaufen (FVOCI) |
103,5 |
– |
– |
103,5 |
||||
Wertpapiere – Handel (FVPL) |
– |
– |
– |
– |
||||
Gesamt |
103,5 |
13,4 |
– |
116,9 |
||||
|
|
|
|
|
||||
Finanzielle Vermögenswerte bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten |
|
|
|
|
||||
Ausleihungen – Halten |
– |
90,5 |
– |
90,5 |
||||
Gesamt |
– |
90,5 |
– |
90,5 |
||||
|
|
|
|
|
||||
Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zum beizulegenden Zeitwert |
|
|
|
|
||||
Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam |
|
|
|
|
||||
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung (FVPL) |
– |
0,7 |
– |
0,7 |
||||
Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral/erfolgswirksam |
|
|
|
|
||||
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) |
– |
– |
– |
– |
||||
Gesamt |
– |
0,7 |
– |
0,7 |
||||
|
|
|
|
|
||||
Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten |
|
|
|
|
||||
Finanzschulden |
– |
964,8 |
– |
964,8 |
||||
Gesamt |
– |
964,8 |
– |
964,8 |
WACKER überprüft regelmäßig, ob die Zuordnung der Finanzinstrumente auf die Level der Bewertungshierarchie noch zutreffend ist. Wie im Vorjahr haben auch im Geschäftsjahr 2018 keine Umgliederungen innerhalb der Level-Hierarchie stattgefunden.
WACKER bewertete im Berichtszeitraum ausschließlich finanzielle Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert. Die Marktwerte werden anhand der am Bilanzstichtag vorhandenen Marktinformationen, auf Basis quotierter Preise der Kontrahenten oder anhand geeigneter Bewertungsverfahren (Discounted Cashflow bzw. finanzmathematisch anerkannte Verfahren wie z. B. die PAR-Methode) ermittelt.
Die derivativen Finanzinstrumente und die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert und unterliegen damit einem wiederkehrenden Fair-Value-Ansatz.
Der Fair Value der derivativen Finanzinstrumente wird auf Basis von Marktdaten wie Währungskursen oder Zinskurven gemäß marktbezogenen Bewertungsverfahren berechnet. Die Ermittlungen des beizulegenden Zeitwertes enthalten das eigene bzw. das Ausfallsrisiko des Kontrahenten mit laufzeitadäquaten, am Markt beobachtbaren CDS-Werten. Der Fair Value von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten lässt sich mittels notierter Preise in aktiven Märkten ableiten.
Die Ausleihungen und Finanzierungsverbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Für diese ist im Anhang jedoch verpflichtend der beizulegende Zeitwert anzugeben.
Der beizulegende Zeitwert der Ausleihungen entspricht dem Barwert der zukünftigen erwarteten Cashflows. Die Anwendung der Discounted Cashflow-Methode unter Berücksichtigung der marktgerechten Zinsen führt dazu, dass der Buchwert der Ausleihungen dem beizulegenden Zeitwert entspricht.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Finanzierungsverbindlichkeiten erfolgt über die Nettobarwertmethode. Bei dieser werden marktübliche Zinsen zugrunde gelegt.
WACKER hat nicht zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente in Höhe von 11,3 Mio. € zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS 9 bewertet und nun in Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie eingruppiert. Dabei handelt es sich um kleine, regionale Beteiligungen an Non-Profit-Gesellschaften zum Betrieb von Infrastruktureinrichtungen. Für diese Gesellschaften existiert kein beizulegender Zeitwert, da Börsen- oder Marktwerte nicht verfügbar sind. WACKER sieht die historischen Anschaffungskosten als beste Näherung an den Fair Value dieser Eigenkapitalinstrumente an. Es stehen keine weiteren Informationen zur Verfügung, die eine modellhafte Bewertung möglich machen könnten. Auf Grund der mangelnden Gewinnerzielungsabsicht stellt das von der Gesellschaft gehaltene und von WACKER genutzte Anlagevermögen den besten Inputfaktor für die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts dar. Dieses wird in den Anschaffungskosten anteilig abgebildet. WACKER überprüft die Beteiligungsbuchwerte einmal jährlich, um dem Risiko eines wertgeminderten Anlagevermögens entgegenzuwirken. Für die zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Anteile bestand keine Veräußerungsabsicht.
Die von WACKER gehaltene einseitige Call-Option (Stufe 3 der Fair Value Hierarchie) zum Erwerb von einem Prozent der Anteile am Tochterunternehmen WACKER Asahikasei Silicone Co. Ltd., Japan wird zum Stichtag 31. Dezember 2018 zu Anschaffungskosten bilanziert. Die Anschaffungskosten stellen hier die beste Näherung an den Fair Value der Option dar.
Hinsichtlich der Bewertungsverfahren gab es keine Veränderungen zum Vorjahr.
Management von finanzwirtschaftlichen Risiken
WACKER ist im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken und Marktrisiken aus Finanzinstrumenten ausgesetzt. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, die aus den operativen Geschäften sowie den daraus resultierenden Finanzierungserfordernissen entstehenden Risiken durch den Einsatz ausgewählter derivativer und nicht-derivativer Sicherungsinstrumente zu begrenzen.
Die Risiken im Zusammenhang mit Beschaffung, Finanzierung und Absatz der Produkte und Dienstleistungen von WACKER sind im Lagebericht ausführlich dargestellt. Finanzwirtschaftlichen Risiken begegnet WACKER durch ein implementiertes Risikomanagementsystem, welches vom Aufsichtsrat überwacht wird. Die Grundsätze verfolgen das Ziel, Risiken zeitnah zu erkennen, zu analysieren, zu steuern, zu überwachen und zu kommunizieren. Der Vorstand wird durch regelmäßige Analysen über das Ausmaß dieser Risiken unterrichtet. Marktrisiken, insbesondere Rohstoffpreisrisiken, Währungsrisiken und Zinsrisiken, werden bezüglich ihres möglichen Einflusses auf das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) bzw. auf das Zinsergebnis analysiert.