Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
2024 war für die gesamte Chemiebranche wieder ein Jahr voller Herausforderungen. Das Marktumfeld war insgesamt schwach und die Wirtschaft durch eine Vielzahl externer Faktoren beeinflusst. Trotz dieser herausfordernden Bedingungen ist die Wacker Chemie AG auf Kurs geblieben. Das ist dem Einsatz und dem Engagement der weltweit über 16.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verdanken.
Auch im Jahr 2024 hat der Konzern seine Leistungsfähigkeit als eines der weltweit führenden Spezialchemieunternehmen mit einer zugleich starken Kompetenz im Biotechnologiebereich unter Beweis gestellt. So kam einmal mehr die Stärke des diversifizierten Geschäftsmodells zum Tragen. Durch die breite Ausrichtung des Unternehmens auf attraktive Wachstumsfelder und seine globale Aufstellung ist die Geschäftsentwicklung trotz herausfordernder Zeiten im Erwartungskorridor geblieben.
Dazu beigetragen hat auch der Ansatz, Prozesse und Strukturen kontinuierlich zu verbessern. Beispielsweise wurde bereits vor über 20 Jahren mit dem WACKER Operating System ein unternehmensweites, kontinuierliches Produktivitätsprogramm mit dem Ziel eingeführt, die Betriebskosten jährlich zu reduzieren. Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden wieder rund 1.000 Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt und damit Einsparungen von etwa 60 Millionen Euro erreicht. Die permanente Verbesserung der Kostensituation ist ein zentraler Stellhebel, um die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens weiter zu stärken.
Gleichzeitig erfolgten wichtige Investitionen in die Innovationskraft und den Ausbau der Fertigungskapazitäten. Die Innovationsstärke des Unternehmens manifestiert sich unter anderem in weltweit rund 3.100 aktiven Patenten sowie 1.100 laufenden Patentanmeldungen. Der strategische Fokus auf die Herstellung von Siliconspezialitäten wurde durch Erweiterung der Anlagen am chinesischen Standort Zhangjiagang sowie den Baubeginn eines neuen Produktionsstandorts im tschechischen Karlsbad forciert. Auch das Biotechnologiegeschäft wurde durch die Eröffnung des neuen Kompetenzzentrums für mRNA-Wirkstoffe in Halle an der Saale gestärkt. Seinem Ziel, den Geschäftsanteil mit Halbleiter-Polysilicium weiter zu erhöhen, ist das Unternehmen durch den Ausbau seiner Kapazitäten für hochreines Polysilicium am Standort Burghausen einen großen Schritt näher gekommen. 2025 wird die Anlage in Betrieb gehen.
Mit diesem strategischen Ansatz sowie dem konsequenten Fokus auf profitables Wachstum und Nachhaltigkeit ist die Wacker Chemie AG weiterhin richtig und zukunftsweisend aufgestellt.
Kontinuierlicher Dialog mit dem Vorstand
Für WACKER ist gute Unternehmensführung und -kontrolle damit verbunden, dass Vorstand und Aufsichtsrat vertrauensvoll im Unternehmensinteresse zusammenarbeiten. Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben im Geschäftsjahr 2024 mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen waren, frühzeitig eingebunden.
Dazu hat der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig, sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und umfassend über die Unternehmensplanung, die strategische Weiterentwicklung, das operative Geschäft und die Lage der Wacker Chemie AG sowie des Konzerns einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements sowie über Compliance- und Nachhaltigkeitsthemen informiert. Auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen stand der Aufsichtsratsvorsitzende in engem Kontakt mit dem Vorstand, insbesondere mit dessen Vorsitzendem, hat mit diesem Fragen der Strategie, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens beraten und wurde über die aktuelle Entwicklung, die Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen wurden im Einzelnen erläutert.
Zu den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat, soweit dies nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen erforderlich war, nach gründlicher Prüfung und Beratung sein Votum abgegeben. Zusätzliche Prüfungsmaßnahmen, wie die Einsichtnahme in Unterlagen der Gesellschaft und die Beauftragung besonderer Sachverständiger, waren nicht notwendig. Der Aufsichtsrat tagte regelmäßig, auch zeitweise ohne den Vorstand.
Besonderes Augenmerk galt im Berichtsjahr der aktuellen Ertragssituation einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements sowie der Liquiditäts- und Finanzlage des Unternehmens.
Im Geschäftsjahr 2024 ist der Aufsichtsrat zu vier Sitzungen zusammengetreten, zwei im ersten und zwei im zweiten Halbjahr. Alle Sitzungen des Aufsichtsrats wurden in Präsenz abgehalten. Zwischen den Sitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat in schriftlichen Berichten ausführlich über die Projekte und Vorhaben informiert, die für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung waren. Für das Unternehmen wichtige Geschäftsvorgänge hat der Aufsichtsrat auf Basis der Berichte des Vorstands in den Ausschüssen und im Plenum ausführlich erörtert. Die Sitzungen des Plenums wurden von den Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer jeweils in getrennten Sitzungen vorbereitet.
Research & Development
Gegenstand der regelmäßigen Beratungen im Plenum waren die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung der Wacker Chemie AG und des Konzerns sowie die strategischen Entwicklungsmöglichkeiten.
Themenschwerpunkte, mit denen sich der Aufsichtsrat im Berichtsjahr besonders befasst hat, waren
- das herausfordernde globale Marktumfeld, insbesondere die weiterhin hohen Rohstoff- und Energiekosten,
- die geopolitischen Entwicklungen und die daraus resultierenden Chancen und Risiken für das Geschäft,
- M & A- und Investitionsprojekte sowie
- Finanzierungsmaßnahmen.
Die Planung des WACKER Konzern für das Geschäftsjahr 2025 hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 behandelt. In dieser Sitzung befasste sich der Aufsichtsrat auch mit der Mittelfristplanung 2025 – 2029 des Unternehmens. Ebenfalls erörtert und verabschiedet wurde das Investitionsbudget für das Jahr 2025.
Arbeit der Ausschüsse
Die Arbeit des Aufsichtsrats wird unterstützt durch die von ihm eingerichteten Ausschüsse. Der Aufsichtsrat von WACKER hat drei Ausschüsse gebildet: den Prüfungsausschuss, den Präsidialausschuss und den Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG. Die Aufgaben und die Mitglieder der Ausschüsse sind in der Erklärung zur Unternehmensführung im Einzelnen aufgeführt.
Der Prüfungsausschuss hielt im abgelaufenen Geschäftsjahr vier Präsenzsitzungen ab. Er befasste sich in Anwesenheit des Abschlussprüfers mit der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023, der Prüfung des Konzernzwischenabschlusses zum Halbjahr sowie der Durchsprache der Quartalsfinanzzahlen des Konzerns, mit Fragen des Risikomanagements, des Rechnungslegungsprozesses und der internen Kontrollsysteme, der Compliance und der Revision sowie der vorbereitenden Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Er überwachte die Abschlussprüfung, insbesondere deren Qualität, sowie die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und die von diesem zusätzlich erbrachten Leistungen. Zudem unterbreitete der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für dessen Wahlvorschlag an die Hauptversammlung 2024 zur Wahl eines Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2025 im Zeitraum bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2025. Schließlich erteilte der Prüfungsausschuss auch den Prüfungsauftrag für das Geschäftsjahr 2024 entsprechend dem Wahlbeschluss der ordentlichen Hauptversammlung 2023 und bestimmte die Prüfungsschwerpunkte.
Der Präsidialausschuss tagte im Geschäftsjahr 2024 in einer Präsenzsitzung. Gegenstand der Beratungen waren die Empfehlungen an den Aufsichtsrat bezüglich der Festlegung der Gesamtbezüge des Vorstands 2023 sowie der Erfolgsziele für die variable Vergütung 2024.
Der Vermittlungsausschuss musste im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht einberufen werden.
Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse informiert.
Aus- und Fortbildung
Die Aufsichtsratsmitglieder sind angehalten, sich regelmäßig fortzubilden, und nehmen diese Pflicht eigenverantwortlich wahr. Die Gesellschaft unterstützt die Mitglieder dabei, insbesondere auch durch die Gewährung einer großzügig bemessenen Pauschale für Auslagen, die unter anderem für Fortbildungsmaßnahmen genutzt werden kann und soll. Zur Amtseinführung erhalten neue Aufsichtsratsmitglieder ein Informationspaket zu den Rechten und Pflichten eines Aufsichtsratsmitglieds einschließlich Merkblättern zu Insiderverboten und Eigengeschäften von Führungskräften. Bei Bedarf werden die Aufsichtsratsmitglieder außerdem über wesentliche Gesetzesänderungen und Gerichtsurteile, die ihre Arbeit betreffen, unterrichtet oder es werden interne Informationsveranstaltungen angeboten.
Individualisierte Offenlegung der Sitzungsteilnahme
Im vergangenen Jahr haben vier Mitglieder jeweils an einer Aufsichtsratssitzung und ein Mitglied an zwei Sitzungen entschuldigt nicht teilgenommen, davon abgesehen waren immer alle Aufsichtsratsmitglieder anwesend. An den Sitzungen der Ausschüsse hat im Geschäftsjahr 2024 ein Mitglied an einer Sitzung entschuldigt nicht teilgenommen, davon abgesehen waren sämtliche Mitglieder der jeweiligen Gremien anwesend. Die Teilnahme der Mitglieder des Aufsichtsrats an den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse wird im Folgenden in individualisierter Form offengelegt:
Aufsichtsratsplenum |
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Sitzungsteilnahme während Amtszeit |
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|
|
Dr. Peter-Alexander Wacker |
|
3/4 |
Manfred Köppl |
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4/4 |
Prof. Dr. Andreas H. Biagosch |
|
4/4 |
Dr. Gregor Biebl |
|
3/4 |
Matthias Biebl |
|
4/4 |
Prof. Dr. Patrick Cramer |
|
3/4 |
Stefan Entholzner |
|
3/4 |
Markus Hautmann (bis 31. August 2024) |
|
0/2 |
Ingrid Heindl |
|
4/4 |
Barbara Kraller |
|
4/4 |
Dr. Benedikt Postberg |
|
4/4 |
Harald Sikorski |
|
4/4 |
Reinhard Spateneder |
|
4/4 |
Ann-Sophie Wacker |
|
4/4 |
Prof. Dr. Anna Weber |
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4/4 |
Dr. Susanne Weiss |
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4/4 |
Günter Zellner (seit 7. Oktober 2024) |
|
1/1 |
|
|
|
Präsidialausschuss |
|
|
Dr. Peter-Alexander Wacker |
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1/1 |
Manfred Köppl |
|
1/1 |
Matthias Biebl |
|
1/1 |
|
|
|
Prüfungsausschuss |
|
|
Dr. Peter-Alexander Wacker |
|
3/4 |
Manfred Köppl |
|
4/4 |
Prof. Dr. Anna Weber |
|
4/4 |
|
|
|
Vermittlungsausschuss |
|
|
Dr. Peter-Alexander Wacker |
|
0/0 |
Manfred Köppl |
|
0/0 |
Prof. Dr. Andreas Biagosch |
|
0/0 |
Barbara Kraller |
|
0/0 |
Corporate Governance
Der Aufsichtsrat hat sich auch im abgelaufenen Geschäftsjahr mit den Corporate Governance Standards auseinandergesetzt. Die Umsetzung des Kodex im Aufsichtsrat wurde turnusgemäß in der Sitzung vom 5. Dezember 2024 behandelt und die gemeinsam mit dem Vorstand abzugebende jährliche Entsprechenserklärung nach § 161 AktG verabschiedet. Sie ist auf der Website des Unternehmens zugänglich und auch in der Erklärung zur Unternehmensführung auf wiedergegeben.
Weitere Informationen zur Corporate Governance bei WACKER finden Sie ebenfalls in der Erklärung zur Unternehmensführung.
In der Dezember-Sitzung hat der Aufsichtsrat zudem eine Selbstbeurteilung vorgenommen und dabei festgestellt, dass der Aufsichtsrat – auch auf Grund der regelmäßigen Vorgespräche zu den Aufsichtsratssitzungen sowie der umfassenden Berichterstattung durch den Vorstand und der frühzeitig vor den Sitzungen erhaltenen ausführlichen Unterlagen – effizient arbeitet. Weitere Informationen zur regelmäßigen Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats finden Sie in der Erklärung zur Unternehmensführung auf.
Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Wacker Chemie AG, den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht einschließlich des Konzernnachhaltigkeitsberichtes für das Geschäftsjahr 2024 geprüft. Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist seit dem Geschäftsjahr 2024 Abschlussprüfer für die Wacker Chemie AG und den WACKER Konzern. Als Wirtschaftsprüfer unterzeichnen Dietmar Eglauer und Anita Botzenhardt.
Den Prüfauftrag hatte der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Mai 2023 vergeben. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt und uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt.
Weiterhin unterzog der Abschlussprüfer den Konzernnachhaltigkeitsbericht einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit. Demnach sind keine Sachverhalte dafür bekannt geworden, dass die Erklärung in allen wesentlichen Belangen nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Die Abschlussunterlagen inklusive der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers, der zusammengefasste Lagebericht einschließlich des Konzernnachhaltigkeitsberichtes sowie der Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung lagen jedem Aufsichtsratsmitglied rechtzeitig vor.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 18. Februar 2025 die Abschlüsse, den zusammengefassten Lagebericht für die Wacker Chemie AG und den Konzern einschließlich des Konzernnachhaltigkeitsberichtes sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers ausführlich diskutiert und geprüft. Der Gesamtaufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 27. Februar 2025 in Kenntnis und unter Berücksichtigung des Berichts des Prüfungsausschusses sowie der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers die betreffenden Abschlussunterlagen – einschließlich des Konzernnachhaltigkeitsberichtes – intensiv geprüft und diskutiert. Die Abschlussprüfer Dietmar Eglauer und Anita Botzenhardt nahmen an den Beratungen beider Gremien teil. Ebenso teilgenommen hat Hendrik Fink als verantwortlicher Wirtschaftsprüfer für den Konzernnachhaltigkeitsbericht. Sie berichteten über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen, insbesondere auch über die in den Bestätigungsvermerken beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) sowie die Ergebnisse der Prüfung des Konzernnachhaltigkeitsberichtes, und standen für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung.
Nach dem abschließenden Ergebnis einer eigenen Prüfung durch den Aufsichtsrat erhebt dieser keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss der Wacker Chemie AG, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht für die Wacker Chemie AG und den Konzern einschließlich des Konzernnachhaltigkeitsberichtes sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers.
Der Aufsichtsrat billigt daher den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Wacker Chemie AG sowie den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024. Der Jahresabschluss der Wacker Chemie AG ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns schließt sich der Aufsichtsrat an. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 wurde durch den Abschlussprüfer gemäß § 162 Abs. 3 Satz 2 AktG daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden.
Veränderungen in Aufsichtsrat und Vorstand
Im Aufsichtsrat legte Markus Hautmann sein Mandat mit Ablauf zum 31. August 2024 nieder. Als sein Nachfolger wurde Günter Zellner durch Beschluss des Amtsgerichts München – Registergericht – vom 7. Oktober 2024 als Vertreter der Arbeitnehmerseite in den Aufsichtsrat bestellt.
Im Vorstand der Wacker Chemie AG gab es im Geschäftsjahr 2024 keine Änderungen.
Der Aufsichtsrat spricht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im globalen WACKER Netzwerk, den Mitgliedern des Vorstands sowie den betrieblichen Gremien seinen besonderen Dank für ihre Einsatz- und Leistungsbereitschaft und damit für ihren Beitrag zum Unternehmenserfolg aus. Auf dieser Grundlage wird das Unternehmen auch anstehende Herausforderungen meistern und sich mit innovativen Lösungen im Markt erfolgreich behaupten.
München, 27. Februar 2025
Der Aufsichtsrat

Dr. Peter-Alexander Wacker
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Wacker Chemie AG