Governance
Das Kapitel „Governance“ enthält die gekennzeichneten Angaben nach ESRS 2.40 und ESRS 2.42 der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette. Relevante Abschnitte enthalten unter den Überschriften einen entsprechenden Hinweis in Klammern.
Wie im deutschen Aktiengesetz (AktG) vorgeschrieben, besitzt die Wacker Chemie AG ein duales Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand der Wacker Chemie AG besteht aus vier Mitgliedern.
Als konzernführende Gesellschaft bestimmt die Wacker Chemie AG die Unternehmensstrategie und die übergeordnete Steuerung, die Ressourcenallokation, die Finanzierung und die Kommunikation mit den wichtigen Zielgruppen des Unternehmensumfelds, insbesondere mit dem Kapitalmarkt und den Aktionären.
Vorstand und Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2024
Im Vorstand der Wacker Chemie AG gab es im Geschäftsjahr 2024 keine Änderungen.
Im Aufsichtsrat legte Markus Hautmann sein Mandat mit Ablauf zum 31. August 2024 nieder. Als sein Nachfolger wurde Günter Zellner auf Antrag des Vorstands mit Beschluss des Amtsgerichts München mit Wirkung ab 7. Oktober 2024 als Vertreter der Arbeitnehmerseite in den Aufsichtsrat bestellt.
Angaben zur Ressortverteilung im Vorstand finden sich im Nachhaltigkeitsbericht
Erklärung zur Unternehmensführung
Die nach § 315d i. V. m. § 289f HGB abzugebende Erklärung zur Unternehmensführung ist im Geschäftsbericht enthalten, jedoch nicht Teil des zusammengefassten Lageberichts. Sie steht auch im Internet zur Verfügung. Darin enthalten sind die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat, die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG sowie Angaben zu wesentlichen Unternehmensführungspraktiken. Auch Zielgrößen und Fristen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unter dem Vorstand, gesetzliche Mindestquoten bei der Besetzung des Aufsichtsrats sowie Angaben zum Diversitätskonzept werden dort angegeben.
www.wacker.com/corporate-governance
Nichtfinanzielle Konzernerklärung
Die nach §§ 315b, 315c sowie §§ 289b, 289c HGB abzugebende nichtfinanzielle Erklärung ist Teil des zusammengefassten Lageberichts. Darin enthalten sind die Darstellung des Geschäftsmodells und Angaben zu Umwelt, Sozial und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Der nichtfinanzielle Konzernbericht wurde einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch den Konzernabschlussprüfer unterzogen.
www.wacker.com/geschaeftsbericht
Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat
Die Vergütung des Vorstands enthält als Elemente feste und variable Bezüge. Die Grundzüge des Vergütungssystems für Vorstand und Aufsichtsrat sind im Vergütungsbericht nachzulesen. Der Vergütungsbericht wird als separater Bericht veröffentlicht.