Währungsumrechnung

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In den Einzelabschlüssen der Konzerngesellschaften werden sämtliche Forderungen und Schulden in fremden Währungen mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet, unabhängig davon, ob sie kursgesichert sind oder nicht. Termingeschäfte, die – aus wirtschaftlicher Sicht – zur Kurssicherung dienen, werden zu ihren jeweiligen Zeitwerten (Fair Value) angesetzt.

Die Umrechnung der in fremder Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Konzerngesellschaften erfolgt auf der Grundlage des Konzepts der funktionalen Währung nach der modifizierten Stichtagskursmethode. Da die Tochtergesellschaften ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben, ist die funktionale Währung grundsätzlich identisch mit der jeweiligen Landeswährung der Gesellschaft. Im Konzernabschluss werden deshalb grundsätzlich die Aufwendungen und Erträge aus Abschlüssen von Tochtergesellschaften, die in fremder Währung aufgestellt sind, zum Jahresdurchschnittskurs, Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs umgerechnet. Der sich aus der Umrechnung des Eigenkapitals ergebende Währungsunterschied wird in den übrigen Eigenkapitalposten erfasst. Umrechnungsdifferenzen, die aus abweichenden Umrechnungskursen in der Gewinn- und Verlustrechnung resultieren, werden ebenfalls dort berücksichtigt. Scheiden Konzernunternehmen aus dem Konsolidierungskreis aus, wird die betreffende Währungsumrechnungsdifferenz erfolgswirksam aufgelöst.

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Die für die Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse
der wichtigsten Währungen stellen sich im Verhältnis zu einem € wie folgt dar:

 

 

 

 

 

ISO Code

Stichtagskurs

Durchschnittskurs

 

 

31.12.2008

31.12.2007

2008

2007

 

 

 

 

 

 

US-Dollar

USD

1,41

1,47

1,47

1,37

Japanischer Yen

JPY

127,23

164,86

152,17

161,14

Singapur Dollar

SGD

2,02

2,11

2,08

2,06

Chinesischer Renminbi

CNY

9,61

10,74

10,22

10,41