Antikorruption/Kartellrecht

Die sozialen, ethischen und unternehmerischen Verhaltensgrundsätze, zu denen WACKER sich bekennt, sind in unserem Code of Conduct zusammengefasst. Alle Mitarbeiter des WACKER-Konzerns weltweit sind zu deren Einhaltung verpflichtet. Es bestehen gesonderte oder ergänzende Verhaltensrichtlinien für einzelne Konzerngesellschaften (z. B. Code of Ethics der Siltronic AG) und Standorte (z. B. Mitarbeiterhandbuch von WACKER Greater China). Die US-Gesellschaften des Konzerns haben eigene Compliance-Programme, die auf die Besonderheiten des US-Rechts zugeschnitten sind.

Verstöße gegen die Verhaltensgrundsätze oder gegen gesetzliche Vorschriften werden bei WACKER nicht geduldet. Jeder Mitarbeiter, der Fragen zum korrekten Verhalten in seinem Arbeitsumfeld hat, kann Rat und Hilfe bei Vorgesetzten, Fachabteilungen (z. B. Rechtsabteilung) und den Arbeitnehmervertretern einholen. In Europa, USA und Asien stehen Compliance Officers als Vertrauenspersonen zur Verfügung.

Ziel unserer Compliance-Programme ist es, Fehlverhalten zu verhindern, Risiken aus Fehlverhalten zu minimieren und in Übereinstimmung mit dem Global Compact jegliche Fälle von Korruption oder sonstigen Rechtsverstößen konsequent aufzudecken. Dabei bedienen wir uns diverser organisatorischer Regelungen wie der Funktionstrennung und des Vier-Augen-Prinzips. Durch die Funktionstrennung ist es einzelnen Mitarbeitern nicht möglich, z. B. zahlungsauslösende Geschäftsprozesse alleine durchzuführen. Ein Beispiel ist die grundsätzliche Trennung zwischen anfordernden Stellen und dem Einkauf. Das Vier-Augen-Prinzip stellt sicher, dass jeder kritische Vorgang von einer zweiten Person begleitet wird.

Unsere Konzernrevision prüft die Unternehmenseinheiten risikoorientiert. Dabei werden jene Prozesse und Bereiche häufiger geprüft, die ein höheres Risiko für Korruption oder Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben wie Kartell- oder Steuerrecht aufweisen. Für kapitalintensive technische Aufgaben wie Anlagenbau und Instandhaltung setzt WACKER speziell geschulte Industriemeister als Revisoren ein.

Seit einigen Jahren schulen wir unsere Mitarbeiter in Europa, die in direktem Kontakt mit Kunden oder Wettbewerbern stehen, mit einer E-Learning-Software zum europäischen Kartellrecht. Das WACKER Antitrust Programm ist für Mitarbeiter in Vertrieb und Marketing verpflichtend. Mitarbeiter in den USA erhalten eine auf den amerikanischen Markt zugeschnittene Kartellrechtsschulung. Neben der onlinegestützten Fortbildung, die von den Teilnehmern regelmäßig absolviert werden muss, finden im Rahmen von Bereichstagungen, regionalen Treffen und globalen Vertriebskonferenzen Präsenzschulungen zu dem Thema statt. Seit dem Jahr 2009 wird das Schulungsprogramm zum Kartellrecht weltweit umgesetzt.

Die Unternehmenskultur von WACKER ist von gegenseitigem Respekt und Vertrauen geprägt. Dennoch ist ein Fehlverhalten Einzelner nie ganz auszuschließen. Hier setzen wir auf unsere internen Risikoprüfungen. Dass unsere Kontrollmechanismen funktionieren, zeigt die Aufdeckung von Preisabsprachen beim Verkauf von Auftausalz zwischen 1998 und 2007. WACKER erstattete Selbstanzeige, unterstützte die Ermittlungen und blieb als Kronzeuge frei von Kartellstrafen.