17 Haftungsverhältnisse / Sonstige Verpflichtungen

Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Existenz erst durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser künftiger Ereignisse bestätigt wird, die jedoch außerhalb des Einflussbereichs des Konzerns liegen. Ferner können gegenwärtige Verpflichtungen dann Eventualverbindlichkeiten darstellen, wenn der Abfluss von Ressourcen nicht hinreichend wahrscheinlich für die Bildung einer Rückstellung ist und/oder die Höhe der Verpflichtungen nicht ausreichend zuverlässig geschätzt werden kann. Die Wertansätze der Eventualverbindlichkeiten entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang.

Die nachfolgend dargestellten Haftungsverhältnisse und sonstigen Verpflichtungen sind Nominalwerte.

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Mio. €

 

2009

 

2008

 

 

 

 

 

Bürgschaften/Nachschussverpflichtungen

 

143,1

 

73,7

Die Bürgschaften betreffen im Wesentlichen die externe Finanzierung von Gemeinschaftsunternehmen. Darüber hinaus bestehen noch Bürgschaften für geleistete Kundenanzahlungen an ehemalige Tochter- oder Gemeinschaftsunternehmen, aus denen WACKER durch den Erwerber entbunden wurde und deren Übertragung vertraglich vereinbart ist.

Auf Grund der derzeitigen finanziellen Situation der Unternehmen, für die WACKER Bürgschaften übernommen hat, ist eine Inanspruchnahme aus diesen Bürgschaften unwahrscheinlich.

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Mio. €

 

2009

 

2008

 

 

Nominalwert

 

Barwert

 

Nominalwert

 

Barwert

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mindestleasingzahlung innerhalb eines Jahres

 

14,7

 

12,5

 

14,7

 

11,8

Mindestleasingzahlung zwischen
einem und fünf Jahren

 

28,0

 

24,2

 

37,6

 

32,1

Mindestleasingzahlung mehr als fünf Jahre

 

8,2

 

7,8

 

13,3

 

12,4

 

 

50,9

 

44,5

 

65,6

 

56,3

Die Summe der erwarteten Mindestzahlungen aus Untermietverhältnissen beträgt

 

2,9

 

 

3,0

 

Bedingte Leasingzahlungen aus Finance Leasing liegen nicht vor.

Ein Finance Lease besteht für das Gebäude der Hauptverwaltung München, welches vom Konzern genutzt wird. Der Vertrag mit dem Leasinggeber endet im Jahr 2012; danach hat die Wacker Pensionskasse oder ein von ihr benanntes Unternehmen ein Ankaufsrecht zu einem bereits jetzt definierten Preis. Als Finance Lease wird auch ein von der Wacker Chemie AG am Standort Burghausen gepachtetes Gas- und Dampfkraftwerk aktiviert. Der Pachtvertrag für das Kraftwerk endet spätestens im Jahr 2016. Eine vorherige Beendigung des Pachtvertrags ist möglich. In beiden Fällen hat WACKER das Recht, das Kraftwerk zu einem Kaufpreis zu erwerben, der sich an den Buchwerten nach deutschem Handelsrecht bemisst. Sofern WACKER dieses Kraftwerk erwirbt, darf das Kraftwerk innerhalb von fünf Jahren nicht an Dritte weiterveräussert werden.

Die Leasingverträge dienen der vereinfachten Beschaffung und Finanzierung von Betriebsmitteln und Anlagevermögen. Auf Grund der langfristigen Bindung entsteht jedoch für die Zukunft ein konstanter Liquiditätsabfluss, dem sich das Unternehmen nicht entziehen kann.

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Mio. €

 

2009

 

2008

 

 

 

 

 

Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Operating Leases

 

 

 

 

fällig innerhalb eines Jahres

 

8,9

 

11,1

fällig zwischen einem und fünf Jahren

 

7,4

 

11,9

fällig nach fünf und mehr Jahren

 

 

6,0

 

 

16,3

 

29,0

Leasingzahlungen auf Grund von Operating Leases

 

10,2

 

10,4

Verpflichtungen aus Bestellungen für geplante Investitionsvorhaben (Bestellobligo)

 

185,1

 

353,2

Operating Leases werden vor allem bei Kraftfahrzeugen sowie im Bereich von IT-Equipment verwendet. Die Laufzeiten liegen hierbei im Allgemeinen zwischen drei und fünf Jahren. Mietverträge für Büroräume usw. haben eine deutlich längere Laufzeit.

Daneben hat sich WACKER gegenüber den Joint-Venture-Vertragspartnern Dow Corning und Samsung verpflichtet, in zukünftigen Jahren Investitionen durchzuführen und die dafür notwendigen Eigenkapitalmittel und/oder Darlehen bereitzustellen. Darüber hinaus hat sich der Konzern verpflichtet, Garantien für die Fremdkapitalaufnahme eines Joint Ventures in einem Umfang von rund 250 Mio. US-$ zur Verfügung zu stellen. Garantien über rund 110 Mio. € wurden hiervon bereits ausgesprochen und sind in der Angabe zu den Bürgschaften/Nachschussverpflichtungen enthalten.

Der Konzern erhält Zuschüsse der öffentlichen Hand für Investitionsmaßnahmen. Diese Zuschüsse sind an die Bedingung geknüpft, dass an bestimmten Standorten eine gewisse Anzahl von Arbeitsplätzen geschaffen bzw. erhalten werden. Bei Nichterfüllung dieser Vertragszusagen müssen die erhaltenen Fördermittel ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. Die Dauer, für die der Konzern die Vertragszusagen einhalten muss, ist zeitlich begrenzt.

Zur Sicherstellung der Rohstoffversorgung am Standort Burghausen mit Ethylen hat sich die Wacker Chemie AG an der EPS Ethylen-Pipeline-Süd GmbH & Co. KG, München, beteiligt. Die Einzahlungsverpflichtungen aus dieser Beteiligung betragen rund eine Mio. € und werden voraussichtlich in 2010 fällig.