Grundlagen und Methoden

Der WACKER-Konzern (WACKER) ist ein global operierender Chemiekonzern mit operativen Geschäftsbereichen in der Silicon- und der Polymer-Chemie, der Spezial- und Feinchemie, der Polysilicium-Herstellung sowie der Halbleitertechnologie.

Die Führungsgesellschaft des Konzerns, die Wacker Chemie AG, ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in München. Die Anschrift lautet: Wacker Chemie AG, Hanns-Seidel-Platz 4, 81737 München.

Die Wacker Chemie AG wird beim Amtsgericht München unter der Nummer HRB 159705 geführt. Der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht sowie die sonstigen offenlegungspflichtigen Unterlagen werden beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht. Ferner können der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht auf der Internetseite von WACKER abgerufen werden. www.wacker.com

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ist abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite von WACKER zugänglich gemacht worden. www.wacker.com

Der Konzernabschluss der Wacker Chemie AG ist nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, sowie nach den ergänzenden Vorschriften des § 315 a Abs. 1 HGB erstellt. Alle vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen, für das Geschäftsjahr geltenden IFRS wurden von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der EU übernommen. Der Konzernabschluss entspricht damit auch den IFRS. Die für das laufende Geschäftsjahr verbindlichen Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wurden ebenfalls angewendet.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Der Bilanzausweis von Vermögenswerten und Schulden erfolgt nach ihrer Fristigkeit. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren gegliedert. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind verschiedene Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert.

Die funktionale Währung des Konzerns ist Euro. Alle Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist.

Der Vorstand der Wacker Chemie AG hat den Konzernabschluss am 26. Februar 2010 zur Weitergabe an das Audit Committee freigegeben. Er wird dem Aufsichtsrat für die Sitzung am 17. März 2010 vorgelegt.

Nicht vorzeitig angewandte Standards/Interpretationen

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat nachfolgende Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards herausgegeben, deren Anwendung noch nicht verpflichtend ist und die von der Wacker Chemie AG auch nicht vorzeitig angewendet werden. Soweit von neuen Standards bzw. Interpretationen keine offizielle Übersetzung vorliegt, verwenden wir den englischen Titel der neuen Verlautbarung.

Bereits von der Europäischen Union anerkannte Standards/Interpretationen und Änderungen bestehender Standards

IFRS 1: „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards“

Das IASB hat im November 2008 Änderungen am IFRS 1 beschlossen. Die Änderungen des Standards sind erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am 1. Juli 2009 oder später beginnt. Der geänderte Standard wurde am 25. November 2009 durch die EU anerkannt. Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Wacker Chemie AG.

IFRS 3: „Unternehmenszusammenschlüsse“

Das IASB hat im Januar 2008 Änderungen am IFRS 3 als Folge des Projekts „Business Combinations – Phase II“ beschlossen. Die Änderungen des Standards sind erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am 1. Juli 2009 oder später beginnt. Der geänderte Standard wurde am 3. Juni 2009 durch die EU anerkannt. Die Anwendung des Standards wird unter Umständen bei zukünftigen Unternehmenserwerben im Vergleich zu den bisherigen Vorschriften zu anderen Ergebnissen führen; insbesondere dann, wenn nicht alle Anteile an einem Unternehmen erworben werden.

IAS 27: „Konzern- und Einzelabschlüsse“

Das IASB hat im Januar 2008 Änderungen des IAS 27 beschlossen. Die Änderungen des Standards sind erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am 1. Juli 2009 oder später beginnt. Die Anerkennung durch die EU fand am 3. Juni 2009 statt. Der überarbeitete Standard regelt die Bilanzierung von Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen, wenn es zu keiner Beherrschungsänderung kommt. Der geänderte Standard wird bei zukünftigen Unternehmenserwerben zu beachten sein und damit Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Wacker Chemie AG haben. Insbesondere bei sukzessiven Unternehmenserwerben sind bestimmte Konstellationen im IAS 27 nicht geregelt gewesen. Inwieweit dies Änderungen gegenüber den bisherigen Bilanzierungsmethoden impliziert, kann mangels einschlägiger Sachverhalte nicht beurteilt werden.

IAS 32: „Klassifizierung von Bezugsrechten“

Im Oktober 2009 hat das IASB eine Änderung von IAS 32 bzgl. der Klassifizierung von Bezugsrechten veröffentlicht. Die Änderungen betreffen bestimmte Bezugsrechte sowie Optionen und Optionsscheine in Fremdwährung beim Emmittenten, auf dessen Eigenkapitalinstrumente sich diese Rechte beziehen, die bilanziell nunmehr als Eigenkapital und nicht mehr als Verbindlichkeiten auszuweisen sind. Der überarbeitete Standard ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Februar 2010 beginnen erstmals anzuwenden. Die Anerkennung durch die EU erfolgte am 23. Dezember 2009. Wir gehen davon aus, dass sich für die Wacker Chemie AG keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben.

IAS 39: „Finanzinstrumente: Geeignete Grundgeschäfte – Ansatz und Bewertung“

Das IASB hat im Juli 2008 Änderungen des IAS 39 beschlossen, die erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden sind, das am 1. Juli 2009 oder später beginnt. Die Anerkennung durch die EU fand am 15. September 2009 statt. Der geänderte Standard enthält Ergänzungen in den Anwendungsrichtlinien bezüglich bestimmter Aspekte beim Hedge-Accounting. Wir gehen momentan nicht davon aus, dass die Anwendung Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Wacker Chemie AG haben wird.

IFRIC 17: „Distribution of Non-cash Assets to Owners“

Die Interpretation ist erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am 1. Juli 2009 oder später beginnt. Die Anerkennung durch die EU erfolgte am 26. November 2009. Wir gehen davon aus, dass die Anwendung keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss der Wacker Chemie AG haben wird.

IFRIC 18: „Transfer of Assets from Customers“

Die Interpretation ist erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am 1. Juli 2009 oder später beginnt. Die Anerkennung durch die EU hat am 27. November 2009 stattgefunden. Wir gehen davon aus, dass die Anwendung keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss der Wacker Chemie AG haben wird.

Von der Europäischen Union noch nicht anerkannte Standards, Interpretationen sowie Änderungen bestehender Standards

IFRS 1: „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards“

Der IASB hat im Juli 2009 Änderungen am IFRS 1 beschlossen, die die retrospektive Anwendung von IFRS in besonderen Situationen betreffen und sicherstellen sollen, dass Unternehmen bei der Umstellung auf IFRS keine unverhältnismäßig hohen Kosten entstehen. Die Anerkennung durch die Europäische Union steht noch aus. Die Änderungen des Standards werden keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Wacker Chemie AG haben.

IFRS 2: „Anteilsbasierte Vergütung: Group Cash-settled Share-based Payment Transactions“

Das IASB hat im Juni 2009 Änderungen am IFRS 2 beschlossen, mit denen die Bilanzierung von anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich im Konzern klargestellt werden. Der geänderte Standard ist erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, welches am 1. Januar 2010 oder später beginnt. Die Anerkennung durch die EU hat bislang nicht stattgefunden. Wir gehen davon aus, dass die Anwendung mangels einschlägiger Sachverhalte keine Auswirkung auf den Konzernabschluss der Wacker Chemie AG hat.

IFRS 9: „Financial Instruments“

Das IASB hat im November 2009 den Standard IFRS 9 zur Kategorisierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten veröffentlicht. Mit IFRS 9 regelt ein neuer, weniger komplexer Ansatz die Kategorisierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten. Die Erstanwendung von IFRS 9 ist ab 1. Januar 2013 verpflichtend vorzunehmen. Die Anerkennung durch die EU steht bisher noch aus. Aus der Anwendung des IFRS 9 werden sich Änderungen dadurch ergeben, dass die finanziellen Vermögenswerte neuen Kategorien zuzuordnen sind. Wir gehen davon aus, dass sich keine wesentlichen neuen Bewertungen von finanziellen Vermögenswerten ergeben, die zum beizulegenden Zeitwert zu erfolgen haben.

IAS 24: „Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen“

Das IASB hat im November 2009 Änderungen am IAS 24 beschlossen, die eine Vereinfachung der Angabepflichten für den Regierungen nahe stehende Unternehmen bedeuten. Weiterhin wurde durch die Änderung des IAS 24 die Definition eines nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person verdeutlicht. Der geänderte Standard tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen. Die Anerkennung durch die Europäische Union steht noch aus. Wir gehen davon aus, dass sich für die Wacker Chemie AG keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben.

„Verbesserungen der IFRS: 2007 -2009 Annual Improvements“

Das IASB hat im April 2009 eine Reihe von Änderung für zwölf Standards beschlossen, die in einer Einzelveröffentlichung zusammengefasst wurden. Diese umfassen sowohl Änderungen mit Auswirkungen auf den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis von Geschäftsvorfällen als auch terminologische oder redaktionelle Korrekturen. Die Änderungen sind überwiegend in dem Geschäftsjahr anzuwenden, welches am 1. Januar 2010 oder später beginnt. Die Anerkennung durch die EU hat noch nicht stattgefunden. Wir gehen davon aus, dass die Änderungen nur geringe bzw. keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Wacker Chemie AG haben werden.

IFRIC 14: „Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung“

Die Interpretation wurde vom IFRIC am 11. September 2009 veröffentlicht. Die Änderung der Interpretation ist erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am 1. Januar 2011 beginnt. Die Anerkennung durch die EU ist noch nicht erfolgt. Wir gehen davon aus, dass die Anwendung keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Wacker Chemie AG haben wird.

IFRIC 19: „Extinguishing Financial Liabilities with Equity Instruments“

Die Interpretation wurde vom IFRIC am 26. November 2009 veröffentlicht und gibt Hinweise zur Bilanzierung einer teilweisen oder vollständigen Tilgung einer finanziellen Verbindlichkeit durch Ausgabe von Aktien oder anderen Eigenkapitalinstrumenten. IFRIC 19 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2010 beginnen. Eine Anerkennung durch die EU ist noch nicht erfolgt. Die Interpretation wird keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Wacker Chemie AG haben.