Produktsicherheit

Produktinformationen

WACKER stellt sicher, dass seine Produkte bei sachgerechter Anwendung keine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Informationen zu Produkten werden stets auf dem aktuellen Stand gehalten, neue Erkenntnisse fließen zeitnah in die Risikobewertungen ein.

Für rund 40 Prozent unserer Produkte sind Sicherheitsdatenblätter gesetzlich gefordert. WACKER stellt die Datenblätter gleichwohl zu allen Verkaufsprodukten zur Verfügung, um maximale Sicherheit bei der Verwendung der Produkte zu ermöglichen. Insgesamt bietet WACKER mehr als 40.000 Sicherheitsdatenblätter in bis zu 30 Sprachen an.

Unsere Produkte sind sicher für Mensch und Umwelt und erfüllen höchste Qualitätsstandards (Foto)

Unsere Produkte sind sicher für Mensch und Umwelt und erfüllen höchste Qualitätsstandards. Darum kümmern sich Mitarbeiter wie Iris Frische. Sie hilft, Wirkstofflösungen für Pharmavorprodukte aufzureinigen, und nimmt Proben für die Qualitätskontrolle.

Im Berichtszeitraum erfasste und bewertete WACKER alle Nanomaterialien, die das Unternehmen herstellt oder verwendet. Der überwiegende Teil dieser Stoffe zählt zu den nanostrukturierten Materialien. Darunter versteht man Stoffe, deren äußeren Maße über dem Nanobereich liegen, deren innere Struktur jedoch nanoskalig ist (zwischen 1 und 100 Nanometer). Zu den wesentlichen nanostrukturierten Produkten von WACKER zählt die pyrogene Kieselsäure (HDK®). Das Pulver wird als Verdickungsmittel, Füllstoff oder Rieselhilfsmittel verwendet. Die HDK®-Produktgruppe ist in ihren physikalisch-chemischen Eigenschaften fundiert untersucht. Umfassende Daten liegen zudem zur Toxikologie, Ökotoxikologie und Epidemiologie vor.

Im Jahr 2008 initiierte WACKER ein Projekt mit der Technischen Universität Dresden. Ziel ist es, die Konzentration und Größen von Nanopartikeln am Arbeitsplatz mit neuen Methoden zu messen. Die neuen Analyseverfahren werden ab 2009 erstmals in der Kieselsäureproduktion am Standort Nünchritz eingesetzt.

REACH und GHS

Seit Juni 2007 regelt die Chemikalienverordnung REACH die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien in der Europäischen Union (EU). REACH stellt neue Anforderungen an Hersteller, Importeure und Anwender von chemischen Produkten. Alle Stoffe, die sich auf dem europäischen Markt befinden, müssen ab einer Jahresmenge von einer Tonne in den nächsten Jahren registriert und nach ihren Eigenschaften bewertet werden. Der Prüfaufwand richtet sich hauptsächlich nach der in den Verkehr gebrachten Menge und den zu erwartenden Risiken. Besonders risikobehaftete Stoffe unterliegen einem behördlichen Zulassungsverfahren.

Wir bereiten uns seit Erscheinen des Weißbuchs der EU-Kommission zur Chemikalienpolitik 2001 auf die Anforderungen von REACH vor. REACH verlangt mehr Informationen über die Eigenschaften chemischer Produkte. Dies zieht zwangsläufig einen Anstieg gesetzlich vorgeschriebener Tierversuche nach sich. WACKER bemüht sich intensiv, Tierversuche so weit wie möglich zu vermeiden bzw. nur solche durchzuführen, die von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) gefordert sind. Hierfür nutzen wir anerkannte Alternativmethoden wie In-vitro-Tests und fassen Stoffe mit gleichen Wirkmechanismen für Untersuchungen in Gruppen zusammen.

Entsprechend dem REACH-Zeitplan ist im zweiten Halbjahr 2008 die Vorregistrierung der Phase-In-Stoffe gelaufen. Darunter fallen vor allem Stoffe, die im Europäischen Altstoffregister (EINECS) gelistet sind, sowie Stoffe, die in den 15 Jahren vor Inkrafttreten von REACH mindestens einmal hergestellt, aber nie in Verkehr gebracht wurden. Insgesamt meldeten wir im Zuge der Vorregistrierung über 7.000 Stoffe an die ECHA. Damit hat WACKER die erste Stufe der Umsetzung fristgerecht abgeschlossen.

Gleichzeitig haben wir die Registrierungsdossiers für die ersten Stoffe eingereicht. Diese Hauptaufgabe der Umsetzung von REACH wird das Unternehmen über das Ende der letzten Übergangsfrist im Juni 2018 hinaus beschäftigen.

Ende 2008 wurde die europäische Verordnung zum „Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals“ (kurz GHS) veröffentlicht, zu Beginn des Jahres 2009 trat sie in Kraft. Damit führt die EU-Kommission das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem der Vereinten Nationen für Chemikalien in Europa ein.

Für WACKER bedeutet dieser Systemwechsel alle Produkte zu überprüfen, neu einzustufen und gegebenenfalls neu zu kennzeichnen. Innerhalb weniger Jahre sind mehrere Zehntausend Stoffe und Mischungen neu zu klassifizieren. Sämtliche Sicherheitsdatenblätter sind zu ändern, die Gefahrstoffetiketten werden auf Grund neuer Symbole überarbeitet. Bis zum Ende des Jahres 2010 müssen in der EU alle Stoffe, bis Mitte 2015 alle Mischungen neu eingestuft werden.

Das GHS ist ein Angebot der Vereinten Nationen, um die Einstufung und Klassifizierung von Chemikalien weltweit anzugleichen. Ob, wann und wie die Länder das System übernehmen, entscheiden sie selbst. Dies führt zunächst zu einem erheblichen bürokratischen und finanziellen Aufwand für die chemische Industrie. Im Jahr 2007 hat WACKER damit begonnen, die Kriterien des japanischen GHS umzusetzen. 2008 stellten wir entsprechend den lokalen GHS-Anforderungen die Sicherheitsdatenblätter für Neuseeland um. Südkorea verschob die für Mitte 2008 geplante Einführung des GHS kurzfristig um mehrere Jahre.