Für die Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts der Wacker Chemie AG ist der Vorstand verantwortlich. Der Konzernabschluss von WACKER wurde unter Beachtung der vom International Accounting Standards Board (IASB) in London veröffentlichten und von der Europäischen Union anerkannten Regeln aufgestellt. WACKER hat zur Gewährleistung der Übereinstimmung des Konzernlageberichts und des Konzernabschlusses mit den anzuwendenden Regeln und der Ordnungsmäßigkeit der Unternehmensberichterstattung wirksame interne Kontroll- und Steuerungssysteme eingerichtet. Die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit der Kontroll- und Steuerungssysteme werden kontinuierlich von der internen Revision weltweit geprüft. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht der Wacker Chemie AG geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Konzernabschluss von WACKER, der Konzernlagebericht sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers werden vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats in seiner Sitzung am 8. März 2010 ausführlich behandelt. Über die Prüfung durch den Aufsichtsrat verweisen wir auf dessen Bericht. Weitere Informationen zur Prüfung durch den Aufsichtsrat
Versicherung der gesetzlichen Vertreter gem. §§ 297 Abs. 2, 315 Abs. 1 HGB
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
München, den 26. Februar 2010
Wacker Chemie AG
Rudolf Staudigl Joachim Rauhut |
Wilhelm Sittenthaler Auguste Willems |