Schätzungen und Annahmen bei der Erstellung des Konzernabschlusses

Die Aufstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der IFRS erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Diese richten sich nach den Verhältnissen und Einschätzungen am Bilanzstichtag und beeinflussen insoweit auch die Höhe der ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen der dargestellten Geschäftsjahre. Die Annahmen der Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung von Nutzungsdauern, die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten, die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen, die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen sowie die Annahmen im Zusammenhang mit Impairment-Tests und Kaufpreisallokationen.

Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis berücksichtigt und wirken sich auf das Ergebnis der Periode der Änderung bzw. gegebenenfalls zukünftiger Perioden aus.

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen/at equity bewertete Beteiligungen
Die voraussichtlichen Nutzungsdauern und Abschreibungsverläufe von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen beruhen auf Erfahrungswerten, Planungen und Schätzungen. Hierbei werden auch der Zeitraum und die Verteilung der zukünftigen Mittelzuflüsse aus den getätigten Investitionen und der zukünftige technische Fortschritt geschätzt. Der Buchwert der immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen beträgt 3,95 Mrd. € (Vorjahr 3,53 Mrd. €). At equity bewertete Beteiligungen sind in Höhe von 41,0 Mio. € (Vorjahr 124,5 Mio. €) in der Bilanz ausgewiesen.

Impairment-Tests werden für Vermögenswerte durchgeführt, wenn bestimmte Indikatoren auf eine mögliche Wertminderung oder Wertaufholung hinweisen. Hierbei ist der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswertes zu schätzen, der dem höheren Wert von beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert entspricht. Zur Ermittlung des Nutzungswertes sind die diskontierten zukünftigen Cashflows des betreffenden Vermögenswertes zu bestimmen. Die Schätzung der diskontierten künftigen Cashflows beinhaltet wesentliche Annahmen wie insbesondere solche bezüglich der künftigen Verkaufspreise und Verkaufsvolumina, der Kosten und der Diskontierungssätze. Obwohl WACKER davon ausgeht, dass die Schätzungen der relevanten erwarteten Nutzungsdauern, die Annahmen bezüglich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Entwicklung der Branchen, sowie die Einschätzungen der diskontierten künftigen Cashflows angemessen sind, könnte durch eine Veränderung der Annahmen oder Umstände eine Veränderung der Analyse erforderlich werden. Hieraus könnten in der Zukunft zusätzliche Wertminderungen oder Wertaufholungen resultieren. Siehe Ziffer 4

Rückstellungen
Wesentliche Risiken ergeben sich bei Umweltschutzrückstellungen sowie Rückstellungen für Schadensersatz und belastende Verträge durch mögliche Änderungen der Schätzungen zukünftiger Kosten und Nutzen, geänderte Eintrittswahrscheinlichkeiten für eine Inanspruchnahme und durch erweiterte gesetzliche Vorschriften für die Beseitigung und Vermeidung von Umweltschäden. Der Buchwert der Umweltschutzrückstellungen beträgt 52,4 Mio. € (Vorjahr 52,4 Mio. €) und der Buchwert der Rückstellung für Verkauf/Einkauf beträgt 44,7 Mio. € (Vorjahr 106,7 Mio. €). Siehe Ziffer 14

Die Bilanzierung von Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen erfolgt in Übereinstimmung mit versicherungsmathematischen Bewertungen. Diese Bewertungen beruhen auf statistischen und anderen Faktoren, um auf diese Weise künftige Ereignisse zu antizipieren. Diese Faktoren beinhalten den Diskontierungssatz, den erwarteten Kapitalertrag des Planvermögens, erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen, Sterblichkeitsraten und Steigerungsraten für Gesundheitsvorsorge. Diese Annahmen können auf Grund von veränderten Markt- und Wirtschaftsbedingungen erheblich von den tatsächlichen Entwicklungen abweichen und deshalb zu einer wesentlichen Veränderung der Pensions- und ähnlichen Verpflichtungen sowie des zugehörigen künftigen Aufwands führen. Der Buchwert der Pensionsrückstellung beträgt 569,3 Mio. € (Vorjahr 527,1 Mio. €). Siehe Ziffer 13

Latente Steuern
Zu jedem Bilanzstichtag beurteilt der Konzern, ob die Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile für den Ansatz aktiver latenter Steuern hinreichend wahrscheinlich ist. Dies erfordert vom Management u.a. die Beurteilung der Steuervorteile, die sich aus den zur Verfügung stehenden Steuerstrategien und dem künftigen zu versteuernden Einkommen ergeben, sowie die Berücksichtigung weiterer positiver und negativer Faktoren. Der Buchwert der in der Bilanz erfassten aktiven latenten Steuern beträgt 13,3 Mio. € (Vorjahr 11,6 Mio. €).

Änderung von Schätzungen und Annahmen bei der Erstellung des Konzernabschlusses

Die Höhe der Pensionsverpflichtung (versicherungsmathematischer Barwert der erdienten Versorgungsansprüche bzw. „Defined Benefit Obligation“, DBO) ermittelt WACKER nach versicherungsmathematischen Methoden. Die Pensionsverpflichtung ergibt sich durch Diskontierung der WACKER-spezifischen, erwarteten zukünftigen Zahlungsströme. Der Diskontierungszinssatz ermittelt sich aus der Zinsstrukturkurve hochrangiger festverzinslicher, auf Euro lautender, laufzeitäquivalenter Unternehmensanleihen zum Bilanzstichtag. Zum 31. Dezember 2012 hat WACKER die Annahmen für den Diskontierungszinssatz geändert. Bislang wurden als hochwertige Unternehmensanleihen Anleihen des sog. iBoxx EUR Corporate AA Indexes in einem Portfolio ermittelt. Aufgrund von Ratingherabstufungen reduzierte sich die Anzahl der in diesem Index enthaltenen Anleihen im Jahr 2012 jedoch so stark, dass er nicht mehr als ausreichende Grundlage für die Ermittlung eines stabilen Rechnungszinssatzes geeignet ist. WACKER ermitteln nun anhand einer Bloomberg Datenbasis eine Auswahl von Anleihen, die mindestens ein AA– Rating, wie von IFRS gefordert, einer der drei großen Rating-Agenturen ausweisen. Das Verfahren zur Ableitung des Diskontierungszinssatzes wird mit dem erweiterten Anleihen-Portfolio konsistent zum Vorjahr durchgeführt. Die Änderung stellt somit keine Methodenänderung nach IAS 8 dar.

Zum 31. Dezember 2012 hätte der Rechnungszins vor Anpassung der Datenbasis 3,0 Prozent betragen. Durch die erweiterte Datenbasis ergibt sich ein Diskontierungszinssatz von 3,5 Prozent.

Bei einem Diskontierungszinssatz von 3,0 Prozent im Euro-Raum wäre die Verpflichtung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (DBO) zum Geschäftsjahresende um 248,1 Mio. € höher ausgefallen. Da WACKER zum 31. Dezember 2012 noch die Korridormethode des IAS 19 (alt) anwendet ergibt sich keine Änderung für das Jahresergebnis oder der Pensionsrückstellung in der Bilanz. Bei einem Diskontierungszinssatz von 3,0 Prozent hätten sich versicherungsmathematische Verluste in Höhe von 925,9 Mio. € ergeben.

Zum Beginn des Geschäftsjahrs 2012 hat WACKER vor dem Hintergrund der veränderten Marktsituation am Polysilicummarkt eine Verkürzung der wirtschaftlichen Nutzungsdauern von Infrastrukturanlagen und Betriebsvorrichtungen für Polysiliciumanlagen vorgenommen. Zukünftige technologische Entwicklungen werden die Neukonzeption der bestehenden Strukturen notwendig machen. Es handelt sich bilanziell um eine Änderung von Schätzungen, die keine Anpassung der Vorjahre notwendig macht. Im Geschäftsjahr führten die verkürzten Nutzungsdauern zu höheren Abschreibungen von rund 28 Mio. €.