17 Eventualverbindlichkeiten, sonstige finanzielle Verpflichtungen und andere Risiken

Eventualverbindlichkeiten

Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Existenz erst durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser künftiger Ereignisse bestätigt wird, die jedoch außerhalb des Einflussbereichs des Konzerns liegen. Ferner können gegenwärtige Verpflichtungen dann Eventualverbindlichkeiten darstellen, wenn der Abfluss von Ressourcen nicht hinreichend wahrscheinlich für die Bildung einer Rückstellung ist und/oder die Höhe der Verpflichtungen nicht ausreichend zuverlässig geschätzt werden kann. Die Wertansätze der Eventualverbindlichkeiten entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang.

Die nachfolgend dargestellten Haftungsverhältnisse sind Nominalwerte.

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Mio. €

 

2013

 

2012

 

 

 

 

 

Bürgschaften

 

33,9

 

194,6

 

 

 

 

 

Im Geschäftsjahr wurde die Finanzierung von assoziierten Unternehmen neu aufgestellt. In diesem Zusammenhang sind einige Bürgschaften entfallen. Die noch bestehenden Bürgschaften für geleistete Kundenanzahlungen an ehemalige Gemeinschaftsunternehmen, aus denen WACKER durch den Erwerber vertraglich entbunden wurde, für die jedoch keine Übertragung auf den Erwerber erfolgt ist, haben sich reduziert.

Auf Grund der derzeitigen finanziellen Situation der Unternehmen, für die WACKER Bürgschaften übernommen hat, ist eine Inanspruchnahme aus diesen Bürgschaften unwahrscheinlich.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen und andere Risiken

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Mio. €

 

2013

 

2012

 

 

 

 

 

Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Operating Leases

 

 

 

 

fällig innerhalb eines Jahres

 

25,7

 

33,5

fällig zwischen einem und fünf Jahren

 

58,1

 

66,8

fällig nach fünf und mehr Jahren

 

20,7

 

25,4

Gesamt

 

104,5

 

125,7

 

 

 

 

 

Leasingzahlungen auf Grund von Operating Leases

 

35,8

 

35,2

Die Summe der erwarteten Mindestzahlungen aus Untermietverhältnissen beträgt

 

1,3

 

2,5

 

 

 

 

 

Im Rahmen von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen, die als Operating Lease zu qualifizieren sind, least der Konzern Sachanlagen, Kraftfahrzeuge sowie IT-Equipment. Die Laufzeiten liegen hierbei im Allgemeinen zwischen drei und fünf Jahren. Mietverträge für Büroräume, Sachanlagen usw. haben eine deutlich längere Laufzeit.

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Mio. €

 

2013

 

2012

 

 

 

 

 

Verpflichtungen aus Bestellungen für geplante Investitionsvorhaben (Bestellobligo)

 

223,6

 

431,9

 

 

 

 

 

Das Bestellobligo für Investitionsvorhaben beläuft sich auf 223,6 Mio. € (Vorjahr 431,9 Mio. €) und betrifft im Wesentlichen die Investitionen im Segment Polysilicon.

Im Rahmen von langfristigen Abnahmeverpflichtungen von jährlich rund 110,0 Mio. € (Vorjahr 118,0 Mio. €) sichert der Konzern die Auslastung der Joint Venture Gesellschaften mit Dow Corning und Samsung. WACKER hat die Beteiligung am Gemeinschaftsunternehmen mit Samsung verpfändet. Der Beteiligungsanteil dient als Sicherheit für die mit externen Banken abgeschlossenen Projektfinanzierungen des Joint Ventures. Durch die geplante Tilgung der Projektfinanzierungen zum 28. Februar 2014 im Rahmen der Mehrheitsübernahme durch WACKER wird die Verpfändung entfallen.

Im Zusammenhang mit der aktuellen Rohstoffversorgung bestehen langfristige Abnahmeverpflichtungen für strategische Rohstoffe, Strom und Gas. Hieraus ergeben sich per Saldo sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mindestabnahmeregelungen in Höhe von 2,27 Mrd. € (Vorjahr 2,41 Mrd. €). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist auf das Auslaufen bestehender langfristiger Lieferverträge zur Sicherung des Rohstoff- und Energiebedarfs zurückzuführen. Die Laufzeit der Verträge liegt zwischen ein und zehn Jahren.

Der Konzern erhält im Rahmen seiner Investitionstätigkeit Zuschüsse und Zulagen der öffentlichen Hand. Diese Zuschüsse sind an Bedingungen geknüpft, an bestimmten Standorten eine gewisse Anzahl von Arbeitsplätzen zu schaffen bzw. zu erhalten. Bei Nichterfüllung dieser Bedingungen müssen die erhaltenen Fördermittel ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. Die Dauer, für die der Konzern die Vertragszusagen einhalten muss, ist zeitlich begrenzt.

Die oben genannten sonstigen finanziellen Verpflichtungen enthalten auch eventuelle Liquiditätsbelastungen aus möglichen EEG Umlage-Nachzahlungen. Mitte Dezember 2013 hat die EU-Kommission ein Beihilfe-Verfahren zum EEG eingeleitet. Gegenstand des Verfahrens ist u. a., ob die ab Geltung des EEG 2013 gewährten Teilbefreiungen von stromintensiven Unternehmen gerechtfertigt sind oder den Wettbewerb möglicherweise ungebührend verfälschen. Als stromintensives Unternehmen wurde der Wacker Chemie AG antragsgemäß eine solche Teilbefreiung gewährt. Im Fall eines negativen Ausgangs des Verfahrens drohen uns entsprechende Nachzahlungen. Die Bundesregierung ist unter Berufung auf geltende EuGH-Rechtsprechung und der anstehenden EEG-Novelierung überzeugt, die Bedenken der EU-Kommission gegen die Rechtmäßigkeit der Entlastung ausräumen zu können. Angesichts dessen bewertet die Wacker Chemie AG das Risiko einer künftigen Belastung durch EEG Umlage-Nachzahlungen derzeit als gering.

WACKER ist von Zeit zu Zeit in gerichtliche und schiedsgerichtliche Verfahren und behördliche Untersuchungen und Verfahren eingebunden. Anhängige Verfahren können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WACKER negativ beeinflussen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erwartet WACKER keine wesentlichen negativen Auswirkungen.