Der Konzernabschluss basiert auf den Einzelabschlüssen der Wacker Chemie AG und der einbezogenen Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften. Seit 2011 haben alle Gesellschaften den 31. Dezember als Bilanzstichtag.
Alle wesentlichen Abschlüsse sind für Zwecke der Einbeziehung in den Konzernabschluss von unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft.
Die Erstkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem Konzernanteil am Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen auf den Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss. Hierbei ergibt sich das Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen unter Berücksichtigung aller identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden sowie Eventualverbindlichkeiten; die Bewertung aller Bilanzposten erfolgt mit ihren beizulegenden Zeitwerten. Ein positiver Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten des Tochterunternehmens und dem so ermittelten anteiligen Eigenkapital wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und einem jährlichen Impairment-Test unterworfen. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird unmittelbar als Ertrag vereinnahmt. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochterunternehmen.
Die nach der Equity-Methode bewerteten Beteiligungen werden beim Erwerb mit den Anschaffungskosten bewertet. Soweit diese höher als das anteilige Eigenkapital sind, verbleibt ein Unterschiedsbetrag (Geschäftswert- oder Firmenwert) im Beteiligungsansatz. Dieser ist zum Bilanzstichtag auf das Vorliegen von Anzeichen einer Wertminderung zu untersuchen. Soweit die Anschaffungskosten geringer als das anteilige Eigenkapital im Erwerbszeitpunkt sind, wird dieser Unterschiedsbetrag dem Bilanzansatz zugeschrieben und in der Gewinn- und Verlustrechnung im Equity-Ergebnis erfasst. Die Anschaffungskosten werden jährlich um die dem WACKER-Kapitalanteil entsprechenden Eigenkapitalveränderungen erhöht bzw. vermindert.
Zwischenergebnisse, Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Schulden zwischen den einbezogenen Gesellschaften sowie anteilige Zwischenergebnisse aus Lieferungen und Leistungen mit assoziierten Unternehmen werden eliminiert. Bei den ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden die ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht.