17 Eventualverbindlichkeiten, sonstige finanzielle Verpflichtungen und andere Risiken

Eventualverbindlichkeiten

Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Existenz erst durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser künftiger Ereignisse bestätigt wird, die jedoch außerhalb des Einflussbereichs des Konzerns liegen. Ferner können gegenwärtige Verpflichtungen dann Eventualverbindlichkeiten darstellen, wenn der Abfluss von Ressourcen nicht hinreichend wahrscheinlich für die Bildung einer Rückstellung ist und/oder die Höhe der Verpflichtungen nicht ausreichend zuverlässig geschätzt werden kann. Die Wertansätze der Eventualverbindlichkeiten entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang.

Die nachfolgend dargestellten Haftungsverhältnisse sind Nominalwerte.

  Tabelle herunterladen

Mio. €

 

2011

 

2010

 

 

 

 

 

Bürgschaften

 

114,0

 

119,6

Die Bürgschaften betreffen im Wesentlichen die externe Finanzierung von assoziierten Unternehmen. Darüber hinaus bestehen noch Bürgschaften für geleistete Kundenanzahlungen an ehemalige Gemeinschaftsunternehmen, aus denen WACKER durch den Erwerber vertraglich entbunden wurde, für die jedoch keine Übertragung auf den Erwerber erfolgt ist.

Auf Grund der derzeitigen finanziellen Situation der Unternehmen, für die WACKER Bürgschaften übernommen hat, ist eine Inanspruchnahme aus diesen Bürgschaften unwahrscheinlich.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen und andere Risiken

  Tabelle herunterladen

Mio. €

 

2011

 

2010

 

 

 

 

 

Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Operating Leases

 

 

 

 

fällig innerhalb eines Jahres

 

18,6

 

16,3

fällig zwischen einem und fünf Jahren

 

48,8

 

30,6

fällig nach fünf und mehr Jahren

 

38,4

 

18,6

Gesamt

 

105,8

 

65,5

Leasingzahlungen auf Grund von Operating Leases

 

19,4

 

15,2

Im Rahmen von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen, die als Operating Lease zu qualifizieren sind, least der Konzern Sachanlagen, Kraftfahrzeuge sowie IT-Equipment. Die Laufzeiten liegen hierbei im Allgemeinen zwischen drei und fünf Jahren. Mietverträge für Büroräume, Sachanlagen usw. haben eine deutlich längere Laufzeit.

  Tabelle herunterladen

Mio. €

 

2011

 

2010

 

 

 

 

 

Verpflichtungen aus Bestellungen für geplante Investitionsvorhaben (Bestellobligo)

 

580,2

 

301,4

Das Bestellobligo für Investitionsvorhaben beläuft sich auf 580,2 Mio. € (Vorjahr 301,4 Mio. €) und betrifft im Wesentlichen die Investitionen im Segment Polysilicium. Im Rahmen der Erstellung neuer Produktionsanlagen in Amerika hat WACKER 1.800 Mio. us-$ an Investitionsausgaben vorgesehen.

Darüber hinaus hat sich der Konzern verpflichtet, Garantien für die Fremdkapitalaufnahme eines Gemeinschaftsunternehmens in einem Umfang von rund 300 Mio. US-$ zur Verfügung zu stellen. Daneben hat sich WACKER gegenüber den Vertragspartnern Dow Corning und Samsung verpflichtet, in zukünftigen Jahren Investitionen durchzuführen und die dafür notwendigen Eigenkapitalmittel und/oder Darlehen bereitzustellen. Im Rahmen von langfristigen Abnahmeverpflichtungen von jährlich rund 150 Mio. € (Vorjahr 120 Mio. €) sichert der Konzern die Auslastung der Gesellschaften.

Im Zusammenhang mit der aktuellen Rohstoffversorgung bestehen langfristige Abnahmeverpflichtungen für strategische Rohstoffe, Strom und Gas. Hieraus ergeben sich per Saldo sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mindestabnahmeregelungen in Höhe von 1,85 Mrd. € (Vorjahr 1,14 Mrd. €). Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr ist auf neue langfristige Lieferverträge zur Sicherung des Rohstoff- und Energiebedarfs zurückzuführen. Die Laufzeit der Verträge liegt zwischen 1 und 9 Jahren.

Der Konzern erhält im Rahmen seiner Investitionstätigkeit Zuschüsse der öffentlichen Hand. Diese Zuschüsse sind an Bedingungen geknüpft, an bestimmten Standorten eine gewisse Anzahl von Arbeitsplätzen zu schaffen bzw. zu erhalten. Bei Nichterfüllung dieser Bedingungen müssen die erhaltenen Fördermittel ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. Die Dauer, für die der Konzern die Vertragszusagen einhalten muss, ist zeitlich begrenzt.