Vergütungsbericht

Vergütungsbericht für den Vorstand

Der nachfolgende Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und des testierten Konzernabschlusses.

Für die Festlegung der individuellen Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Wacker Chemie AG ist das Aufsichtsratsplenum nach Vorbereitung durch den Präsidialausschuss zuständig.

Das seit dem 1. Januar 2010 geltende Vergütungssystem trägt den gesetzlichen Anforderungen des im August 2009 in Kraft getretenen VorstAG Rechnung.

Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus folgenden, wesentlichen Komponenten zusammen:

(I) Einem festen Jahresgehalt:

Das feste Jahresgehalt wird monatlich in gleichen Raten ausbezahlt.

(II) Einem variablen, erfolgs- und leistungsbezogenen Bonus:

Die Höhe des variablen, jährlich im Nachhinein zahlbaren Bonus ist abhängig davon, dass vom Aufsichtsrat für alle Mitglieder des Vorstands einheitlich festgesetzte Ziele für den WACKER-Konzern im Hinblick auf die Kennzahlen Ergebnis nach Kapitaleinsatz, Cashflow und Zielrendite erreicht werden. Für die Bemessung des Bonus wird die Zielerreichung des abgelaufenen Geschäftsjahres 2011 sowie die Gesamtzielerreichung der Geschäftsjahre 2010 und 2009 im Wege einer Durchschnittsbildung einbezogen. Der rechnerische Zielbonus bei 100 Prozent Zielerreichung im Bemessungszeitraum liegt bei 180 Prozent des durchschnittlichen Jahresgrundgehaltes im letzten Jahr des Bemessungszeitraums. Der Maximalbonus beträgt 220 Prozent des durchschnittlichen Jahresgrundgehaltes im letzten Jahr des Bemessungszeitraums. Der Aufsichtsrat hat die Möglichkeit, den rechnerisch ermittelten Bonus auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung aller Umstände unter Einbeziehung der individuellen Leistung nach billigem Ermessen in einem bestimmten Rahmen zu erhöhen oder zu reduzieren. Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, in einem Wert von 15 Prozent ihres Bruttojahresbonus Aktien der Wacker Chemie AG zu erwerben. Für diese Aktien gilt eine Haltefrist von zwei Jahren. Im Jahr 2010 konnten bereits gehaltene Aktien für dieses verpflichtende Aktien-Investment eingebracht werden.

(III) Einem Beitrag zur Altersversorgung:

Die Mitglieder des Vorstands erwerben einen Anspruch auf Zahlung eines jährlichen Ruhegehaltes im Versorgungsfall, d.h. bei Erreichen des vereinbarten Ruhealters bzw. bei dauerhafter Berufsunfähigkeit. Vor Eintritt des Versorgungsfalles haben Herr Dr. Rudolf Staudigl, Herr Dr. Joachim Rauhut und Herr Dr. Wilhelm Sittenthaler grundsätzlich Anspruch auf ein jährliches vorzeitiges Ruhegehalt, wenn sie gegen ihren Willen aus dem Vorstand ausscheiden, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt oder wenn sie von sich aus ihre Tätigkeit auf Grund eines von der Gesellschaft zu vertretenden wichtigen Grundes beenden. Die Höhe des Ruhegehaltes – wie das feste Jahresgehalt erfolgsunabhängig – bemisst sich nach der Höhe des zuletzt bezogenen festen Jahresgehaltes sowie nach der Dauer der Vorstandstätigkeit. Ein Prozentwert des Jahresgrundgehaltes wird als Sockelbetrag definiert und mit einem jährlichen, prozentualen Steigerungsbetrag pro Dienstjahr angepasst.

Die Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Vorstands angemessenen Versicherungsschutz, insbesondere eine D&O-Versicherung mit einem Selbstbehalt entsprechend der Vorgaben des VorstAG.

Die aktuelle Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

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Vorstandsbezüge

 

Feste
Vergütung1

 

Variable
Vergütung

 

Altersver-
sorgung2

 

Gesamt

1

In der festen Vergütung ist auch die Nutzung eines Firmenfahrzeuges enthalten.

2

In der Altersversorgung ist neben dem Dienstzeitaufwand auch Zinsaufwand enthalten.
Der Zinsaufwand beträgt 784.497 € (Vorjahr 591.016 €)

3

In 2010 wurde der Beginn der Pensionsberechtigung mit dem Ende der Laufzeit des Dienstvertrages synchronisiert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Rudolf Staudigl

 

 

 

 

 

 

 

 

2011

 

801.549

 

1.163.250

 

683.208

 

2.648.007

2010

 

800.709

 

1.305.000

 

602.117

 

2.707.826

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Joachim Rauhut

 

 

 

 

 

 

 

 

2011

 

604.053

 

853.050

 

279.644

 

1.736.747

2010

 

603.951

 

957.000

 

249.0203

 

1.809.971

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Wilhelm Sittenthaler

 

 

 

 

 

 

 

 

2011

 

579.702

 

853.050

 

439.755

 

1.872.507

2010

 

594.760

 

957.000

 

318.082

 

1.869.842

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auguste Willems

 

 

 

 

 

 

 

 

2011

 

598.548

 

853.050

 

378.675

 

1.830.273

2010

 

598.451

 

957.000

 

341.949

 

1.897.400

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

2011

 

2.583.852

 

3.722.400

 

1.781.282

 

8.087.534

2010

 

2.597.871

 

4.176.000

 

1.511.168

 

8.285.039




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Bezüge früherer Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen

 

Gesamt

 

 

 

2011

 

809.481

2010

 

791.559

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Pensionsrückstellungen für Vorstandsmitglieder

 

Gesamt

 

 

 

Pensionsrückstellungen für aktive Vorstandsmitglieder

 

 

2011

 

19.098.475

2010

 

17.433.247

 

 

 

Pensionsrückstellungen für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen

2011

 

19.987.205

2010

 

19.179.121

Vergütungsbericht für den Aufsichtsrat

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Wacker Chemie AG ist in der Satzung der Wacker Chemie AG geregelt.

Gemäß dem bis zum 31.12. des Geschäftsjahres 2010 geltenden Vergütungssystems erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Jahresvergütung in Höhe von 25.000 €. Aufsichtsratsmitglieder, die während des laufenden Geschäftsjahres in den Aufsichtsrat eintraten oder aus dem Aufsichtsrat ausschieden, erhielten eine entsprechende anteilige Vergütung.

Zusätzlich zu der festen Vergütung erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats nach Feststellung des Jahresabschlusses eine erfolgsabhängige Vergütung für das vorangegangene Geschäftsjahr, die sich nach der prozentualen Gesamtkapitalrendite1 errechnet. Die erfolgsabhängige Vergütung konnte zwischen null und 125 Prozent der festen Jahresvergütung betragen.

Das bis einschließlich des Geschäftsjahres 2010 geltende Vergütungssystem wurde durch Beschluss der Hauptversammlung am 18. Mai 2011 mit Wirkung zum 1. Januar 2011 geändert und die Regelungen der Satzung entsprechend angepasst.

Ziel war es, eine möglichst starke Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder zu gewährleisten und dabei dem Haftungsrisiko und der generell gestiegenen Arbeitsbelastung – unabhängig vom geschäftlichen Erfolg – Rechnung zu tragen. Weitere Informationen in der Entsprechenserklärung – Punkt f

Es wurden folgende Änderungen vorgenommen:

i) Die erfolgsabhängige Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurde gestrichen.
ii) Die feste Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und die Auslagenpauschale wurden erhöht.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Jahresvergütung in Höhe von 70.000 €. Aufsichtsratsmitglieder, die während des laufenden Geschäftsjahres in den Aufsichtsrat eintreten oder aus dem Aufsichtsrat ausscheiden, erhalten eine entsprechende anteilige Vergütung.

Sowohl nach alter als nach neuer Regelung wird die Vergütung für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats mit dem Faktor 3, für seinen Stellvertreter und Ausschussvorsitzenden mit dem Faktor 2 und für Mitglieder von Ausschüssen mit dem Faktor 1,5 multipliziert. Dabei bleiben Doppel- und Mehrfachfunktionen unberücksichtigt.

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats werden im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandates entsprechende Auslagen mit einer jährlichen Pauschale von 18.000 € (Vorjahr 12.000 €), zuzüglich der darauf zu entrichtenden Umsatzsteuer, erstattet.

Die Gesellschaft gewährt den Aufsichtsratsmitgliedern angemessenen Versicherungsschutz; insbesondere schließt die Gesellschaft zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung ab.

1 Definition der Gesamtkapitalrendite zu diesem Zweck: Verhältnis von Ergebnis vor Zinsen und Steuern zum eingesetzten Kapital gemäß IFRS-Konzernabschluss in Prozent, wobei das eingesetzte Kapital der Summe aus langfristigen und kurzfristigen Vermögenswerten abzüglich der Liquidität entspricht.

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Aufsichtsratsbezüge

 

Feste
Vergütung1

 

Variable
Vergütung

 

Gesamt

1

In der festen Vergütung ist auch die Auslagenpauschale enthalten.

 

 

 

 

 

 

 

2011

 

1.755.323

 

 

1.755.323

2010

 

717.000

 

656.250

 

1.373.250