Neue Rechnungslegungs­vorschriften

Im Geschäftsjahr 2013 erstmals angewandte Rechnungslegungsvorschriften

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Standard/ Interpretation

 

 

 

Anwendungs­pflicht

 

Über­nahme durch die EU

 

Voraussichtliche Auswirkungen auf WACKER

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Amendments to IAS 1

 

Darstellung von Posten des sonstigen Ergebnisses

 

01.07.12

 

05.06.12

 

Die Anwendung des geänderten Standards wird keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WACKER haben. Die Darstellung des sonstigen Ergebnisses im Abschluss von WACKER wurde erweitert.

IAS 19
(revised 2011)

 

Leistungen an Arbeitnehmer

 

01.01.13

 

05.06.12

 

Die Änderungen des IAS 19 hat Auswirkungen auf die Erfassung und Bewertung des Aufwands für leistungsorientierte Pensionspläne und von Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zusätzlich kommt es zu einer Ausweitung der Angabepflichten zu Leistungen an Arbeitnehmer. Das Wahlrecht, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste nach der Korridormethode zu erfassen, entfällt. Nunmehr erfolgt eine sofortige Erfassung im „Sonstigen Ergebnis“. Darüber hinaus wird der Ertrag des Planvermögens nicht mehr auf Basis der erwarteten Verzinsung, sondern auf Grundlage des Diskontierungszinssatzes erfasst. Die Erfassung der Veränderung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste im sonstigen Ergebnis führt zu einer höheren Volatilität des Eigenkapitals. Die Effekte aus der Neuanwendung des Standards zum 1. Januar 2013 und für das Vergleichsjahr sind im Konzernanhang abgebildet.

IFRS 13

 

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

 

01.01.13

 

11.12.12

 

IFRS 13 beschreibt, wie der beizulegende Zeitwert zu bestimmen ist, und erweitert die Angaben zum beizulegenden Zeitwert. Der Fair Value nach IFRS 13 ist als „exit price“ definiert, d.h. als Preis, der erzielt werden würde durch den Verkauf eines Vermögenswertes bzw. als Preis, der gezahlt werden müsste, um eine Schuld zu übertragen. In Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften des IFRS 13 hat WACKER die neuen Vorschriften zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert prospektiv angewendet und keine Vorjahrs- und Vergleichsinformationen für neue Angaben zur Verfügung gestellt. Ungeachtet dessen hatte die Änderung keine wesentlichen Auswirkungen auf die Bewertungen der Vermögenswerte und Schulden. Die Anwendung des neuen Standards hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Angabepflichten im Konzernanhang haben sich erhöht.

IFRIC 20

 

Kosten der Abraumbeseitigung während des Abbaubetriebes im Tagebau

 

01.01.13

 

11.12.12

 

IFRIC 20 regelt die Behandlung von Abraumkosten in der Produktionsphase einer über Tagebau erschlossenen Mine. Die Interpretation hat aufgrund fehlender Sachverhalte keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder die Darstellung des Abschlusses von WACKER.

Amendments to IFRS 7

 

Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten

 

01.01.13

 

13.12.12

 

Die Änderungen im IFRS 7 erweitern die Vorschriften zu den Anhangangaben im Zusammenhang mit der Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten. Die Ergänzungen haben Auswirkungen auf die Darstellung des Abschlusses.

Amendments to IFRS 1 für erstmalige Anwender

 

Darlehen der öffentlichen Hand

 

01.01.13

 

04.03.13

 

Diese Änderung gewährt IFRS-Erstanwendern die gleichen Erleichterungen in Bezug auf die Bilanzierung von Darlehen der öffentlichen Hand wie bestehenden Anwendern. Die Anwendung hat keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Darstellung des Abschlusses von WACKER.

Improvements to IFRS (2009–2011)

 

 

 

01.01.13

 

27.03.13

 

Änderungen betreffen die Standards IFRS 1, IAS 1, IAS 16, IAS 32 und IAS 34; nur die Änderungen des IAS 16 haben eine nicht wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WACKER.

Amendments to IFRS 1 für erstmalige Anwender

 

Schwerwiegende Hochinflation und Beseitigung fixer Daten

 

01.01.13

 

11.12.12

 

Durch die Änderung werden bisher bestehende Verweise auf das Datum 1. Januar 2004 durch einen Verweis auf den Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS ersetzt. Daneben werden Regeln für jene Fälle aufgenommen, in denen ein Unternehmen auf Grund von Hyperinflation nicht in der Lage ist, allen Vorschriften der IFRS gerecht zu werden. Die Anwendung hat keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Darstellung des Abschlusses von WACKER.

Amendments to IAS 12

 

Latente Steuern: Realisierung zugrundeliegender Vermögenswerte

 

01.01.13

 

11.12.12

 

Die Änderungen enthalten eine teilweise Klarstellung zur Behandlung temporärer steuerlicher Differenzen des Zeitwertmodells von IAS 40. Bei als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien ist es oftmals schwierig zu beurteilen, ob sich bestehende Differenzen im Rahmen der fortgeführten Nutzung oder im Zuge einer Veräußerung umkehren. Die Änderung sieht daher vor, grundsätzlich von einer Umkehrung durch Veräußerung auszugehen. Die Anwendung hat keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder die Darstellung des Abschlusses von WACKER. WACKER bilanziert als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien ausschließlich zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Nicht vorzeitig angewandte Standards/Interpretationen

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat nachfolgende Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards herausgegeben, deren Anwendung noch nicht verpflichtend ist und die von der Wacker Chemie AG auch nicht vorzeitig angewendet werden. Soweit von neuen Standards bzw. Interpretationen keine offizielle Übersetzung vorliegt, verwenden wir den englischen Titel der neuen Verlautbarung. Die Auswirkungen der neuen Standards auf den Konzernabschluss werden laufend von WACKER geprüft.

Bereits von der Europäischen Union anerkannte Standards/Interpretationen und Änderungen bestehender Standards

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Standard/ Interpretation

 

 

 

Anwendungs­pflicht

 

Über­nahme durch die EU

 

Voraussichtliche Auswirkungen auf WACKER

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IFRS 10

 

Konzern­abschlüsse

 

01.01.14

 

11.12.12

 

IFRS 10 ändert die Definition von „Beherrschung“ dahingehend, dass zur Ermittlung des Beherrschungsverhältnisses auf alle Unternehmen die gleichen Kriterien angewandt werden. Der Standard ersetzt die Konsolidierungsleitlinien im bisherigen IAS 27 und SIC 12. Die Neuregelungen können zu deutlichen Änderungen im Konsolidierungskreis im Vergleich zur bisherigen Konzernabgrenzung nach IAS 27 führen. Die Anwendung des geänderten Standards hat nach der aktuellen Einschätzung von WACKER keinen Einfluss auf die aktuelle Abgrenzung des Konsolidierungskreises.

IFRS 11

 

Gemein­schaftliche Verein­barungen

 

01.01.14

 

11.12.12

 

IFRS 11 regelt die Bilanzierung von Sachverhalten, in denen ein Unternehmen gemeinschaftliche Führung über ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) oder eine gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) ausübt. Der Standard ersetzt IAS 31. Zukünftig werden Gemeinschaftsunternehmen ausschließlich nach der Equity-Methode bilanziert. Das Wahlrecht der Quotenkonsolidierung wurde abgeschafft. Der Wegfall der Quotenkonsolidierung hat keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WACKER, da WACKER die Gemeinschaftsunternehmen bereits jetzt nach der Equity-Methode bilanziert. Die weiteren Auswirkungen des IFRS 11, auch im Bezug auf gemeinschaftliche Tätigkeiten, wurden von WACKER untersucht. Eine Neueinschätzung der bis jetzt at-equity-bilanzierten Gemeinschaftsunternehmen ergab sich aus der Analyse nicht.

IFRS 12

 

Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen

 

01.01.14

 

11.12.12

 

IFRS 12 regelt die Angaben im Konzernanhang, die es dem Abschlussadressaten ermöglichen, die Art, Risiken und finanziellen Auswirkungen zu beurteilen, die mit dem Engagement des Unternehmens bei Tochtergesellschaften, assoziierten Unternehmen, gemeinschaftlichen Vereinbarungen und nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen verbunden sind. Die Anwendung des geänderten Standards wird zu einer deutlichen Erweiterung der Anhangangaben im Konzernabschluss von WACKER führen.

Amendments to IAS 27

 

Einzel­abschlüsse

 

01.01.14

 

11.12.12

 

IAS 27 behandelt zukünftig nur noch Regelungen zu Einzelabschlüssen. Die bestehenden Leitlinien für Einzelabschlüsse bleiben unverändert. Die Anwendung des geänderten Standards wird keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WACKER und die Darstellung des Abschlusses haben.

Amendments to IAS 28

 

Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschafts­unternehmen

 

01.01.14

 

11.12.12

 

IAS 28 regelt nun auch die Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode. Die Anwendung des geänderten Standards wird keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Darstellung des Abschlusses von WACKER haben.

Amendments to IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12

 

Übergangs­vorschriften

 

01.01.14

 

04.04.13

 

Ziel der Änderung ist eine Klarstellung der Übergangsvorschriften in IFRS 10 und sie beinhalten daneben zusätzliche Erleichterungen beim Übergang auf IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12. Durch die Änderungen wird sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Darstellung des Abschlusses von WACKER nicht wesentlich verändern.

Amendments to IFRS 10, IFRS 12 and IAS 27

 

Investment­gesellschaften

 

01.01.14

 

20.11.13

 

Die Neudefinition des Begriffes der Investmentgesellschaft steht im Vordergrund der Änderungen. Ebenfalls werden Investmentgesellschaften von der Verpflichtung befreit, die von ihnen beherrschten Tochterunternehmen in der Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung einzubeziehen. Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Darstellung des Abschlusses von WACKER.

Amendments to IAS 32

 

Saldierung von finanziellen Vermögens­werten und finanziellen Verbindlich­keiten

 

01.01.14

 

13.12.12

 

Die Ergänzung zum IAS 32 ist eine Klarstellung der Voraussetzungen der Saldierung von Finanzinstrumenten. Die Anwendung des geänderten Standards wird keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WACKER haben.

Amendments to IAS 36

 

Wertminderung von Vermögens­werten – Angaben zum erzielbaren Betrag für nicht-finanzielle Vermögens­werte

 

01.01.14

 

19.12.13

 

Mit IFRS 13 „Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“ wurde in IAS 36 „Wertminderungen von Vermögenswerten“ die neue Vorschrift eingeführt, den erzielbaren Betrag jeder zahlungsmittelgenerierenden Einheit (oder Gruppe von Einheiten) anzugeben, der ein bedeutender Geschäfts- oder Firmenwert oder bedeutende immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer zugeordnet sind. Die Änderungen im Zusammenhang mit IAS 36 haben keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder die Darstellung des Abschlusses von WACKER. WACKER bilanziert aktuell keinen Geschäfts- oder Firmenwert und keinen immateriellen Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer.

Amendments to IAS 39

 

Novation von Derivaten und Fortsetzung der Bilanzierung von Sicherungs­beziehungen

 

01.01.14

 

19.12.13

 

Aufgrund der EU-Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister, auch unter dem Schlagwort EMIR bekannt, ist künftig für standardisierte OTC-Derivate ein Clearing über eine zentrale Gegenpartei vorgesehen. Die Clearingpflicht und die damit verbundene Zwischenschaltung einer zentralen Gegenpartei führt nach gegenwärtigem IAS 39 zur Beendigung der Sicherungsbeziehung des Hedge Accounting und damit zu Ineffektivitäten im Vergleich zur zuvor bestehenden Sicherungsbeziehung. Das Amendment regelt vor diesem Hintergrund, dass ein Clearing über eine zentrale Gegenpartei unter bestimmten Bedingungen nicht zur Beendigung der Sicherungsbeziehung und damit des Hedge Accounting nach IAS 39 führt. Die Änderungen im Zusammenhang mit IAS 39 haben keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Darstellung des Abschlusses von WACKER, da WACKER keine OTC-Derivate besitzt, die einer Clearingpflicht unterliegen.

Von der Europäischen Union noch nicht anerkannte Standards/Interpretationen sowie Änderungen bestehender Standards

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Standard/ Interpretation

 

 

 

Ver­öffent­lichung durch IASB

 

An­wendungs­zeit­punkt

 

Übern­ahme durch die EU

 

Voraussichtliche Auswirkungen auf WACKER

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IFRS 9

 

Finanz­instrumente

 

12.11.09

 

 

Zurückgestellt

 

Finanzielle Vermögenswerte werden künftig entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Zuordnung hängt vom Geschäftsmodell des Unternehmens ab. WACKER kann im Moment noch nicht abschließend beurteilen, welche Auswirkungen die Erstanwendung des Standards haben wird, sofern der Standard von der EU in dieser Form übernommen wird.

Amendments to IFRS 9 und IFRS 7

 

Verpflichtender Anwendungs­zeitpunkt und Anhang­angaben bei Übergang

 

16.12.11

 

 

Zurückgestellt

 

Die Änderung regelt die Verschiebung des Anwendungszeitpunktes von IFRS 9 und fordert zusätzliche Anhangsangaben. Da WACKER die Auswirkungen der Erstanwendung des Standards noch nicht beurteilen kann, ist auch eine Abschätzung der Auswirkungen des Amendments zu IFRS 9 und IFRS 7 im Moment noch nicht möglich.

IFRS 9 – Hedge Accounting and Amendments to IFRS 9, IFRS 7 and IAS 39

 

Hedge Accounting und Änderungen zu IFRS 9, IFRS 7 und IAS 39

 

19.11.13

 

 

Zurückgestellt

 

Die Änderung betrifft Klarstellungen der bestehenden Regelungen und neue Regelungen des Hedge Accounting Models. Zielsetzung des neuen Hedge Accounting Modells unter IFRS 9 ist es, eine engere Verknüpfung zwischen dem Risikomanagementsystem und der bilanziellen Abbildung zu erreichen. Die weiterhin zulässigen Arten von Sicherungsbeziehungen sind das „Cash Flow Hedge Accounting“, „Fair Value Hedge Accounting“ und der „Hedge of a net investment in a foreign operation“. Der Kreis für qualifizierende Grund- und Sicherungsgeschäfte wurde jeweils erweitert. Da WACKER die Auswirkungen der Erstanwendung des Standards noch nicht beurteilen kann, ist auch eine Abschätzung der Auswirkungen des Amendments zu IFRS 9, IFRS 7 und IAS 39 im Moment noch nicht möglich.

Amendment to IAS 19

 

Leistungs­orientierte Pläne: Arbeitnehmer­beiträge

 

21.11.13

 

01.07.14

 

Erwartet in Q3 2014

 

Mit den Änderungen werden die Vorschriften klargestellt, die sich mit der Zuordnung von Arbeitnehmerbeiträgen bzw. Beiträgen von dritten Parteien zu den Dienstleistungsperioden beschäftigen, wenn die Beiträge mit der Dienstzeit verknüpft sind. Darüber hinaus werden Erleichterungen geschaffen, wenn die Beiträge von der Anzahl der geleisteten Dienstjahre unabhängig sind. Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Darstellung des Abschlusses von WACKER.

IFRIC 21

 

Abgaben

 

20.05.13

 

01.01.14

 

Erwartet in Q2 2014

 

IFRIC 21 „Abgaben“ enthält Regelungen zur Bilanzierung von Verpflichtungen zur Zahlung öffentlicher Abgaben, die keine Abgaben im Sinne des IAS 12 „Ertragsteuern“ darstellen. Die Anwendung der Interpretation kann dazu führen, dass eine Verpflichtung zur Zahlung von Abgaben zu einem anderen Zeitpunkt als bisher in der Bilanz erfasst wird, insbesondere dann, wenn die Verpflichtung zur Zahlung nur dann entsteht, wenn bestimmte Umstände an einem bestimmten Zeitpunkt vorliegen. Die Änderungen im Zusammenhang mit IFRIC 21 haben voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Darstellung des Abschlusses von WACKER.

Improvements to IFRS
(2010–2012)

 

 

 

12.12.13

 

01.07.14

 

Erwartet in Q3 2014

 

Änderungen betreffen die Standards IFRS 2, IFRS 3, IFRS 8, IFRS 13, IAS 16, IAS 24 und IAS 38. Die Änderungen haben keine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WACKER.

Improvements to IFRS
(2011–2013)

 

 

 

12.12.13

 

01.07.14

 

Erwartet in Q3 2014

 

Änderungen betreffen die Standards IFRS 1, IFRS 3, IFRS 13 und IAS 40. Die Änderungen haben keine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WACKER.