Leitung und Kontrolle
Wie im deutschen Aktiengesetz (AktG) vorgeschrieben, besitzt die Wacker Chemie AG ein duales Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand der Wacker Chemie AG besteht aus vier Mitgliedern. Als konzernführende Gesellschaft bestimmt die Wacker Chemie AG die Unternehmensstrategie und die übergeordnete Steuerung, die Ressourcenallokation, die Finanzierung und die Kommunikation mit den wichtigen Zielgruppen des Unternehmensumfelds, insbesondere mit dem Kapitalmarkt und den Aktionären.
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Bis 31.12.2012 |
Seit 01.01.2013 |
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Dr. Rudolf Staudigl |
Vorsitzender |
Vorsitzender |
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SILTRONIC |
WACKER POLYSILICON |
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Dr. Tobias Ohler |
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WACKER POLYMERS |
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Dr. Joachim Rauhut |
WACKER POLYSILICON |
SILTRONIC |
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Dr. Wilhelm Sittenthaler* |
WACKER SILICONES |
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Auguste Willems |
WACKER POLYMERS |
WACKER SILICONES WACKER BIOSOLUTIONS |
Veränderungen im Vorstand und Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2013
Im Vorstand hat es im Geschäftsjahr 2013 eine Neubesetzung gegeben. Mit Wirkung zum 01. Januar 2013 ist Dr. Tobias Ohler zum Vorstand bestellt worden. Er ist Nachfolger von Dr. Wilhelm Sittenthaler, der zum 31. Dezember 2012 als Vorstandsmitglied ausgeschieden ist. Durch den Wechsel im Vorstand hat sich auch die Ressortzuständigkeit geändert. Neu gewählt wurden die Vertreter der Arbeitgeber im Aufsichtsrat der Wacker Chemie AG auf der Hauptversammlung am 08. Mai 2013 in München. Als neue Mitglieder wählte die Hauptversammlung Dr. Gregor Biebl für Dr. Werner Biebl als Vertreter der Anteilseignerseite in den Aufsichtsrat. Alle anderen Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseignerseite wurden wiedergewählt. Als Vorsitzender des Aufsichtsrates wurde Dr. Peter-Alexander Wacker in einer konstituierenden Sitzung im Anschluss an die Hauptversammlung bestätigt. Die Vertreter der Arbeitnehmerseite waren bereits vor der Hauptversammlung per Wahl durch die Arbeitnehmer und leitenden Angestellten der Wacker Chemie AG bestimmt worden. Dabei wurde Dagmar Burghart für Marko Fartelj als Vertreterin der Arbeitnehmerseite in den Aufsichtsrat gewählt.
Erklärung zur Unternehmensführung
Die nach § 289a HGB abzugebende Erklärung zur Unternehmensführung ist im Corporate Governance Bericht enthalten. Sie ist Teil des zusammengefassten Lageberichts und steht auch im Internet zur Verfügung. Darin enthalten sind die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat, die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG sowie Angaben zu wesentlichen Unternehmensführungspraktiken. www.wacker.com/corporate-governance
Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat
Die Vergütung des Vorstands enthält als Elemente feste und variable Bezüge. Die Grundzüge des Vergütungssystems für Vorstand und Aufsichtsrat sind im Vergütungsbericht des Corporate Governance Berichts nachzulesen. Der Vergütungsbericht ist gleichzeitig Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.