Schätzungen und Annahmen bei der Erstellung des Konzernabschlusses
Die Aufstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der IFRS erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Diese richten sich nach den Verhältnissen und Einschätzungen am Bilanzstichtag und beeinflussen insoweit auch die Höhe der ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen der dargestellten Geschäftsjahre. Die Annahmen der Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung von Nutzungsdauern, die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten, die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen, die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen sowie die Annahmen im Zusammenhang mit Impairment-Tests und Kaufpreisallokationen.
Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis berücksichtigt und wirken sich auf das Ergebnis der Periode der Änderung bzw. gegebenenfalls zukünftiger Perioden aus.
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen/at equity bewertete Beteiligungen
Die voraussichtlichen Nutzungsdauern und Abschreibungsverläufe von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen beruhen auf Erfahrungswerten, Planungen und Schätzungen. Hierbei werden auch der Zeitraum und die Verteilung der zukünftigen Mittelzuflüsse aus den getätigten Investitionen und der zukünftige technische Fortschritt geschätzt. Der Buchwert der immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen beträgt 3,81 Mrd. € (Vorjahr 3,95 Mrd. €). At equity bewertete Beteiligungen sind in Höhe von 18,9 Mio. € (Vorjahr 41,0 Mio. €) in der Bilanz ausgewiesen.
Impairment-Tests werden für Vermögenswerte durchgeführt, wenn bestimmte Indikatoren auf eine mögliche Wertminderung oder Wertaufholung hinweisen. Hierbei ist der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswertes zu schätzen, der dem höheren Wert von beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert entspricht. Zur Ermittlung des Nutzungswertes sind die diskontierten zukünftigen Cashflows des betreffenden Vermögenswertes zu bestimmen. Die Schätzung der diskontierten künftigen Cashflows beinhaltet wesentliche Annahmen wie insbesondere solche bezüglich der künftigen Verkaufspreise und Verkaufsvolumina, der Kosten und der Diskontierungssätze. Obwohl WACKER davon ausgeht, dass die Schätzungen der relevanten erwarteten Nutzungsdauern, die Annahmen bezüglich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Entwicklung der Branchen, sowie die Einschätzungen der diskontierten künftigen Cashflows angemessen sind, könnte durch eine Veränderung der Annahmen oder Umstände eine Veränderung der Analyse erforderlich werden. Hieraus könnten in der Zukunft zusätzliche Wertminderungen oder Wertaufholungen resultieren. Siehe Ziffer 4
Rückstellungen
Wesentliche Risiken ergeben sich bei Umweltschutzrückstellungen sowie Rückstellungen für Schadensersatz und belastende Verträge durch mögliche Änderungen der Schätzungen zukünftiger Kosten und Nutzen, geänderte Eintrittswahrscheinlichkeiten für eine Inanspruchnahme und durch erweiterte gesetzliche Vorschriften für die Beseitigung und Vermeidung von Umweltschäden. Der Buchwert der Umweltschutzrückstellungen beträgt 53,9 Mio. € (Vorjahr 52,4 Mio. €) und der Buchwert der Rückstellung für Verkauf/Einkauf beträgt 24,9 Mio. € (Vorjahr 44,7 Mio. €) Siehe Ziffer 14
Die Bilanzierung von Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen erfolgt in Übereinstimmung mit versicherungsmathematischen Bewertungen. Diese Bewertungen beruhen auf statistischen und anderen Faktoren, um auf diese Weise künftige Ereignisse zu antizipieren. Diese Faktoren beinhalten den Diskontierungssatz, erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen, Sterblichkeitsraten und Steigerungsraten für Gesundheitsvorsorge. Diese Annahmen können auf Grund von veränderten Markt- und Wirtschaftsbedingungen erheblich von den tatsächlichen Entwicklungen abweichen und deshalb zu einer wesentlichen Veränderung der Pensions- und ähnlichen Verpflichtungen sowie des zugehörigen künftigen Aufwands führen. Der Buchwert der Pensionsrückstellung beträgt 1,08 Mrd. € (Vorjahr 1,24 Mrd. €) Siehe Ziffer 13
Die Höhe der Pensionsverpflichtung ergibt sich durch Diskontierung der WACKER-spezifischen, erwarteten zukünftigen Zahlungsströme. Der Diskontierungszinssatz ermittelt sich aus der Zinsstrukturkurve hochrangiger festverzinslicher, laufzeitäquivalenter Unternehmensanleihen zum Bilanzstichtag. Die Anleihen lauten jeweils auf die gleiche Währung wie die zugrunde liegende Pensionsverpflichtung. Die Anleihen weisen ein Rating von mindestens AA einer der drei großen Rating-Agenturen aus. Die Grundlage bildet die von Bloomberg zum Stichtag zur Verfügung gestellte Information und eine Laufzeit, die annähernd mit der Laufzeit der Pensionsverpflichtung übereinstimmt.
Latente Steuern
Zu jedem Bilanzstichtag beurteilt der Konzern, ob die Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile für den Ansatz aktiver latenter Steuern hinreichend wahrscheinlich ist. Dies erfordert vom Management u.a. die Beurteilung der Steuervorteile, die sich aus den zur Verfügung stehenden Steuerstrategien und dem künftigen zu versteuernden Einkommen ergeben, sowie die Berücksichtigung weiterer positiver und negativer Faktoren. Der Buchwert der in der Bilanz erfassten aktiven latenten Steuern beträgt 165,7 Mio. € (Vorjahr 182,0 Mio. €).