13 Pensionsrückstellungen

Für die Mitarbeiter des WACKER-Konzerns bestehen je nach den rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes unterschiedliche Systeme der Alterssicherung, die in der Regel auf Beschäftigungsdauer und Entgelt der Mitarbeiter basieren.

Bei der betrieblichen Altersversorgung wird zwischen beitrags- und leistungsorientierten Plänen unterschieden. Aus beitragsorientierten Plänen resultieren über die Entrichtung von Beiträgen an zweckgebundene Fonds hinaus keine weiteren Verpflichtungen für das Unternehmen. Bei den Konzerngesellschaften existieren sowohl beitragsorientierte als auch leistungsorientierte Pläne, die teilweise über die Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG oder Fonds finanziert sind. Pensionsverpflichtungen ergeben sich aus leistungsorientierten Plänen in Form von Anwartschaften und laufenden Leistungen an berechtigte aktive und ehemalige Mitarbeiter des WACKER-Konzerns sowie deren Hinterbliebene. Im Wesentlichen garantieren die unterschiedlichen Pensionspläne den Mitarbeitern lebenslange Renten auf Basis des während der Beschäftigung bei WACKER durchschnittlich bezogenen Gehalts (Karrieredurchschnittsplan) oder Kapitalzahlungen.

Im Rahmen der Altersversorgung für Mitarbeiter im Konzern bestehen folgende Altersversorgungspläne:

Versorgungspläne über die Pensionskasse

Für Mitarbeiter in Deutschland wird eine Grundversorgung über die rechtlich selbstständige Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG gewährt. Diese wird aus Mitglieds- und Firmenbeiträgen finanziert. Die zugesagten Leistungen umfassen Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen.

Die Pensionskasse ist ein kleiner Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Sinne des § 53 des Versicherungsaufsichtsgesetzes und ist reguliert nach § 118 b Abs. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Sie unterliegt damit den Regelungen für deutsche Versicherer und wird von der BaFin beaufsichtigt. Es bestehen gesetzliche Mindestfinanzierungsverpflichtungen.

Für Mitarbeiter, die der Pensionskasse bis 2004 beigetreten sind, gilt in der Grundversorgung eine feste Leistungszusage, die bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen zu berücksichtigen ist. Die Rentenhöhe ist dabei unabhängig vom Alter bei Beitragszahlung und auch unabhängig von der erzielten Vermögensverzinsung. Für Mitarbeiter, die nach 2004 in die Unternehmen eingetreten sind, gelten neue Tarife für die Grundversorgung. Den garantierten Leistungen liegen dort feste Zinssätze zugrunde und die Leistungshöhe hängt vom Alter bei Beitragszahlung ab. Jährliche Überschussbeteiligungen können die zukünftige Leistung erhöhen. Diese Tarife gehen nicht in die Ermittlung der Pensionsverpflichtung ein, da sie auf Grund ihrer versicherungsförmigen Ausgestaltung als beitragsorientierte Pläne zu qualifizieren sind.

Zusätzlich können Mitarbeiter in Deutschland Beiträge zur freiwilligen Höherversicherung PK+ an die Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG leisten. Die Beiträge aus der tarifvertraglich geregelten Altersversorgung aufgrund der Tarifverträge über Einmalzahlungen und Altersvorsorge und über Lebensarbeitszeit und Demografie werden in die freiwillige Höherversicherung eingezahlt. Auch die Tarife für die freiwillige Höherversicherung gehen nicht in die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen ein, da sie auf Grund ihrer versicherungsförmigen Ausgestaltung als beitragsorientierte Pläne zu qualifizieren sind.

Direktzusagen des WACKER-Konzerns

Pensionszusagen im Ausland

Annahmen

Sensitivitätsanalyse

Zusammensetzung des Planvermögens

Risiken

Finanzierung der Pensionspläne