Produktsicherheit

WACKER informiert über die sichere Verwendung seiner Produkte und arbeitet kontinuierlich daran, für Mensch und Umwelt schädliche Substanzen in Produkten zu vermeiden oder zu verringern. Dieses Ziel verfolgen wir auf unterschiedlichen Wegen:

  • Schädliche Inhaltsstoffe versuchen wir durch Alternativstoffe zu ersetzen.
  • Wo keine Alternativstoffe bereitstehen, begrenzen wir soweit möglich das Vermarkten von Produkten mit gefährlichen Inhaltsstoffen auf gewerbliche und industrielle Kunden.
  • Wir entwickeln innovative Alternativen zu marktüblichen Produkten mit schädlichen Inhaltsstoffen.

Zur Orientierung für unsere Produktentwickler pflegen wir eine Liste mit rund 500 Stoffen, die bei WACKER nicht mehr eingesetzt werden sollen. Das sind nicht nur verbotene oder beschränkte Chemikalien (z.B. Stoffe der Anhänge XIV und XVII von REACH), sondern auch Stoffe, die in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert oder von einzelnen Unternehmen nicht gewünscht werden. Wir vermeiden Stoffe, die von der Europäischen Chemikalienagentur in der Liste der „besonders bedenklichen Stoffe“ (SVHC, substances of very high concern) geführt sind.

Produktinformationen

WACKER stellt sicher, dass seine Produkte bei sachgerechter Anwendung keine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Wir halten die Informationen zu unseren Produkten stets auf einem aktuellen Stand und nehmen neue Erkenntnisse zeitnah in die Risikobewertungen auf, die sich unter anderem auf Sicherheitsaspekte und Umweltauswirkungen beziehen. Bei neuen Erkenntnissen, die gemäß REACH im Stoffsicherheitsbericht berücksichtigt werden müssen, passen wir unsere Risikobewertungen entsprechend an.

Produktwerbung

Bei Werbemaßnahmen für unsere Produkte und Dienstleistungen, zum Beispiel in Broschüren, achten wir auf belegbare Daten sowie gesetzeskonforme, exakte Begriffe und Formulierungen nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Einige Beispiele unserer Werbung mit Aussagen zur Nachhaltigkeit von Produkten im Baubereich:

  • Aussagen zur Energieeffizienz machen wir z.B. in einem Video über Wärmedämmverbundsysteme.
  • In der Broschüre „Nachhaltigkeit ist machbar: Fassaden“ informieren wir darüber, wie unsere Produkte für den Baubereich dazu beitragen, Energiekosten und Baustoffe zu sparen und Emissionen zu vermeiden.
  • In einer Werbeanzeige für GENIOSIL® WP informieren wir darüber, dass sich mit diesem Hybridpolymer Abdichtungsprodukte ohne Zugabe von Lösemitteln, Weichmachern oder Zinnkatalysatoren formulieren lassen.

Sicherheitsdatenblätter

Sicherheitsdatenblätter sind für rund 40 Prozent unserer Produkte gesetzlich gefordert. Wir gehen über diese Anforderung hinaus, denn wir erstellen Sicherheitsdatenblätter zu all unseren Verkaufsprodukten – nicht nur für Produkte mit Gefahrstoffeinstufung. WACKER gibt mehr als 75.000 Sicherheitsdatenblätter in bis zu 35 Sprachen heraus.

Für den richtigen Umgang mit Stoffen und Gemischen veröffentlichen wir in unseren Sicherheitsdatenblättern eine Vielzahl von Informationen:

  • Bezeichnung des Stoffs oder Gemischs
  • Mögliche Gefahren
  • Zusammensetzung und Angaben zu Bestandteilen
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Maßnahmen zur Brandbekämpfung
  • Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
  • Handhabung und Lagerung
  • Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstung
  • Physikalische und chemische Eigenschaften
  • Stabilität und Reaktivität
  • Toxikologische Angaben
  • Umweltbezogene Angaben
  • Hinweise zur Entsorgung
  • Angaben zum Transport
  • Rechtsvorschriften und sonstige Angaben

Nanomaterialien

Für den Begriff Nanomaterial gibt es bisher keine einheitliche Definition und keine normierten Vorgaben der Analysenmethoden, die für eine Zuordnung anzuwenden sind. WACKER bezieht sich bei der Identifikation von Nanomaterialien auf die EU-Empfehlung zur Definition dieser Stoffe (2011/696/EU), die sich an der ISO TC 229 Nanotechnologies orientiert.

Nanomaterialien können innovative Eigenschaften besitzen, die Produkte und Verfahren enorm verbessern. Wie bei allen chemischen Stoffen ist auch bei Nanomaterialien zu beachten, ob Einatmen, Hautkontakt oder Verschlucken den Menschen bei Herstellung oder Anwendung gefährden kann. Für Nanomaterialien werden zusätzlich Gesundheitseffekte diskutiert, die aus der Aufnahme partikulärer, faser- oder plättchenförmiger Nanomaterialien resultieren können. (Quelle: „Empfehlung für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz“ der BAuA, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, und des VCI, Verband der Chemischen Industrie.)

Alle Nanomaterialien, die wir herstellen oder verwenden, haben wir erfasst und deren Risiken bewertet. Der überwiegende Teil der bei WACKER identifizierten Nanomaterialien ist nanostrukturiert. Dies sind Stoffe, deren äußere Maße über dem Nanobereich liegen, deren innere Struktur jedoch nanoskalig ist (zwischen 1 und 100 Nanometer). Zu diesen nanostrukturierten Produkten zählt die pyrogene Kieselsäure HDK® – ein Pulver, das als Verdickungsmittel, Füllstoff oder Rieselhilfsmittel dient. Die HDK®-Produktgruppe wurde in ihren physikalisch-chemischen Eigenschaften fundiert untersucht. Dabei haben wir mit externen wissenschaftlichen Instituten kooperiert. Es liegen umfassende Daten zur Toxikologie, Ökotoxikologie und Epidemiologie vor.

In Kooperation mit der Technischen Universität Dresden haben wir Methoden zum Messen von Nanopartikeln validiert. Wir haben im Labor und im Jahr 2010 auch in der HDK®-Produktion die potenzielle Freisetzung von Nanopartikeln untersucht. Dabei wurde keine relevante Freisetzung von HDK®-Nanopartikeln nachgewiesen. Wir bearbeiten diese Thematik weiter und achten besonders auf nanospezifische regulatorische Anforderungen (z.B. nationale Nanoproduktregister und spezifische Anforderungen von REACH), die wir entsprechend umsetzen.

REACH

Die Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) regelt seit 2007 das Registrieren, Bewerten, Zulassen und Beschränken von Chemikalien in der Europäischen Union (EU). Mit REACH werden umfassende Daten ermittelt. REACH stellt hohe Anforderungen an Hersteller, Importeure und Anwender von chemischen Produkten: Alle Stoffe, die sich auf dem europäischen Markt befinden, müssen ab einer Jahresmenge von einer Tonne registriert und bewertet werden. Der Prüfaufwand richtet sich hauptsächlich nach der hergestellten oder importierten Menge und den zu erwartenden Risiken. Besonders risikobehaftete Stoffe unterliegen einem behördlichen Zulassungsverfahren. Die Kosten von REACH betragen für WACKER insgesamt 30 Mio. €.

153 Registrierungsdossiers im Rahmen von REACH eingereicht

Seit dem Jahr 2008 sind wir verpflichtet, alle in Europa hergestellten Stoffe ab einer Jahresmenge von einer Tonne zu registrieren und ihre Eigenschaften toxikologisch zu bewerten. Dabei sind die genauen Verwendungsbedingungen zu berücksichtigen. Bis Juni 2013 reichte WACKER 153 Registrierungsdossiers bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ein. Darin enthalten sind 67 Registrierungsdossiers für Stoffe zwischen 100 und 1.000 Jahrestonnen, deren Registrierfrist am 31. Mai 2013 endete. Für Dossiers der ersten Phase (im Jahr 2010 eingereicht) stellt die ECHA im regulären REACH-Verfahren weiterhin Nachforderungen, die bearbeitet werden müssen.

Bis Ende 2012 hat die ECHA zusammen mit den Behörden der EU-Mitgliedsstaaten 138 für den Menschen und die Umwelt besonders bedenkliche Stoffe als Kandidaten für das Zulassungsverfahren benannt. Bislang ist WACKER nicht mit eigenen, sondern nur mit wenigen Zukaufstoffen in geringem Maße betroffen.

WACKER steht seit dem Jahr 2007 in intensivem Kontakt mit seinen Lieferanten zu den für REACH erfolgten Vorregistrierungen, den bereits durchgeführten sowie den in den nächsten Jahren geplanten Registrierungen. Mit systematischen Abfragen bei unseren Lieferanten, auch zur Verwendung der Stoffe und Gemische, holen wir verbindliche Aussagen zum aktuellen Stand ein. Solche Abfragen werden uns über den letzten REACH-Registrierungstermin im Jahr 2018 hinaus begleiten.

REACH verlangt in großem Umfang Informationen über die Eigenschaften chemischer Produkte. Das zieht zwangsläufig einen Anstieg gesetzlich vorgeschriebener Tierversuche nach sich. WACKER bemüht sich intensiv, Tierversuche so weit wie möglich zu vermeiden und nur solche durchzuführen, die von der ECHA gefordert sind. Wann immer dies möglich ist, setzen wir anerkannte Alternativmethoden wie In-vitro-Tests ein. Wir fassen Stoffe mit vergleichbaren Eigenschaften für Untersuchungen in Gruppen zusammen und tauschen wissenschaftliche Daten mit anderen Unternehmen im Rahmen der REACH-Konsortien aus.

REACH-Zeitplan der europäischen Chemikalienagentur: Fristen für die Dossier-Einreichung

REACH-Zeitplan der europäischen Chemikalienagentur: Fristen für die Dossier-Einreichung (Grafik)

1 Neustoffe >1 Tonne/Jahr
2 Phase-in-Stoffe >1 Tonne/Jahr
3 R50/53-Stoffe: „sehr giftig für Wasserorganismen“ und „kann in Gewässern langfristig schädliche Wirkungen haben“
4 CMR-Stoffe: cancerogen, mutagen, reproduktionstoxisch
5 Phase-in-Stoffe: überwiegend Altstoffe des EINECS-Inventars (European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances; Verzeichnis der Stoffe, die vor 1981 auf dem Markt waren)

GHS

GHS (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) ist eine Initiative der Vereinten Nationen. Sie dient dazu, Gefahrstoffe einheitlich einzustufen und zu kennzeichnen. Die Länder entscheiden selbst, ob und wann sie GHS einführen und welche Module sie übernehmen. In Europa wurde GHS im Januar 2009 mit der europäischen „Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen“ eingeführt.

GHS-Zeitschiene in der Europäischen Union

GHS-Zeitschiene in der Europäischen Union (Balkendiagramm)

Unsere Sicherheitsdatenblätter haben wir bereits seit 2007 den internationalen GHS-Anforderungen entsprechend umgestellt. Wir passen sie weiterhin gemäß den GHS-Einführungsterminen der Nationen an, in die wir unsere Produkte liefern. Denn durch die Möglichkeit, verschiedene Elemente des Systems nicht einzuführen, wird GHS national unterschiedlich umgesetzt. Das läuft nach Meinung der Fachwelt der Idee der weltweiten Harmonisierung zuwider, da so ein und dasselbe Produkt je nach Land unterschiedlich eingestuft werden kann.

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GHS-Einführung in ausgewählten Ländern und Regionen

 

 

 

 

 

 

 

Land/
Wirtschaftsraum

 

Änderung
Sicherheitsdatenblätter

 

Änderung
Etiketten

 

Stoffe/
Gemische

 

 

 

 

 

 

 

Australien

 

Januar 2017

 

Januar 2017

 

Stoffe und Gemische

Brasilien

 

Februar 2011
Juni 2015

 

Februar 2011
Juni 2015

 

Stoffe
Gemische

China

 

Mai 2011

 

Mai 2011

 

Stoffe und Gemische

Europa

 

Dezember 2010
Juni 2015

 

Dezember 2010
Juni 2015

 

Stoffe
Gemische

Japan

 

Januar 2011

 

Dezember 2006

 

100 spezielle Stoffe

Mexiko

 

Juli 2011

 

Juli 2011

 

Stoffe und Gemische, bislang noch freiwillig

Schweiz

 

Dezember 2012
Juni 2015

 

Dezember 2012
Juni 2015

 

Stoffe
Gemische

Singapur

 

Dezember 2010
Dezember 2012

 

Dezember 2010
Dezember 2012

 

Stoffe
Gemische

Südkorea

 

Juli 2010
Juli 2013

 

Juli 2010
Juli 2013

 

Stoffe
Gemische

Taiwan

 

Januar 2009

 

Januar 2009

 

Stoffe und Gemische

Türkei

 

Eventuell 2015

 

Eventuell 2015

 

Noch nicht festgelegt

USA

 

Juni 2015

 

Juni 2015

 

Stoffe und Gemische

Gemäß EU-GHS werden bis zum Jahr 2015 auch alle unsere Gemische neu eingestuft (7.000 Gemische). Für Gefahrstoffe hat die ECHA ein zentrales Einstufungs- und Kennzeichnungsregister eingerichtet. Bereits seit 2011 melden wir alle relevanten Stoffe in dieses Register.

Die Umstellung auf GHS kostet WACKER rund drei Mio. €. Für uns bedeutet der Systemwechsel, alle Produkte zu überprüfen, neu einzustufen und neu zu kennzeichnen. Innerhalb weniger Jahre sind mehrere zehntausend Stoffe und Gemische neu zu klassifizieren. Wir müssen sämtliche Sicherheitsdatenblätter ändern und die Gefahrstoffetiketten auf Grund neuer Symbole und Gefahrenhinweise überarbeiten.

Jeder Mitarbeiter, der mit Gefahrstoffen zu tun hat, ist von GHS betroffen. Neben Produktions- und Labormitarbeitern, die täglich mit GHS-gekennzeichneten Chemikalien umgehen, sind das beispielsweise Sicherheitsbeauftragte, die Betriebsanweisungen erstellen. Auch Mitarbeiter, die Behälter, Rohrleitungen oder Anlagen kennzeichnen, müssen die neuen Symbole kennen und verinnerlichen. WACKER bietet seinen Mitarbeitern Onlineschulungen und vielfältiges Informationsmaterial zu GHS an. Die GHS-Onlineschulung ist derzeit Pflicht für alle Mitarbeiter in Deutschland, die mit chemischen Stoffen umgehen.

Übersicht der Gefahrstoffsymbole in der Europäischen Union

Übersicht der Gefahrstoffsymbole in der Europäischen Union (Grafik)

Die GHS-Verordnung zum Einstufen und Kennzeichnen chemischer Stoffe hat die bisherigen orangefarbenen Gefahrstoffsymbole für Reinstoffe in Europa bereits abgelöst. Die neuen Symbole sind auf der Spitze stehende, weiße Quadrate mit rotem Rahmen.

GPS

Der Welt-Chemieverband ICCA (International Council of Chemical Associations) hat die „Global Product Strategy“ (GPS) entwickelt. Sie beinhaltet Regeln, wie Eigenschaften von Chemikalien bewertet werden und wie über ihre sichere Verwendung zu informieren ist.

In Europa werden die meisten GPS-Anforderungen durch die Europäischen Chemikalienverordnungen REACH und CLP (Classification, Labelling, Packaging; Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) erfüllt. GPS nimmt die Idee der leicht verfügbaren und verständlichen Information über Eigenschaften, Gefahren, Schutzmaßnahmen und sichere Verwendung von Chemikalien besonders ernst und verpflichtet die Hersteller zur Veröffentlichung von „GPS Safety Summaries“ – allgemeinverständliche Beschreibungen, die über das Internet für jeden zugänglich sind, zur sicheren und umweltgerechten Verwendung von Chemikalien.

Der Chemie-Weltverband ICCA ermöglicht der Öffentlichkeit mit seinem GPS-Chemikalienportal den Zugriff auf solche Informationen für den verantwortlichen Umgang mit Chemikalien. Für unsere bei der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registrierten Stoffe haben wir im GPS-Chemikalienportal des ICCA bislang 41 GPS Safety Summaries veröffentlicht.