„Die Produktsicherheit muss schon bei uns in der Forschung und Entwicklung beginnen.“
Christina Bauer
Laborantin im Bereich Forschung und Entwicklung,
Werk Burghausen
WACKER arbeitet kontinuierlich daran, für Mensch und Umwelt schädliche Substanzen in Produkten und Prozessen zu vermeiden und zu verringern. Dieses Ziel verfolgen wir auf unterschiedlichen Wegen:
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Wir bemühen uns, schädliche Inhaltsstoffe durch Alternativstoffe zu ersetzen.
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Wo keine Alternativstoffe bereitstehen, begrenzen wir soweit möglich das Vermarkten von Produkten mit gefährlichen Inhaltsstoffen auf gewerbliche und industrielle Kunden.
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Wir entwickeln innovative Alternativen zu marktüblichen Produkten mit schädlichen Inhaltsstoffen.
Produktinformationen
WACKER stellt sicher, dass seine Produkte bei sachgerechter Anwendung keine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Wir halten die Informationen zu unseren Produkten stets auf einem aktuellen Stand und nehmen neue Erkenntnisse zeitnah in die Risikobewertungen auf.
Bei Werbemaßnahmen für unsere Produkte und Dienstleistungen, zum Beispiel in Broschüren, achten wir auf belegbare Daten sowie gesetzeskonforme, exakte Begriffe und Formulierungen nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand. WACKER POLYMERS hat im Jahr 2010 „Anti-Greenwashing-Regeln“ herausgegeben, die eine sachliche, korrekte Kommunikation über die Produkte und Dienstleistungen fördern.
Sicherheitsdatenblätter sind für rund 40 Prozent unserer Produkte gesetzlich gefordert. Wir erstellen sie zu allen chemischen und biochemischen Verkaufsprodukten. WACKER gibt mehr als 54.000 Sicherheitsdatenblätter in bis zu 33 Sprachen heraus.
Für den richtigen Umgang mit Stoffen und Gemischen veröffentlichen wir eine Vielzahl von Informationen:
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Bezeichnung des Stoffs oder Gemischs
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Mögliche Gefahren
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Zusammensetzung und Angaben zu Bestandteilen
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Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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Handhabung und Lagerung
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Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstung
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Physikalische und chemische Eigenschaften
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Stabilität und Reaktivität
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Toxikologische Angaben
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Umweltbezogene Angaben
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Hinweise zur Entsorgung
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Angaben zum Transport
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Rechtsvorschriften und sonstige Angaben
Nanomaterialien
Alle Nanomaterialien, die wir herstellen oder verwenden, haben wir erfasst und bewertet. Der überwiegende Teil dieser Stoffe zählt zu den nanostrukturierten Materialien. Darunter fallen Stoffe, deren äußere Maße über dem Nanobereich liegen, deren innere Struktur jedoch nanoskalig ist (zwischen 1 und 100 Nanometer). Zu den nanostrukturierten Produkten von WACKER zählt die pyrogene Kieselsäure HDK® – ein Pulver, das als Verdickungsmittel, Füllstoff oder Rieselhilfsmittel dient. Die HDK®-Produktgruppe ist in ihren physikalisch-chemischen Eigenschaften fundiert untersucht. Darüber hinaus liegen umfassende Daten zur Toxikologie, Ökotoxikologie und Epidemiologie vor.
In einem Projekt mit der Technischen Universität Dresden haben wir die Konzentration und Größen von Nanopartikeln an Arbeitsplätzen in der
REACH
Die Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) regelt seit 2007 das Registrieren, Bewerten, Zulassen und Beschränken von Chemikalien in der Europäischen Union (EU). Mit REACH werden umfassende Daten ermittelt. REACH stellt neue Anforderungen an Hersteller, Importeure und Anwender von chemischen Produkten: Alle Stoffe, die sich auf dem europäischen Markt befinden, müssen ab einer Jahresmenge von einer Tonne registriert und bewertet werden. Der Prüfaufwand richtet sich hauptsächlich nach der hergestellten oder importierten Menge und den zu erwartenden Risiken. Besonders risikobehaftete Stoffe unterliegen einem behördlichen Zulassungsverfahren.
Die neuen rechtlichen Vorschriften bedeuten einen erheblichen Aufwand für die chemische Industrie. Die Kosten von REACH werden sich für WACKER auf voraussichtlich 30 Mio. € belaufen. Wir bereiten uns seit Erscheinen des Weißbuchs der EU-Kommission zur Chemikalienpolitik im Jahr 2001 auf REACH vor. Unser erster Schritt auf dem langen Weg zur REACH-Registrierung war Ende 2008 die fristgerechte Vorregistrierung von so genannten Phase-In-Stoffen ab einer jährlichen Produktionsmenge von einer Tonne. Darunter fielen vor allem Stoffe, die im Europäischen Altstoffregister (EINECS) gelistet sind. Zur Vorregistrierung haben wir über 7.000 Stoffe an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) gemeldet.
WACKER reichte 2009 sein erstes Registrierungsdossier bei der ECHA ein. Die erste Phase der Stoffregistrierung nach REACH haben wir 2010 erfolgreich abgeschlossen: Die ECHA bestätigte den Empfang von 85 Dossiers und erteilte für alle Stoffe Registriernummern. WACKER kann diese Stoffe innerhalb der Europäischen Union (EU) ohne Einschränkungen produzieren bzw. in EU-Länder liefern.
Unser Einkauf hat seit 2007 bei unseren Lieferanten abgefragt, ob sie ihre Stoffe und Gemische termingerecht bei der ECHA vorregistriert haben. Im Mai und November 2010 haben wir Auskünfte über den Registrierungsstatus unserer Lieferanten eingeholt.
REACH verlangt in großem Umfang Informationen über die Eigenschaften chemischer Produkte. Das zieht zwangsläufig einen Anstieg gesetzlich vorgeschriebener Tierversuche nach sich. WACKER bemüht sich intensiv, Tierversuche so weit wie möglich zu vermeiden und nur solche durchzuführen, die von der ECHA gefordert sind. Wann immer dies möglich ist, setzen wir anerkannte Alternativmethoden wie In-vitro-Tests ein. Wir fassen Stoffe mit gleichen Wirkmechanismen für Untersuchungen in Gruppen zusammen und nutzen wissenschaftliche Daten anderer Unternehmen zu gleichen Stoffen im Rahmen der REACH-Konsortien.
1 Neustoffe > 1 Tonne/Jahr
2 Phase-in-Stoffe > 1 Tonne/Jahr
3 R50/53-Stoffe: „sehr giftig für Wasserorganismen“ und „kann in Gewässern langfristig schädliche Wirkungen haben“
4 CMR-Stoffe: cancerogen, mutagen, reproduktionstoxisch
5 Phase-in-Stoffe: überwiegend Altstoffe des EINECS-Inventars
(European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances; Verzeichnis der Stoffe, die vor 1981 auf dem Markt waren)
GHS
GHS (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) ist eine Initiative der Vereinten Nationen. Sie dient dazu, Gefahrstoffe einheitlich einzustufen und zu kennzeichnen. Die Länder entscheiden selbst, ob, wann und welche Module von GHS sie übernehmen.
Im Januar 2009 trat die europäische „Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen“ (auch CLP-Verordnung genannt) in Kraft. Damit führte die EU-Kommission GHS in Europa ein. Die Verordnung löste zum 1. Dezember 2010 die Stoffrichtlinie zur Einstufung und Kennzeichnung chemischer Stoffe ab. Von Juni 2015 an wird sie auch die Zubereitungsrichtlinie für Gemische ersetzen.
WACKER hat alle Einzelstoffe fristgerecht bis Ende 2010 neu eingestuft. Wir haben zudem bis Januar 2011 unsere Stoffe in das Einstufungs- und Kennzeichnungsinventar der EU gemeldet. 2007 haben wir damit begonnen, unsere Sicherheitsdatenblätter den internationalen GHS-Anforderungen entsprechend umzustellen. Wir passen sie weiterhin gemäß den GHS-Einführungsterminen der Nationen an, in die wir unsere Produkte liefern. Für Korea, Japan und Singapur haben wir 2010 unsere Stoffe nach GHS neu klassifiziert und gekennzeichnet.
Die Umstellung auf GHS wird WACKER rund drei Mio. € kosten. Für uns bedeutet der Systemwechsel, alle Produkte zu überprüfen, neu einzustufen und neu zu kennzeichnen. Innerhalb weniger Jahre sind mehrere zehntausend Stoffe und Gemische neu zu klassifizieren. Wir müssen sämtliche Sicherheitsdatenblätter ändern und die Gefahrstoffetiketten auf Grund neuer Symbole überarbeiten.
Tabelle herunterladen |
GHS-Einführung |
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Land/Wirtschaftsraum |
Änderung Sicherheitsdatenblätter |
Änderung Etiketten |
Stoffe/Gemische | |||
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Brasilien |
Februar 2011 |
Februar 2011 |
Stoffe | |||
China |
Mai 2011 |
Mai 2011 |
Stoffe und Gemische | |||
Europäische Union (EU) |
Dezember 2010 |
Dezember 2010 |
Stoffe | |||
Europäischer Wirtschaftsraum |
Juni 2015 |
Juni 2015 |
Stoffe und Gemische | |||
Indonesien |
September 2010 |
September 2010 |
Stoffe | |||
Japan |
Januar 2011 |
Dezember 2006 |
100 spezielle Stoffe | |||
Malaysia |
Juni 2011 |
Juni 2011 |
Stoffe | |||
Neuseeland |
Juli 2008 |
Januar 2011 |
Stoffe und Gemische | |||
Schweiz |
Dezember 2012 |
Dezember 2012 |
Stoffe | |||
Serbien |
September 2011 |
September 2011 |
Stoffe | |||
Singapur |
Dezember 2010 |
Dezember 2010 |
Stoffe | |||
Südkorea |
Juli 2010 |
Juli 2010 |
Stoffe | |||
Taiwan |
Januar 2009 |
Januar 2009 |
Stoffe und Gemische | |||
Uruguay |
Juli 2010 |
Juli 2010 |
Stoffe und Gemische |
Jeder Mitarbeiter, der mit Gefahrstoffen zu tun hat, ist von GHS betroffen. Neben Produktions- und Labormitarbeitern, die täglich mit GHS-gekennzeichneten Chemikalien umgehen, sind das beispielsweise Sicherheitsbeauftragte, die Betriebsanweisungen erstellen. Auch Mitarbeiter, die Behälter, Rohrleitungen oder Anlagen kennzeichnen, müssen die neuen Symbole kennen und verinnerlichen. WACKER bietet seinen Mitarbeitern Onlineschulungen und vielfältiges Informationsmaterial zu GHS an.
Die GHS-Verordnung zum Einstufen und Kennzeichnen chemischer Stoffe löst die bisherigen orangefarbenen Gefahrstoffsymbole ab. Die neuen Symbole sind auf der Spitze stehende weiße Quadrate mit rotem Rahmen.