In unserem Code of Conduct sind die sozialen, ethischen und unternehmerischen Verhaltensgrundsätze, zu denen WACKER sich bekennt, zusammengefasst. Alle WACKER-Mitarbeiter sind verpflichtet, diese einzuhalten. Es bestehen gesonderte oder ergänzende Verhaltensrichtlinien für einzelne Konzerngesellschaften (beispielsweise der Code of Ethics der Siltronic AG) und Standorte (zum Beispiel Mitarbeiterhandbuch von WACKER Greater China). Die US-Gesellschaften des Konzerns haben eigene Compliance-Programme. Sie sind auf die Besonderheiten des US-Rechts zugeschnitten.
WACKER duldet keine Verstöße gegen die Verhaltensgrundsätze oder gegen gesetzliche Vorschriften. Jeder Mitarbeiter, der Fragen zum korrekten Verhalten in seinem Arbeitsumfeld hat, kann Rat bei Vorgesetzten, Fachabteilungen (wie Rechtsabteilung) und den Arbeitnehmervertretern einholen. Neben den vorhandenen Compliance-Beauftragten in Deutschland, den USA und China haben wir im Jahr 2010 an großen ausländischen Produktionsstandorten weitere ernannt und ausgebildet. Auch in Japan, Indien, Korea, Brasilien und Singapur stehen den Mitarbeitern nun Compliance-Beauftragte zur Verfügung. Die Region WACKER Greater China hat im Jahr 2010 eine Compliance-Telefonhotline eingerichtet. Mitarbeiter und Geschäftspartner können über sie mögliche Compliance-Verstöße anonym melden. Die Mitarbeiter der Region sind aufgefordert, jedes Jahr ein Bekenntnis zu regelgerechtem Verhalten zu unterschreiben.
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Compliance-Beauftragte bei WACKER |
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Standort |
Unternehmen | |
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Deutschland |
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München (Deutschland und nicht explizit genannte Länder): Koordination und Leitung Compliance Management Konzern |
Wacker Chemie AG | |
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Amerika |
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Adrian/Michigan, USA |
Wacker Chemical Corp. | |
Portland/Oregon, USA |
Siltronic Corp. | |
São Paulo, Brasilien |
Wacker Química do Brasil Ltda. | |
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Asien |
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Kalkutta, Indien |
Wacker Metroark Chemicals Pvt. Ltd. | |
Singapur, Singapur |
Siltronic Singapore Pte. Ltd | |
Singapur, Singapur |
Siltronic Samsung Wafer Pte. Ltd. | |
Shanghai, China |
Wacker Chemicals China Company Ltd. (Holding) | |
Hikari, Japan |
Siltronic Japan Corp. | |
Tokio, Japan |
Wacker Asahi Kasei Silicone Co. Ltd. | |
Seoul, Südkorea |
Wacker Chemicals Korea Inc. |
Das Compliance-Management informierte im Jahr 2010 viele Mitarbeiter in Präsenzschulungen über die ethischen und rechtlichen Grundsätze der Unternehmensführung bei WACKER. Um Mitarbeiter mit Kontakt zu Geschäftspartnern zu schulen, wurde eine verpflichtende E-Learning-Fortbildung entwickelt. Sie gilt konzernweit und ergänzt die bestehende Online-Schulung zum europäischen Kartellrecht (WACKER Antitrust Programm).
Mitarbeiter in Vertrieb und Marketing von WACKER müssen im Kartellrecht unterwiesen werden. In den USA existiert eine auf den amerikanischen Markt zugeschnittene Kartellrechtsschulung. Neben der onlinegestützten Fortbildung, die die Teilnehmer regelmäßig absolvieren müssen, finden im Rahmen von Bereichstagungen, regionalen Treffen und globalen Vertriebskonferenzen Schulungen zu dem Thema statt. Seit 2009 werden die Fortbildungen zum Kartellrecht weltweit umgesetzt. Im Jahr 2010 startete WACKER in Deutschland eine Online-Schulung zum Datenschutz.
Mit seinen Compliance-Programmen will WACKER Fehlverhalten verhindern, Risiken aus Fehlverhalten minimieren und – in Übereinstimmung mit dem Global Compact – Fälle von Korruption oder sonstigen Rechtsverstößen aufdecken. Dabei bedienen wir uns organisatorischer Regelungen wie der Funktionstrennung und des Vier-Augen-Prinzips. Durch die Funktionstrennung ist es einzelnen Mitarbeitern nicht möglich, etwa zahlungsauslösende Geschäftsprozesse alleine durchzuführen. Ein Beispiel ist die grundsätzliche Trennung zwischen anfordernden Stellen und dem Einkauf. Das Vier-Augen-Prinzip stellt sicher, dass jeder kritische Vorgang von einer zweiten Person begleitet wird.
Unsere interne Konzernrevision überprüft im Auftrag des Vorstands regelmäßig alle Unternehmensteile. Die Auswahl der Prüfthemen wird vom Vorstand nach einem risikoorientierten Ansatz festgelegt und wenn notwendig an geänderte Rahmenbedingungen unterjährig flexibel angepasst. Grundsätzlich werden jene Prozesse und Bereiche häufiger geprüft, die ein höheres Risiko für Korruption oder Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben aufweisen. Für kapitalintensive technische Aufgaben wie Anlagenbau und Instandhaltung setzt WACKER speziell geschulte Industriemeister als Revisoren ein. Im Jahr 2010 führte die Konzernrevision 37 Audits durch (2009: 36 Audits). Die Prüfungen ergaben keine wesentlichen Beanstandungen. Hinweise aus den Prüfungen, die Prozesse zu optimieren, werden umgesetzt.
Die Unternehmenskultur von WACKER ist von gegenseitigem Respekt und Vertrauen geprägt. Dennoch ist ein Fehlverhalten Einzelner nie auszuschließen. Hier setzen wir auf unsere internen Risikoprüfungen.
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Compliance-Vorfälle |
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2010 |
2009 |
2008 | |||||||||||
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Höhe wesentlicher Bußgelder1 und Zahl nicht-monetärer Strafen |
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Zahl der Vorfälle von Diskriminierung und ergriffene Maßnahmen |
–2 |
–2 |
–2 | |||||||||||
Anzahl der auf Korruptionsrisiken untersuchten Organisationseinheiten |
37 |
36 |
30 | |||||||||||
Anteil der auf Korruptionsrisiken untersuchten Organisationseinheiten (%) |
30 |
30 |
30 | |||||||||||
Zur Korruptionsprävention geschulte Mitarbeiter3 (%) |
51 |
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Als Reaktion auf Korruptionsvorfälle ergriffene Maßnahmen4 |
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1 |
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Zahl der Klagen auf Grund wettbewerbswidrigen Verhaltens, |
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Höhe wesentlicher Bußgelder1 und Zahl nicht monetärer Strafen |
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Höhe wesentlicher Bußgelder1 auf Grund von Verstößen gegen |
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