Compliance

In unserem Code of Conduct sind die sozialen, ethischen und unternehmerischen Verhaltensgrundsätze, zu denen WACKER sich bekennt, zusammengefasst. Alle WACKER-Mitarbeiter sind verpflichtet, diese einzuhalten. Es bestehen gesonderte oder ergänzende Verhaltensrichtlinien für einzelne Konzerngesellschaften (beispielsweise der Code of Ethics der Siltronic AG) und Standorte (zum Beispiel Mitarbeiterhandbuch von WACKER Greater China). Die US-Gesellschaften des Konzerns haben eigene Compliance-Programme. Sie sind auf die Besonderheiten des US-Rechts zugeschnitten.

WACKER duldet keine Verstöße gegen die Verhaltensgrundsätze oder gegen gesetzliche Vorschriften. Jeder Mitarbeiter, der Fragen zum korrekten Verhalten in seinem Arbeitsumfeld hat, kann Rat bei Vorgesetzten, Fachabteilungen (wie Rechtsabteilung) und den Arbeitnehmervertretern einholen. Neben den vorhandenen Compliance-Beauftragten in Deutschland, den USA und China haben wir im Jahr 2010 an großen ausländischen Produktionsstandorten weitere ernannt und ausgebildet. Auch in Japan, Indien, Korea, Brasilien und Singapur stehen den Mitarbeitern nun Compliance-Beauftragte zur Verfügung. Die Region WACKER Greater China hat im Jahr 2010 eine Compliance-Telefonhotline eingerichtet. Mitarbeiter und Geschäftspartner können über sie mögliche Compliance-Verstöße anonym melden. Die Mitarbeiter der Region sind aufgefordert, jedes Jahr ein Bekenntnis zu regelgerechtem Verhalten zu unterschreiben.

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Compliance-Beauftragte bei WACKER

 

 

Standort

 

Unternehmen

 

 

 

Deutschland

 

 

München (Deutschland und nicht explizit genannte Länder): Koordination und Leitung Compliance Management Konzern

 

Wacker Chemie AG

 

 

 

Amerika

 

 

Adrian/Michigan, USA

 

Wacker Chemical Corp.

Portland/Oregon, USA

 

Siltronic Corp.

São Paulo, Brasilien

 

Wacker Química do Brasil Ltda.

 

 

 

Asien

 

 

Kalkutta, Indien

 

Wacker Metroark Chemicals Pvt. Ltd.

Singapur, Singapur

 

Siltronic Singapore Pte. Ltd

Singapur, Singapur

 

Siltronic Samsung Wafer Pte. Ltd.

Shanghai, China

 

Wacker Chemicals China Company Ltd. (Holding)

Hikari, Japan

 

Siltronic Japan Corp.

Tokio, Japan

 

Wacker Asahi Kasei Silicone Co. Ltd.

Seoul, Südkorea

 

Wacker Chemicals Korea Inc.

Das Compliance-Management informierte im Jahr 2010 viele Mitarbeiter in Präsenzschulungen über die ethischen und rechtlichen Grundsätze der Unternehmensführung bei WACKER. Um Mitarbeiter mit Kontakt zu Geschäftspartnern zu schulen, wurde eine verpflichtende E-Learning-Fortbildung entwickelt. Sie gilt konzernweit und ergänzt die bestehende Online-Schulung zum europäischen Kartellrecht (WACKER Antitrust Programm).

Mitarbeiter in Vertrieb und Marketing von WACKER müssen im Kartellrecht unterwiesen werden. In den USA existiert eine auf den amerikanischen Markt zugeschnittene Kartellrechtsschulung. Neben der onlinegestützten Fortbildung, die die Teilnehmer regelmäßig absolvieren müssen, finden im Rahmen von Bereichstagungen, regionalen Treffen und globalen Vertriebskonferenzen Schulungen zu dem Thema statt. Seit 2009 werden die Fortbildungen zum Kartellrecht weltweit umgesetzt. Im Jahr 2010 startete WACKER in Deutschland eine Online-Schulung zum Datenschutz.

Mit seinen Compliance-Programmen will WACKER Fehlverhalten verhindern, Risiken aus Fehlverhalten minimieren und – in Übereinstimmung mit dem Global Compact – Fälle von Korruption oder sonstigen Rechtsverstößen aufdecken. Dabei bedienen wir uns organisatorischer Regelungen wie der Funktionstrennung und des Vier-Augen-Prinzips. Durch die Funktionstrennung ist es einzelnen Mitarbeitern nicht möglich, etwa zahlungsauslösende Geschäftsprozesse alleine durchzuführen. Ein Beispiel ist die grundsätzliche Trennung zwischen anfordernden Stellen und dem Einkauf. Das Vier-Augen-Prinzip stellt sicher, dass jeder kritische Vorgang von einer zweiten Person begleitet wird.

Unsere interne Konzernrevision überprüft im Auftrag des Vorstands regelmäßig alle Unternehmensteile. Die Auswahl der Prüfthemen wird vom Vorstand nach einem risikoorientierten Ansatz festgelegt und wenn notwendig an geänderte Rahmenbedingungen unterjährig flexibel angepasst. Grundsätzlich werden jene Prozesse und Bereiche häufiger geprüft, die ein höheres Risiko für Korruption oder Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben aufweisen. Für kapitalintensive technische Aufgaben wie Anlagenbau und Instandhaltung setzt WACKER speziell geschulte Industriemeister als Revisoren ein. Im Jahr 2010 führte die Konzernrevision 37 Audits durch (2009: 36 Audits). Die Prüfungen ergaben keine wesentlichen Beanstandungen. Hinweise aus den Prüfungen, die Prozesse zu optimieren, werden umgesetzt.

Die Unternehmenskultur von WACKER ist von gegenseitigem Respekt und Vertrauen geprägt. Dennoch ist ein Fehlverhalten Einzelner nie auszuschließen. Hier setzen wir auf unsere internen Risikoprüfungen.

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Compliance-Vorfälle

 

 

 

 

 

 

 

 

2010

 

2009

 

2008

 

 

 

 

 

 

 

1

Höhe wesentlicher Bußgelder: ab 10.000 €

2

Keine Erfassung von Diskriminierungsfällen bei WACKER

3

Nur Mitarbeiter WACKER Deutschland; Auswertung der Schulungen ab 2010

4

Kündigungen

Höhe wesentlicher Bußgelder1 und Zahl nicht-monetärer Strafen
wegen Nichteinhaltung von Rechtsvorschriften im Umweltbereich

 

 

 

Zahl der Vorfälle von Diskriminierung und ergriffene Maßnahmen

 

2

 

2

 

2

Anzahl der auf Korruptionsrisiken untersuchten Organisationseinheiten

 

37

 

36

 

30

Anteil der auf Korruptionsrisiken untersuchten Organisationseinheiten (%)

 

30

 

30

 

30

Zur Korruptionsprävention geschulte Mitarbeiter3 (%)

 

51

 

 

Als Reaktion auf Korruptionsvorfälle ergriffene Maßnahmen4

 

 

1

 

Zahl der Klagen auf Grund wettbewerbswidrigen Verhaltens,
Kartell- oder Monopolbildung

 

 

 

Höhe wesentlicher Bußgelder1 und Zahl nicht monetärer Strafen
wegen Verstoßes gegen Rechtsvorschriften

 

 

 

Höhe wesentlicher Bußgelder1 auf Grund von Verstößen gegen
Gesetzesvorschriften in Bezug auf das Angebot und die
Verwendung von Produkten und Dienstleistungen