Neue Rechnungslegungsvorschriften

Im Geschäftsjahr 2012 erstmals angewandte Rechnungslegungsvorschriften

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Standard/
Interpretation

 

 

 

Anwendungs-
pflicht

 

Übernahme durch die EU

 

Wesentliche Änderungen und voraussichtliche Auswirkungen auf WACKER

 

Amendments to IFRS 7

 

Angabepflichten bei der Übertragung von finanziellen Vermögenswerten

 

01.07.2011

 

22.11.2011

 

Die Änderungen an IFRS 7 betreffen erweiterte Angabepflichten bei der Übertragung finanzieller Vermögenswerte. Damit sollen die Beziehungen zwischen finanziellen Vermögenswerten, die nicht vollständig auszubuchen sind, und den korrespondierenden finanziellen Verbindlichkeiten verständlicher werden. Mangels einschlägiger Sachverhalte ergaben sich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WACKER oder die Darstellung des Abschlusses.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Amendments to IFRS 1 für erstmalige Anwender

 

Schwerwiegende Hochinflation und Beseitigung fixer Daten

 

01.07.2011

 

11.12.2012

 

Durch die Änderung werden bisher bestehende Verweise auf das Datum 01. Januar 2004 durch einen Verweis auf den Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS ersetzt. Daneben werden Regeln für jene Fälle aufgenommen, in denen ein Unternehmen auf Grund von Hyperinflation nicht in der Lage ist, allen Vorschriften der IFRS gerecht zu werden. Die Anwendung hat keine Auswirkungen auf die Ver­mögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Darstellung des Abschlusses von WACKER.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Amendments to IAS 12

 

Latente Steuern: Realisierung zugrundeliegender Vermögenswerte

 

01.01.2012

 

11.12.2012

 

Die Änderungen enthalten eine teilweise Klarstellung zur Behandlung temporärer steuerlicher Differenzen des Zeitwertmodells von IAS 40. Bei als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien ist es oftmals schwierig, zu beurteilen, ob sich bestehende Differenzen im Rahmen der fortgeführten Nutzung oder im Zuge einer Veräußerung umkehren. Die Änderung sieht daher vor, grundsätzlich von einer Umkehrung durch Veräußerung auszugehen. Die Anwendung hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder die Darstellung des Abschlusses von WACKER. WACKER bilanziert als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien ausschließlich zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nicht vorzeitig angewandte Standards/Interpretationen
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat nachfolgende Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards herausgegeben, deren Anwendung noch nicht verpflichtend ist und die von der Wacker Chemie AG auch nicht vorzeitig angewendet werden. Soweit von neuen Standards bzw. Interpretationen keine offizielle Übersetzung vorliegt, verwenden wir den englischen Titel der neuen Verlautbarung. Die Auswirkungen der neuen Standards auf den Konzernabschluss werden laufend von WACKER geprüft.

Bereits von der Europäischen Union anerkannte Standards/Interpretationen und Änderungen bestehender Standards

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Standard/
Interpretation

 

 

 

Anwendungs-
zeitpunkt

 

Übernahme durch die EU

 

Voraussichtliche Auswirkungen auf WACKER

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Amendments to IAS 1

 

Darstellung von Posten des sonstigen Ergebnisses

 

01.07.2012

 

05.06.2012

 

Die Anwendung des geänderten Standards wird keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WACKER haben. Die Darstellung des sonstigen Ergebnisses im Abschluss von WACKER wird erweitert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Amendments to IAS 19

 

Leistungen an Arbeitnehmer

 

01.01.2013

 

05.06.2012

 

Die Änderungen des IAS 19 werden Auswirkungen auf die Erfassung und Bewertung des Aufwands für leistungsorientierte Pensionspläne und von Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben. Zusätzlich kommt es zu einer Ausweitung der Angabepflichten zu Leistungen an Arbeitnehmer. Das Wahlrecht, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste nach der Korridormethode zu erfassen, entfällt. Zukünftig erfolgt eine sofortige Erfassung im "Sonstigen Ergebnis". Darüber hinaus wird der Ertrag des Planvermögens nicht mehr auf Basis der erwarteten Verzinsung, sondern auf Grundlage des Diskontierungszinssatzes erfasst. Da WACKER derzeit die Korridormethode anwendet, wird die Änderung zum 01. Januar 2013 voraussichtlich zu einer Erhöhung der Pensionsrückstellungen um rund 680 Mio. € und zu einer Reduzierung des Konzerneigenkapitals um rund 490 Mio. € führen. Zukünftig wird die Erfassung der Veränderung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste im sonstigen Ergebnis zu einer höheren Volatilität des Eigenkapitals führen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IFRS 10

 

Konzernabschlüsse

 

01.01.2014

 

11.12.2012

 

IFRS 10 ändert die Definition von "Beherrschung" dahingehend, dass zur Ermittlung des Beherrschungsverhältnisses auf alle Unternehmen die gleichen Kriterien angewandt werden. Der Standard ersetzt die Konsolidierungsleitlinien im bisherigen IAS 27 und SIC 12. Die Neuregelungen können zu deutlichen Änderungen im Konsolidierungskreis im Vergleich zur bisherigen Konzernabgrenzung nach IAS 27 führen. Die Anwendung des geänderten Standards hat nach der aktuellen Einschätzung von WACKER keinen Einfluss auf die aktuelle Abgrenzung des Konsolidierungskreises.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IFRS 11

 

Gemeinschaftliche Vereinbarungen

 

01.01.2014

 

11.12.2012

 

IFRS 11 regelt die Bilanzierung von Sachverhalten, in denen ein Unternehmen gemeinschaftliche Führung über ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) oder eine gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) ausübt. Der Standard ersetzt IAS 31. Zukünftig werden Gemeinschaftsunternehmen ausschließlich nach der Equity-Methode bilanziert. Das Wahlrecht der Quotenkonsolidierung wurde abgeschafft. Der Wegfall der Quotenkonsolidierung hat keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WACKER, da WACKER die Gemeinschaftsunternehmen bereits jetzt nach der Equity-Methode bilanziert. Die weiteren Auswirkungen des IFRS 11, auch in Bezug auf gemeinschaftliche Tätigkeiten, kann WACKER abschließend noch nicht beurteilen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IFRS 12

 

Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen

 

01.01.2014

 

11.12.2012

 

IFRS 12 regelt die Angaben im Konzernanhang, die es dem Abschlussadressaten ermöglichen, die Art, Risiken und finanziellen Auswirkungen zu beurteilen, die mit dem Engagement des Unternehmens bei Tochtergesellschaften, assoziierten Unternehmen, gemeinschaftlichen Vereinbarungen und nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen verbunden sind. Die Anwendung des geänderten Standards wird zu einer deutlichen Erweiterung der Anhangsangaben im Konzernabschluss von WACKER führen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IFRS 13

 

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

 

01.01.2013

 

11.12.2012

 

IFRS 13 beschreibt, wie der beizulegende Zeitwert zu bestimmen ist, und erweitert die Angaben zum beizulegenden Zeitwert. Auf den Konzernabschluss von WACKER wird die Anwendung der neuen Zeitwertermittlung in allen Bereichen relevant sein, in denen beizulegende Zeitwerte ermittelt werden. WACKER erwartet aus der neuen Vorgehensweise keine wesentlichen Einflüsse auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Angabepflichten im Konzernanhang werden sich erhöhen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IAS 27

 

Einzelabschlüsse

 

01.01.2014

 

11.12.2012

 

IAS 27 behandelt zukünftig nur noch Regelungen zu Einzelabschlüssen. Die bestehenden Leitlinien für Einzelabschlüsse bleiben unverändert. Die Anwendung des geänderten Standards wird keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WACKER oder die Darstellung des Abschlusses haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IAS 28

 

Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

 

01.01.2014

 

11.12.2012

 

IAS 28 regelt nun auch die Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode. Die Anwendung des geänderten Standards wird keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder die Darstellung des Abschlusses von WACKER haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IFRIC 20

 

Kosten der Abraumbeseitigung während des Abbaubetriebes im Tagebau

 

01.01.2013

 

11.12.2012

 

IFRIC 20 regelt die Behandlung von Abraumkosten in der Produktionsphase einer über Tagebau erschlossenen Mine. Die Interpretation hat auf Grund fehlender Sachverhalte keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder die Darstellung des Abschlusses von WACKER.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Amendments to IAS 32

 

Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten

 

01.01.2014

 

13.12.2012

 

Die Ergänzung zum IAS 32 ist eine Klarstellung der Voraussetzungen der Saldierung von Finanzinstrumenten. Die Anwendung des geänderten Standards wird keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WACKER haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Amendments to IFRS 7

 

Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten

 

01.01.2013

 

13.12.2012

 

Die Änderungen im IFRS 7 erweitern die Vorschriften zu den Anhangsangaben im Zusammenhang mit der Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten. Die Ergänzungen werden Auswirkungen auf die Darstellung des Abschlusses haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von der Europäischen Union noch nicht anerkannte Standards/Interpretationen sowie Änderungen bestehender Standards

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Standard/
Interpretation

 

 

 

Veröffent-
lichung
durch IASB

 

Anwendungs-
zeitpunkt

 

Übernahme durch die EU

 

Voraussichtliche Auswirkungen auf WACKER

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

Da die zugrunde liegenden Standards lt. EU-Recht erst zum 01.01.2014 in Kraft treten, können diese Amendments auch erst zum 01.01.2014 lt. EU-Recht in Kraft treten.

IFRS 9

 

Finanz-
instrumente

 

12.11.2009

 

01.01.2015

 

Zurück-
gestellt

 

Finanzielle Vermögenswerte werden künftig entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Zuordnung hängt vom Geschäftsmodell des Unternehmens ab. WACKER kann im Moment noch nicht abschließend beurteilen, welche Auswirkungen die Erstanwendung des Standards haben wird, sofern der Standard von der EU in dieser Form übernommen wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Amendments to IFRS 9 und IFRS 7

 

Verpflichtender Anwendungs-
zeitpunkt und Anhangangaben bei Übergang

 

16.12.2011

 

01.01.2015

 

Zurück-
gestellt

 

Die Änderung regelt die Verschiebung des Anwendungszeitpunktes von IFRS 9 und fordert zusätzliche Anhangsangaben. Da WACKER die Auswirkungen der Erstanwendung des Standards noch nicht beurteilen kann, ist auch eine Abschätzung der Auswirkungen des Amendments IFRS 9 und IFRS 7 im Moment noch nicht möglich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Amendments to IFRS 1 für erstmalige Anwender

 

Darlehen der öffentlichen Hand

 

13.03.2012

 

01.01.2013

 

Erwartet in Q1 2013

 

Diese Änderung gewährt IFRS-Erstanwendern die gleichen Erleichterungen in Bezug auf die Bilanzierung von Darlehen der öffentlichen Hand wie bestehenden Anwendern. Die Anwendung wird keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Darstellung des Abschlusses von WACKER haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Improvements to IFRS (2009–2011)

 

 

 

17.05.2012

 

01.01.2013

 

Erwartet in Q1 2013

 

Änderungen betreffen die Standards IFRS 1, IAS 1, IAS 16, IAS 32 und IAS 34; die Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder die Darstellung des Abschlusses von WACKER.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Amendments to IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12

 

Übergangs-
vorschriften

 

28.06.2012

 

01.01.20131

 

Erwartet in Q1 2013

 

Ziel der Änderung ist eine Klarstellung der Übergangsvorschriften in IFRS 10. Die Änderungen beinhalten daneben zusätzliche Erleichterungen beim Übergang auf IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12. Durch die Änderungen wird sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder die Darstellung des Abschlusses von WACKER nicht wesentlich verändern.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Amendments to IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27

 

Investment-
gesellschaften

 

31.10.2012

 

01.01.2014

 

Erwartet in Q3 2013

 

Die Neudefinition des Begriffes der Investmentgesellschaft steht im Vordergrund der Änderungen. Ebenfalls werden Investmentgesellschaften von der Verpflichtung befreit, die von ihnen beherrschten Tochterunternehmen in den Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung einzubeziehen. Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder die Darstellung des Abschlusses von WACKER.