Vergütungsbericht

Vergütungsbericht für den Vorstand

Der nachfolgende Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und des testierten Konzernabschlusses.

Für die Festlegung der individuellen Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Wacker Chemie AG ist das Aufsichtsratsplenum nach Vorbereitung durch den Präsidialausschuss zuständig.

Das seit dem 01. Januar 2010 geltende Vergütungssystem trägt den gesetzlichen Anforderungen des im August 2009 in Kraft getretenen VorstAG Rechnung.

Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus folgenden, wesentlichen Komponenten zusammen:

(I) Einem festen Jahresgehalt:

Das feste Jahresgehalt wird monatlich in gleichen Raten ausbezahlt.

(II) Einem variablen, erfolgs- und leistungsbezogenen Bonus:

Die Höhe des variablen, jährlich im Nachhinein zahlbaren Bonus ist abhängig davon, dass vom Aufsichtsrat für alle Mitglieder des Vorstands einheitlich festgesetzte Ziele für den WACKER-Konzern erreicht werden im Hinblick auf die Kennzahlen Ergebnis nach Kapitaleinsatz, Cashflow und Zielrendite für die Geschäftsjahre 2010 und 2011 sowie ab dem Geschäftsjahr 2012 zusätzlich im Hinblick auf die Kennzahl Return on Capital Employed (ROCE). Für die Bemessung des Bonus wird die Zielerreichung des abgelaufenen Geschäftsjahres sowie die Gesamtzielerreichung der zwei dem abgelaufenen Geschäftsjahr vorangegangenen Jahre im Wege einer Durchschnittsbildung einbezogen. Der rechnerische Zielbonus bei 100 Prozent Zielerreichung im Bemessungszeitraum liegt bei 180 Prozent des durchschnittlichen Jahresgrundgehaltes im letzten Jahr des Bemessungszeitraums. Der Maximalbonus beträgt 220 Prozent des durchschnittlichen Jahresgrundgehaltes im letzten Jahr des Bemessungszeitraums. Der Aufsichtsrat hat die Möglichkeit, den rechnerisch ermittelten Bonus auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung aller Umstände unter Einbeziehung der individuellen Leistung nach billigem Ermessen in einem bestimmten Rahmen zu erhöhen oder zu reduzieren. Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, in einem Wert von 15 Prozent ihres Bruttojahresbonus Aktien der Wacker Chemie AG zu erwerben. Für diese Aktien gilt eine Haltefrist von zwei Jahren.

(III) Einem Beitrag zur Altersversorgung:

Die Mitglieder des Vorstands erwerben einen Anspruch auf Zahlung eines jährlichen Ruhegehaltes im Versorgungsfall, d.h. bei Erreichen des vereinbarten Ruhealters bzw. bei dauerhafter Berufsunfähigkeit. Vor Eintritt des Versorgungsfalles haben Herr Dr. Rudolf Staudigl, Herr Dr. Joachim Rauhut und Herr Dr. Wilhelm Sittenthaler grundsätzlich Anspruch auf ein jährliches vorzeitiges Ruhegehalt, wenn sie gegen ihren Willen aus dem Vorstand ausscheiden, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt oder wenn sie von sich aus ihre Tätigkeit auf Grund eines von der Gesellschaft zu vertretenden wichtigen Grundes beenden. Die Höhe des Ruhegehaltes – wie das feste Jahresgehalt erfolgsunabhängig – bemisst sich nach der Höhe des zuletzt bezogenen festen Jahresgehaltes sowie nach der Dauer der Vorstandstätigkeit. Ein Prozentwert des Jahresgrundgehaltes wird als Sockelbetrag definiert und mit einem jährlichen, prozentualen Steigerungsbetrag pro Dienstjahr angepasst.

Die Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Vorstands angemessenen Versicherungsschutz, insbesondere eine D&O-Versicherung mit einem Selbstbehalt entsprechend der Vorgaben des VorstAG.

Schließlich unterliegen die Mitglieder des Vorstands im Falle des Ausscheidens aus dem Unternehmen jeweils einer zwölfmonatigen Karenzverpflichtung, die mit einer Karenzentschädigung verbunden ist. Die Karenzentschädigung errechnet sich auf Basis von 50 Prozent der zuletzt bezogenen Jahresgesamtbezüge (Durchschnitt der letzten drei Jahre). Ein etwaiges Ruhegehalt wird auf die Karenzentschädigung angerechnet.

Die aktuelle Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

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Vorstandsvergütung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Feste
Vergütung1

 

Variable
Vergütung

 

Altersver-
sorgung2

 

Gesamt

1

In der festen Vergütung ist auch die Nutzung eines Firmenfahrzeuges enthalten.

2

In der Altersversorgung ist neben dem Dienstzeitaufwand auch Zinsaufwand enthalten. Der Zinsaufwand beträgt € 859.431 (Vorjahr € 784.497).

3

Rentenbezugshöhe und Dienstjahre wurden synchronisiert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Rudolf Staudigl

 

 

 

 

 

 

 

 

2012

 

803.203

 

930.000

 

705.004

 

2.438.207

2011

 

801.549

 

1.163.250

 

683.208

 

2.648.007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Joachim Rauhut

 

 

 

 

 

 

 

 

2012

 

604.144

 

682.000

 

291.132

 

1.577.276

2011

 

604.053

 

853.050

 

279.644

 

1.736.747

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Wilhelm Sittenthaler

 

 

 

 

 

 

 

 

2012

 

584.682

 

682.000

 

461.5323

 

1.728.214

2011

 

579.702

 

853.050

 

439.755

 

1.872.507

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auguste Willems

 

 

 

 

 

 

 

 

2012

 

601.503

 

682.000

 

398.548

 

1.682.051

2011

 

598.548

 

853.050

 

378.675

 

1.830.273

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

2012

 

2.593.532

 

2.976.000

 

1.856.216

 

7.425.748

2011

 

2.583.852

 

3.722.400

 

1.781.282

 

8.087.534

Herr Dr. Sittenthaler hat zum 31.12.2012 sein Amt als Mitglied des Vorstands aus persönlichen Gründen vorzeitig niedergelegt. Bis zum regulären Ende seines Dienstverhältnisses am 30.04.2013 erhält Herr Dr. Sittenthaler sämtliche ihm anstellungsvertraglich zustehenden Leistungen. Nach dem Ausscheiden erhält er die vereinbarte Karenzentschädigung. Dies entspricht einem Gesamtbetrag in Höhe von € 800.092.

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Bezüge früherer Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen

 

 

 

 

Gesamt

 

 

 

2012

 

818.656

2011

 

809.481

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Pensionsrückstellungen für Vorstandsmitglieder

 

 

 

 

Gesamt

 

 

 

Pensionsrückstellungen für aktive Vorstandsmitglieder

 

 

2012

 

23.875.776

2011

 

19.098.475

 

 

 

Pensionsrückstellungen für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen

 

 

2012

 

21.932.911

2011

 

19.987.205

Vergütungsbericht für den Aufsichtsrat

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Wacker Chemie AG ist in der Satzung der Wacker Chemie AG geregelt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Jahresvergütung in Höhe von 70.000 €, zuzüglich der darauf zu entrichtenden Umsatzsteuer. Aufsichtsratsmitglieder, die während des laufenden Geschäftsjahres in den Aufsichtsrat eintreten oder aus dem Aufsichtsrat ausscheiden, erhalten eine entsprechende anteilige Vergütung.

Die Vergütung für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats wird mit dem Faktor 3, für seinen Stellvertreter und Ausschussvorsitzenden mit dem Faktor 2 und für Mitglieder von Ausschüssen mit dem Faktor 1,5 multipliziert. Dabei bleiben Doppel- und Mehrfachfunktionen unberücksichtigt.

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats werden im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandates entsprechende Auslagen mit einer jährlichen Pauschale von 18.000 €, zuzüglich der darauf zu entrichtenden Umsatzsteuer, erstattet.

Die erfolgsabhängige Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurde durch Beschluss der Hauptversammlung am 18. Mai 2011 mit Wirkung zum 01. Januar 2011 durch das oben beschriebene Vergütungsmodell ersetzt und die Regelungen der Satzung entsprechend angepasst.

Ziel war es, eine möglichst starke Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder zu gewährleisten und dabei dem Haftungsrisiko und der generell gestiegenen Arbeitsbelastung – unabhängig vom geschäftlichen Erfolg – Rechnung zu tragen. Weitere Informationen in der „Entsprechenserklärung“ – Punkt f)

Die Gesellschaft gewährt den Aufsichtsratsmitgliedern angemessenen Versicherungsschutz; insbesondere schließt die Gesellschaft zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung ab.

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Aufsichtsratsbezüge

 

 

 

 

 

 

 

 

Feste
Vergütung1

 

Variable
Vergütung

 

Gesamt

1

In der festen Vergütung ist auch die Auslagenpauschale enthalten.

 

 

 

 

 

 

 

2012

 

1.758.000

 

 

1.758.000

2011

 

1.755.323

 

 

1.755.323