Schätzungen und Annahmen bei der Erstellung des Konzernabschlusses

Die Aufstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der IFRS erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Diese richten sich nach den Verhältnissen und Einschätzungen am Bilanzstichtag und beeinflussen insoweit auch die Höhe der ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen der dargestellten Geschäftsjahre. Die Annahmen der Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung von Nutzungsdauern, die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten, die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen, die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen sowie die Annahmen im Zusammenhang mit Impairment-Tests und Kaufpreisallokationen.

Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis berücksichtigt und wirken sich auf das Ergebnis der Periode der Änderung bzw. gegebenenfalls zukünftiger Perioden aus.

Die voraussichtlichen Nutzungsdauern und Abschreibungsverläufe von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen beruhen auf Erfahrungswerten, Planungen und Schätzungen. Hierbei werden auch der Zeitraum und die Verteilung der zukünftigen Mittelzuflüsse aus den getätigten Investitionen und der zukünftige technische Fortschritt geschätzt.

Impairment-Tests werden für Vermögenswerte durchgeführt, wenn bestimmte Indikatoren auf eine mögliche Wertminderung oder Wertaufholung hinweisen. Hierbei ist der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswertes zu schätzen, der dem höheren Wert von beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert entspricht. Zur Ermittlung des Nutzungswertes sind die diskontierten zukünftigen Cashflows des betreffenden Vermögenswertes zu bestimmen. Die Schätzung der diskontierten künftigen Cashflows beinhaltet wesentliche Annahmen wie insbesondere solche bezüglich der künftigen Verkaufspreise und Verkaufsvolumina, der Kosten und der Diskontierungssätze. Obwohl WACKER davon ausgeht, dass die Schätzungen der relevanten erwarteten Nutzungsdauern, die Annahmen bezüglich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Entwicklung der Branchen sowie die Einschätzungen der diskontierten künftigen Cashflows angemessen sind, könnte durch eine Veränderung der Annahmen oder Umstände eine Veränderung der Analyse erforderlich werden. Hieraus könnten in der Zukunft zusätzliche Wertminderungen oder Wertaufholungen resultieren.

Wesentliche Risiken ergeben sich bei Umweltschutzrückstellungen sowie Rückstellungen für Schadensersatz und belastende Verträge durch mögliche Änderungen bei den Kostenschätzungen, geänderte Eintrittswahrscheinlichkeiten für eine Inanspruchnahme und durch erweiterte gesetzliche Vorschriften für die Beseitigung und Vermeidung von Umweltschäden. Siehe Ziffer 14

Die Bilanzierung von Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen erfolgt in Übereinstimmung mit versicherungsmathematischen Bewertungen. Diese Bewertungen beruhen auf statistischen und anderen Faktoren, um auf diese Weise künftige Ereignisse zu antizipieren. Diese Faktoren beinhalten den Diskontierungssatz, den erwarteten Kapitalertrag des Planvermögens, erwartete Gehaltssteigerungen und Rentensteigerungen, Sterblichkeitsraten und Steigerungsraten für Gesundheitsvorsorge. Diese Annahmen können auf Grund von veränderten Markt- und Wirtschaftsbedingungen erheblich von den tatsächlichen Entwicklungen abweichen und deshalb zu einer wesentlichen Veränderung der Pensions- und ähnlichen Verpflichtungen sowie des zugehörigen künftigen Aufwands führen. Siehe Ziffer 13

Zu jedem Bilanzstichtag beurteilt der Konzern, ob die Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile für den Ansatz aktiver latenter Steuern hinreichend wahrscheinlich ist. Dies erfordert vom Management u.a. die Beurteilung der Steuervorteile, die sich aus den zur Verfügung stehenden Steuerstrategien und dem künftigen zu versteuernden Einkommen ergeben, sowie die Berücksichtigung weiterer positiver und negativer Faktoren.