Eventualverbindlichkeiten
Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Existenz erst durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser künftiger Ereignisse bestätigt wird, die jedoch außerhalb des Einflussbereichs des Konzerns liegen. Ferner können gegenwärtige Verpflichtungen dann Eventualverbindlichkeiten darstellen, wenn der Abfluss von Ressourcen nicht hinreichend wahrscheinlich für die Bildung einer Rückstellung ist und/oder die Höhe der Verpflichtungen nicht ausreichend zuverlässig geschätzt werden kann. Die Wertansätze der Eventualverbindlichkeiten entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang.
Die nachfolgend dargestellten Haftungsverhältnisse und sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind Nominalwerte.
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Mio. € |
2010 |
2009 | ||
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Bürgschaften |
119,6 |
143,1 |
Die Bürgschaften betreffen im Wesentlichen die externe Finanzierung von Gemeinschaftsunternehmen. Darüber hinaus bestehen noch Bürgschaften für geleistete Kundenanzahlungen an ehemalige Gemeinschaftsunternehmen, aus denen WACKER durch den Erwerber vertraglich entbunden wurde, für die jedoch keine Übertragung auf den Erwerber erfolgt ist.
Auf Grund der derzeitigen finanziellen Situation der Unternehmen, für die WACKER Bürgschaften übernommen hat, ist eine Inanspruchnahme aus diesen Bürgschaften unwahrscheinlich.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen und andere Risiken
Im Rahmen von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen, die als Operating Lease zu qualifizieren sind, least der Konzern Sachanlagen, Kraftfahrzeuge sowie IT-Equipment. Die Laufzeiten liegen hierbei im Allgemeinen zwischen drei und fünf Jahren. Mietverträge für Büroräume, Sachanlagen usw. haben eine deutlich längere Laufzeit. Die Zusammensetzung ergibt sich aus folgender Tabelle:
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Mio. € |
2010 |
2009 | ||
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Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Operating Leases |
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fällig innerhalb eines Jahres |
16,3 |
16,8 | ||
fällig zwischen einem und fünf Jahren |
30,6 |
33,6 | ||
fällig nach fünf und mehr Jahren |
18,6 |
24,3 | ||
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65,5 |
74,7 | ||
Leasingzahlungen auf Grund von Operating Leases |
15,2 |
15,9 | ||
Verpflichtungen aus Bestellungen für geplante Investitionsvorhaben (Bestellobligo) |
301,4 |
206,9 |
Das Bestellobligo für Investitionsvorhaben beläuft sich auf 301,4 Mio. € (Vorjahr 206,9 Mio. €) und betrifft im Wesentlichen die Investitionen im Segment Polysilicium. Im Rahmen der fortgeschrittenen Investitionstätigkeit zur Erstellung neuer Produktionsanlagen in Deutschland und in Asien hat WACKER noch insgesamt rund 345 Mio. € an Investitionsausgaben vorgesehen.
Darüber hinaus hat sich der Konzern verpflichtet, Garantien für die Fremdkapitalaufnahme eines Joint Ventures in einem Umfang von rund 250 Mio. US-$ zur Verfügung zu stellen. Garantien über rund 51 Mio. €. wurden hiervon bereits ausgesprochen und sind in der Angabe zu den Bürgschaften enthalten. Daneben hat sich WACKER gegenüber den Joint-Venture-Vertragspartnern Dow Corning und Samsung verpflichtet, in zukünftigen Jahren Investitionen durchzuführen und die dafür notwendigen Eigenkapitalmittel und/oder Darlehen bereitzustellen. Im Rahmen von langfristigen Abnahmeverpflichtungen von jährlich rund 154 Mio. € sichert der Konzern die Auslastung der Joint-Venture-Unternehmen.
Im Zusammenhang mit der aktuellen Rohstoffversorgung bestehen langfristige Abnahmeverpflichtungen für strategische Rohstoffe, Strom und Gas. Hieraus ergeben sich per Saldo sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mindestabnahmeverpflichtungen in Höhe von 1,14 Mrd. € (Vorjahr 1,43 Mrd. €). Die Laufzeit dieser Verträge liegt zwischen ein und fünf Jahren.
Der Konzern erhält im Rahmen seiner Investitionstätigkeit Zuschüsse der öffentlichen Hand. Diese Zuschüsse sind an Bedingungen geknüpft, an bestimmten Standorten eine gewisse Anzahl von Arbeitsplätzen zu schaffen bzw. zu erhalten. Bei Nichterfüllung dieser Bedingungen müssen die erhaltenen Fördermittel ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. Die Dauer, für die der Konzern die Vertragszusagen einhalten muss, ist zeitlich begrenzt.